Fällt der Solidaritätszuschlag? – Gastkommentar von Hans Weggenmann in DER BETRIEB
Quelle:
Erstveröffentlichung in DER BETRIEB, Nr. 51-52, S. 3117-3184
„Der 12. November 2024 war ein entscheidender Tag für das Bundesfinanzministerium. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte über die Zulässigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags, der auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 erhoben wird (Az. 2 BvR 1505/20).“ Hans Weggenmann teilt
in seinem Gastkommentar in der Fachzeitschrift DER BETRIEB Einblicke rund um dieses Thema.
Blick auf die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts
- Zum Status quo
- Folgen eines möglichen Verwerfens des SolZ
- Wird das BVerfG zu einer Superrevisionsinstanz?
- Zur Frage der Grenzen für die Erhebung einer Ergänzungsabgabe
- Bedeutung für den SolZ ab 2020
- Die zweite Verhandlungshälfte: Die Lasten des Bundes
- Zur Frage der Kausalität
- Letzte Streitfrage zur Erhöhung der Freigrenzen
- Prognose
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