Veröffentlicht am 27. Mai 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten

Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026 der Klimaschutzverträge: Flexibler, technologieoffener, planbarer

  • Teilnahme für vorab zugelassene Projekte (2025-Verfahren)
  • Gelockerte Emissionsminderungspflichten und flexiblere Projektzeitplanung
  • CCU/S-Technologien und reine Industriedampfprojekte erstmals förderfähig
  • Gedeckelte Rückzahlungspflichten für mehr Investitionssicherheit
Christian Trost
M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau
Siglinde Czok
Manager
Rechtsanwältin
Das BMWE hat das Gebotsverfahren 2026 für Klimaschutzverträge (CCfD) gestartet. Mit 5 Mrd. € werden Unternehmen bei der Dekarbonisierung ihrer Prozesse unterstützt. Neu: CCS/CCU und Industriedampf sind nun förderfähig. Wichtig: Antragsberechtigt sind nur Vorhaben, die am vorbereitenden Verfahren 2025 teilgenommen haben und bis zum 1.12.2025 zugelassen wurden. Anträge sind bis zum 7.9.2026 möglich.

Das BMWE hat am 5.5.2026 den Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026 der CO₂-Differenzverträge veröffentlicht. Insgesamt steht ein Fördervolumen von fünf Milliarden Euro bereit, um die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse zu unterstützen. Das Volumen teilt sich in ein Grund-Fördervolumen von 3 Milliarden Euro und ein Zusatz-Fördervolumen von 2 Milliarden Euro auf. Dabei darf einem einzelnen Sektor höchstens ein Drittel des Grund-Fördervolumens zugutekommen. Gegenüber dem Vorjahr wurde das Programm gezielt weiterentwickelt – mit mehr Flexibilität, neuen förderfähigen Technologien und verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen:

Zentrale Neuerungen im Überblick:

Anpassung der Schwellenwerte für Emissionsminderungen

Die Anforderungen an die relative Treibhausgasminderung gegenüber dem Referenzsystem wurden präzisiert:

  • Zwischenziel: Spätestens ab dem vierten vollständigen Kalenderjahr der Vertragslaufzeit muss eine Minderung von mindestens 50% erreicht werden
  • Endziel (Klimaneutralität): In den letzten 12 Monaten der 15-jährigen Laufzeit muss die Minderung mindestens 85% betragen. Unternehmen erhalten so mehr Flexibilität beim technologischen Hochlauf.

Förderung von CCS- und CCU-Technologien

Vorhaben, die CO₂ abscheiden und speichern (CCS) oder nutzen (CCU), sind ausdrücklich förderfähig. Voraussetzung ist, dass die Emissionen der Anlage ohne Abscheidung zu mindestens 50% aus Prozessemissionen oder schwer vermeidbaren Emissionen bestehen. Der Antragsteller muss technisch oder wirtschaftlich begründen, warum keine alternative Vermeidungstechnologie (z.B. Direktelektrifizierung) zum Einsatz kommt.

Neue Förderfähigkeit für Industriedampfprojekte

Erstmals sind reine Industriedampfvorhaben förderfähig. Ein solches Vorhaben ist zulässig, wenn über die lokale Netzinfrastruktur mindestens drei verschiedene Dritte mit Industriedampf beliefert werden können und dieser dort zur Herstellung industrieller Produkte dient.

Flexibilität und Planungssicherheit

  • Operativer Beginn: Dieser soll spätestens bis zum 1.1.2031 erfolgen. Die Frist kann in begründeten Fällen (z.B. verzögerte Wasserstoff-Infrastruktur) um bis zu 12 Monate verlängert werden.
  • Vorzeitiger Ausstieg: Unternehmen können den Vertrag vor dem operativen Beginn mit einer Frist von einem Monat kündigen. In diesem Fall ist eine Ausgleichszahlung von 1% der maximalen Fördersumme zu leisten.
  • Gedeckelte Rückzahlung: Bei günstigen Marktbedingungen können Rückzahlungspflichten (Überschusszahlungen) entstehen, die jedoch der Höhe nach begrenzt sind, was die bilanziellen Risiken für Unternehmen minimiert.

Finanzielle Rahmenbedingungen und Projektdetails

  • Projektgröße: Die maximale Fördersumme pro Vorhaben ist auf 2,5 Milliarden Euro begrenzt. Vorhaben unter 15 Millionen Euro sind nicht förderfähig.
  • Dynamisierung: Um Preisrisiken abzufedern, werden die Kosten für Energieträger wie Strom, Wasserstoff, Erdgas und Kohle jährlich auf Basis definierter Preisindizes angepasst (Dynamisierung).
  • Förderkosteneffizienz: Das einzige Kriterium für die Erteilung eines Zuschlags ist die Förderkosteneffizienz der Gebote. Der Höchstpreis für Gebote wurde auf 550 EUR pro Tonne CO₂-Äquivalent festgesetzt.

Teilnahme und Fristen

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass das Vorhaben bereits im vorbereitenden Verfahren (bis zum 1.12.2025) registriert und zugelassen wurde.

  • Einreichungsfrist: Die Anträge und Gebote müssen bis zum Ablauf des 7.9.2026 über das Portal „easy-Online“ eingereicht werden.
  • Optionale Vorprüfung: Antragsteller können ihre Unterlagen bis zum 10.8.2026 für eine unverbindliche formale Vorprüfung einreichen.

Die Zuschlagserteilung und Bekanntgabe der Bescheide ist bis zum 31.12.2026 geplant. Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare sind unter www.co2-differenzvertraege.info abrufbar.

Bereiten Sie heute die Transformation von morgen vor:

Der Förderaufruf 2026 verbessert die Rahmenbedingungen für Klimaschutzverträge deutlich: mehr Flexibilität, größere technologische Offenheit und erhöhte Planbarkeit stärken die Umsetzungschancen. Für bereits qualifizierte Projekte kommt es nun darauf an, diese strategisch präzise auszurichten und im Wettbewerb, um Kosteneffizienz optimal zu positionieren. Gleichzeitig bietet sich für weitere Unternehmen die Gelegenheit, neue Vorhaben frühzeitig förderfähig zu strukturieren und gezielt auf kommende Verfahrensrunden vorzubereiten.


Mit unserer interdisziplinären Expertise im Energie-, Beihilfen- und Förderrecht unterstützen wir Sie dabei – sowohl bei der erfolgreichen Umsetzung laufender Projekte als auch bei der vorausschauenden und rechtssicheren Vorbereitung künftiger Vorhaben.

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