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Steuerberaterin, Diplom-Kauffrau
Zytostatika: Die OFD vertritt die Auffassung, dass die Abgabe von Medikamenten an Patienten während der ambulanten Behandlung im Krankenhaus bzw. an ambulant behandelte Patienten des Chefarztes im Rahmen seiner Chefarzttätigkeit einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz darstelle. Wegen der BFH-Vorlage an den EuGH ruhen entsprechende Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Einspruchsverfahren sind daher weiterhin dringend zu empfehlen.
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