Finale ESRS-Entwürfe: Die Änderungen am Governance-Standard im Überblick
- Der Governance-Standard ESRS G1 wurde neu strukturiert.
- Die Schwerpunkte liegen auf Unternehmenskultur, Lieferantenmanagement und politischem Engagement.
- Pflichtangaben wurden verschlankt, Begriffe präzisiert und neue Zielvorgaben ergänzt.
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Die am 3.12.2025 veröffentlichten finalen Entwürfe der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zeigen deutlich: Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihre Aufgabe ernst genommen und konnte eine deutliche Verschlankung der Standards erreichen. Die Änderungen sind umfangreich und führen zu spürbaren Vereinfachungen – 61 % der Pflichtdatenpunkte wurden im Vergleich zur aktuell gültigen Version der ESRS gestrichen. In unserem übergreifenden Artikel zu den neuen ESRS-Entwürfen erhalten Sie einen Überblick über den Gesamtkontext der ESRS-Überarbeitung, den bisherigen Prozess und die allgemeinen Maßnahmen zur Vereinfachung der Standards. Im Folgenden liegt der Fokus auf den zentralen Änderungen am Governance-Standard ESRS G1.
Der Themenstandard G1 „Unternehmensführung“ wurde in den überarbeiteten Entwürfen der ESRS angepasst. Im Zuge der Überarbeitung wurde die Struktur des Standards grundlegend verändert und die Anzahl der Datenpunkte deutlich reduziert.
Änderungen im Themenstandard G1 – Unternehmensführung
In der neuen Struktur folgt der themenspezifische Standard ESRS G1 „Unternehmensführung“ nun ebenfalls der PAT-Architektur mit den Angabepflichten zu Konzepten (G1-1), Maßnahmen (G1-2) und Zielen (G1-3) im Zusammenhang mit der Unternehmensführung sowie Kennzahlen zu Korruptions- und Bestechungsfällen (G1-4), politischer Einflussnahme und Lobbytätigkeiten (G1-5) und Zahlungspraktiken (G1-6). Inhaltlich wurde der Standard nach Themen gegliedert und in die folgenden drei Unterthemen zusammengefasst:
- Unternehmenskultur (einschließlich Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, Schutz von Hinweisgebern und Tierschutz). Das spezifische Thema Unternehmenskultur wird dabei nicht mehr durch eigene Datenpunkte adressiert.
- Management der Beziehungen zu Lieferanten, inklusive Zahlungspraktiken (insb. verspätete Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen)
- Politisches Engagement einschließlich Lobbytätigkeiten
Gleichzeitig wurde eine klare Abgrenzung zu den Governance-Angaben in ESRS 2 „Allgemeine Angaben“ vorgenommen: Der frühere Bezug und ergänzende Angabe zu GOV-1 (Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane) wurde gestrichen.
Wesentliche inhaltliche Änderungen
G1-1 (Konzepte):
- Pflicht zur Offenlegung, wenn keine Konzepte zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung bzw. zum Schutz von Hinweisgebern vorhanden sind, bleibt bestehen
- Die bisherige Angabe, ob bei Fehlen solcher Konzepte deren Einführung geplant ist und welcher Zeitplan vorgesehen ist, entfällt.
- Ein Verweis auf die ESRS-Definition von „Korruption und Bestechung“ aus dem ESRS-Glossar wurde in AR 1 ergänzt.
- Die Angabe zu Funktionen oder Rollen mit erhöhtem Risiko in Bezug auf Korruption und Bestechung wurde präzisiert (AR 3: Definition und Beispiele, z. B. Tätigkeiten in Hochrisikoländern oder mit regelmäßigem Kontakt zu Behörden)
G1-2 (Maßnahmen):
- Angaben zu Schulungsmaßnahmen wurden konsolidiert, allerdings ist die Angabe, ob für Beschaffungsteams Schulungen zu nachhaltigkeitsbezogenem Lieferantenmanagement durchgeführt werden, nun Pflicht.
- Prozesse zur Prävention, Erkennung, Ermittlung und zum Umgang mit Korruption und Bestechung sind nun hier anzugeben und nicht mehr unter G1-3 (bisher „Vorfälle im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung“).
G1-3 (Ziele):
- Neu eingeführte Angabepflicht zu qualitativen oder quantitativen Zielen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung inkl. Unterthemen
- Die vorherigen Angaben zur Prävention und Erkennung von Korruption und Bestechung sind nun unter G1-2 anzugeben.
G1-4 (Kennzahlen zu Korruption und Bestechung):
- Hier wurde klargestellt, dass nur zu Verurteilungen und Strafen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung zu berichten ist
G1-5 (Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten):
- Die Begriffe politische Einflussnahme und Lobbytätigkeit wurden klargestellt und die Anzahl der Datenpunkte reduziert.
G1-6 (Zahlungspraktiken):
- Die Kennzahl „durchschnittliche Zahlungsdauer“ wurde gestrichen und der Fokus liegt nun auf Standardzahlungsbedingungen (mit gesonderter Angabe der Bedingungen für KMUs, sofern diese abweichend sind).
- Der Prozentsatz fristgerechter Zahlungen und die Anzahl anhängiger Gerichtsverfahren sind offenzulegen.
- Sofern das Thema „verspätete Zahlungen an KMU“ für das berichtende Unternehmen wesentlich ist, ist gemäß AR 10 eine unternehmensspezifische Kennzahl zu definieren und anzugeben.
Fazit
Mit der Überarbeitung wurde der ESRS G1 „Unternehmensführung“ deutlich verschlankt, neu strukturiert und fokussiert sich nun stärker auf die zentralen Unterthemen. Streichungen, präzisierte Definitionen und neue Anwendungsanforderungen sollen die Umsetzung erleichtern.
Nach der Veröffentlichung der überarbeiteten ESRS-Entwürfe folgt nun voraussichtlich eine durch die EU-Kommission initiierte weitere öffentliche Konsultation. Bis Mitte 2026 sollen die neuen ESRS als delegierter Rechtsakt mit einem Anwendungsbeginn ab dem Geschäftsjahr 2027 erlassen werden. Gegebenenfalls wird ein Wahlrecht für eine frühzeitige Anwendung bereits in 2026 bestehen. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, sobald weitere Informationen vorliegen.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Webinar „ESRS Update: Welche Vereinfachungen ergeben sich aus den neuen ESRS Standards?” am 13. Januar 2025 um 13:00 Uhr.
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