Veröffentlicht am 17. Dezember 2024
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Fällt der Solidaritätszuschlag? – Gastkommentar von Hans Weggenmann in DER BETRIEB

Dr. Hans Weggenmann
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Diplom-Kaufmann, Steuerberater
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Quelle:
Erstveröffentlichung in DER BETRIEB, Nr. 51-52, S. 3117-3184

„Der 12. November 2024 war ein entscheidender Tag für das Bundesfinanzminis­terium. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte über die Zulässig­keit der Erhebung des Solidaritätszuschlags, der auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 erhoben wird (Az. 2 BvR 1505/20).“ Hans Weggenmann teilt
in seinem Gastkommentar in der Fachzeitschrift DER BETRIEB Einblicke rund um dieses Thema.

Blick auf die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts

  • Zum Status quo
  • Folgen eines möglichen Verwerfens des SolZ
  • Wird das BVerfG zu einer Superrevisionsinstanz?
  • Zur Frage der Grenzen für die Erhebung einer Ergänzungsabgabe
  • Bedeutung für den SolZ ab 2020
  • Die zweite Verhandlungshälfte: Die Lasten des Bundes
  • Zur Frage der Kausalität
  • Letzte Streitfrage zur Erhöhung der Freigrenzen
  • Prognose

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