Veröffentlicht am 17. Juni 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten

EUDI-Wallet – Eine zentrale Identität in Europa

  • EUDI-Wallet soll digitale Infrastruktur für europaweite Identifikation schaffen
  • Identifikationsnachweise wie der Personalausweis sollen digital abgebildet werden
  • Anfang 2027 soll in Deutschland die erste Stufe der EUDI-Wallet bereitgestellt werden
Die EU plant, Identifikationsprozesse mit der sog. „EUDI-Wallet“ (European Digital Identity Wallet) zu harmonisieren und eine europaweit anerkannte, einheitliche und digitale Lösung zu schaffen. Das könnte auch Relevanz für künftige M&A-Transaktionen haben und oft zähe KYC-Prozesse vereinfachen.

Der allzeit zähe Identifizierungsprozess

M&A-Transaktionen erfordern regelmäßig umfangreiche Identifizierungsprozesse („Know Your Customer“ – KYC) gegenüber Kreditinstituten, Notaren, Registern und sonstigen Verpflichteten nach Geldwäschevorschriften.

Diese Prozesse sind aufgrund fehlender (europaweiter) Standards bislang fragmentiert. Zwar beruhen die einschlägigen Anforderungen auf europäischem Sekundärrecht, insbesondere den Geldwäscherichtlinien, ihre Umsetzung erfolgt jedoch in den Mitgliedstaaten uneinheitlich. Identitätsprüfungen müssen deshalb regelmäßig in unterschiedlichen Ländern jeweils erneut durchgeführt werden – das führt zu erhöhten Compliance‑Kosten, operativer Komplexität, zeitlicher Verzögerung und ineffizienten Prozessen, was insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen deutlich wird.

Defizite der aktuellen europäischen eID-Infrastruktur

Die bereits existierende europäische eID spielt nach unserer Erfahrung hierbei keine Rolle.

Die eID ist zwar ein digitaler Identitätsnachweis, der es ermöglicht, digitale Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, indem die Identität einer Person über das eID-System überprüft wird. Ziel der eIDAS-Verordnung (eIDAS-Verordnung, VO EU Nr. 910/2014) war insbesondere die grenzüberschreitende Anerkennung nationaler elektronischer Identifizierungsmittel.

Allerdings ergab eine Evaluierung der Europäischen Kommission im Jahr 2020 bereits, dass die Verordnung hinter den erhofften Erwartungen zurückblieb. Aufgrund der umständlichen Handhabung und begrenzten Anwendungsmöglichkeiten im privaten Sektor wird die eID in der jetzigen Form kaum genutzt. Hinzu kommt, dass die eID in Europa flächendeckend und zum Teil auch länderübergreifend nicht anerkannt wird, sondern primär als Teil der nationalen Identität gesehen wird.

Hilft die EUDI-Wallet?

Mit der Novellierung der Verordnung (eIDAS 2.0, VO EU Nr. 2024/1183) wurden neue Ziele und Anforderungen geschaffen, um die bisherigen Probleme zu überwinden. Die Verordnung beschränkt sich im Gegensatz zu ihrer Vorgängerversion nicht auf technische Grundsätze und (behördliche) Mindeststandards, sondern setzt die Rahmenbedingungen für ein digitales europaweites Ökosystem, das die Kommunikation zwischen Bürgern, öffentlichen Stellen und Unternehmen digitalisiert und vereinfacht. Außerdem soll die europäische Unabhängigkeit gestärkt werden.

Mit der EUDI-Wallet können zukünftig u.a. Nachweise zur eigenen Identität wie der Personalausweis, der Führerschein oder die Krankenversicherung digital abgebildet werden. Zudem könnten perspektivisch auch personifizierte Tickets in der EUDI-Wallet (z.B. Boarding-Pass) digital gespeichert werden. Über persönliche Zertifikate werden qualifizierte elektronische Signaturen, die den rechtlichen Wert einer handschriftlichen Unterschrift haben, möglich, und sichere Zahlungsfunktionen unterstützt. Die EUDI-Wallet soll so zur „digitalen Brieftasche“ werden, die grenz- und institutsübergreifend wiederverwendbar ist.

Bedeutung für die Transaktionspraxis

Die praktischen Effizienzgewinne der EUDI-Wallet wären erheblich.

Identifizierungs- und Onboarding‑Prozesse, die bislang mehrere Tage oder Wochen in Anspruch nehmen konnten, könnten sich zukünftig durch die unmittelbare Bereitstellung verifizierter (Identitäts-)Attribute oder Vertretungsnachweise (z. B. Organstellung) aus der EUDI-Wallet auf wenige Minuten reduzieren. Finanzinstituten wäre es so möglich, auf bereits geprüfte und zertifizierte Identitäts- oder Vertretungsnachweise zurückzugreifen, ohne eigene umfassende Prüfungen erneut durchführen zu müssen.

Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Sachverhalte, in denen einmal verifizierte Identitäten unionsweit wiederverwendet werden können, ohne erneute Prüfungen durchlaufen zu müssen. Auch gegenüber Registern und Notaren ließe sich die Identifikation auf diese Weise einfacher und effizienter gestalten.

Die erreichbare Standardisierung und Automatisierung von KYC‑ und vergleichbaren Prozessen würde zur Verschlankung der Verfahren, einem geringeren Zeitaufwand und reduzierten Kosten führen, bei gleichzeitiger Stärkung der Rechtssicherheit digitaler Transaktionen.

Der zukünftig erleichterte Einsatz von qualifizierten elektronischen Signaturen über die EUDI-Wallet kann dabei noch zu weiteren Effizienzgewinnen führen und der Reduzierung von Reibungsverlusten dienen, insbesondere wenn die Beweiswirkung in der Union harmonisiert und funktional klassischen Schriftformerfordernissen gleichgestellt werden.

Aus- und Rückblick

Die eIDAS 2.0 ist bereits 2024 in Kraft getreten und verpflichtet die Mitgliedstaaten, die EUDI-Wallet bis November 2026 auszurollen. Bis Anfang 2027 soll in jedem Mitgliedstaat mindestens eine EUDI-Wallet nach gemeinsamen Standards verfügbar sein. Diesem Zeitplan folgt auch Deutschland, hier befindet sich die EUDI-Wallet derzeit in der Entwicklung, wobei erste Anwendungsfälle im Rahmen einer Testumgebung erprobt werden.

Nach Bereitstellung der ersten Stufe, einer staatlichen EUDI-Wallet, sollen sukzessive weitere Funktionen, Nachweise und Anwendungsbereiche freigeschalten werden. Private Wallet-Anbieter sollen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls die Option erhalten, ihre Lösungen in Deutschland zertifizieren und offiziell anerkennen zu lassen. Hierdurch wird in den nächsten Jahren ein umfassendes digitales und europäisches Ökosystem entstehen.

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