Einsatz von Expatriates – Outbound, Inbound und originärer Arbeitskräfteeinsatz
Die Zahl internationaler Mitarbeitereinsätze bspw. in Form von Entsendungen (Outbound), der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Inland (Inbound) oder der originäre Einsatz von Mitarbeitern im Ausland nimmt seit Jahren konstant zu. Dabei sind neben organisatorischen Themen eine Reihe rechtlicher und steuerrechtlicher Fragen zu lösen.
Unterlagen und Entsendungsrichtlinien
Neben der Beantragung des evtl. notwendigen Aufenthaltstitels (Arbeitsvisum, Blaue Karte EU etc.) oder der Abgabe erforderlicher Meldungen ist auch auf eine korrekte Vertragsgestaltung zu achten, wobei das lokale Recht am Einsatzort berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus gilt es zu klären, in welchem Land der Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenpflichtig wird. Voraussetzung ist hierfür die Kenntnis der ggf. einschlägigen Sozialversicherungsabkommen und der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sowie die Berücksichtigung weiterer steuerlicher Aspekte (Betriebsstättenrisiko, Verrechnungspreise). Außerdem sollte ein umfassender Versicherungsschutz sichergestellt werden, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers zu vermeiden.
Des Weiteren empfiehlt sich bei einer Vielzahl von Mitarbeitereinsätzen im Ausland die Einführung von Entsenderichtlinien, die einheitliche Regelungen schaffen. So z.B. zum Steuerausgleich (Tax Protection oder Tax Equalization) der zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten („Cost of Living Allowance”, kurz: COLA). Selbst im Fall von Dienstreisen ins Ausland sind infolge der Fürsorgepflicht und der damit verbundenen Haftung des Arbeitgebers eine Reihe von Aspekten zu bedenken und ein präventives Sicherheitskonzept sowie ein ausreichender Versicherungsschutz sicherzustellen. Das gewinnt insbesondere infolge gestiegener Risiken (Terror, Krieg, Kriminalität, Naturkatastrophen) zunehmend an Bedeutung.
Beratung bei Entsendungen
Die meisten mittelständischen Unternehmen verfügen unternehmensintern über keine hinreichenden personellen Ressourcen, um die Fülle an Themen neben dem üblichen Tagesgeschäft effizient zu bearbeiten. Selbst Konzerne mit größeren Rechts- und Steuerabteilungen setzen in diesem Bereich zumindest teilweise auf externe Beratung, da die eigenen Mitarbeiter i.d.R. nur mit dem deutschen Rechts- und Steuersystem vertraut sind. Folglich bietet sich ein vollständiges oder zumindest partielles Outsourcing der mit den Mitarbeitereinsatz verbundenen rechtlichen und steuerlichen Themen an.
Ausgabe Februar 2017
Einblicke
Fakten zum Outsourcing
Interview mit Ulrich Schäfer
„Service Level Agreements” – Erfolg durch zeitgemäße Mandantenbetreuung
Gastkommentar
„Shared Services” – Strategische Partnerschaften im Mittelstand
Rechtsberatung
Legal Process Outsourcing – Vorteile und Chancen externer Rechtsberatung
Einsatz von Expatriates – Outbound, Inbound und originärer Arbeitskräfteeinsatz
Steuerberatung
Tax Compliance Management – Kooperation mit externen Beratern
Externe Spezialisten im Personalbereich – Abwendung von Haftungsfragen
Steuerdeklaration und Business Process Outsourcing
Chancen ergreifen – Business Process Outsourcing im digitalen Zeitalter
Unternehmens- und IT-Beratung
IT-Auslagerung und Carve-Out – Chancen für den Mittelstand
Die Rechnerwolke in der Praxis – Geschäftsprozesse in der Cloud
Wirtschaftsprüfung
Rechnungslegung in der Cloud – So profitiert der Mittelstand