Förderaufruf KEWinnA zur Erschließung entfernter klimaneutraler Wärmequellen
- Bundesförderung für die Erschließung klimaneutraler Wärmequellen
- Fokus auf Innovationsgehalt, Kostensenkungspotenzial und Relevanz für die Praxis
Gegenstand der Förderung
Der Förderaufruf „Kosteneffiziente Erschließung von entfernten klimaneutralen Wärmequellen durch innovative Anbindung (KEWinnA)“ geht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) setzt genau dort an. Gefördert werden ganzheitliche und großskalige Demonstrationsvorhaben, die klimaneutrale Wärmequellen, wie etwa Abwärme aus Industrieprozessen, Rechenzentren oder Müllverbrennungsanlagen sowie erneuerbare Quellen wie Geothermie oder Solarthermie, erschließen. Im Fokus stehen dabei Ansätze und Technologien, mit denen die Kosten der Anbindung signifikant reduziert, wirtschaftliche Risiken gesenkt und der Zeithorizont der Anbindung beschleunigt werden können.
Die Innovation kann sich u. a. auf die Rohleitungstechnik, das Verlegungsverfahren, die Instandhaltung oder die Kombination verschiedener Technologien beziehen. Neben den technischen Aspekten gelten im Rahmen dieses Förderprogramms auch Ansätze zu ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen – wie Landschaftsgestaltung bei Freileitungen oder neue Geschäftsmodelle – als innovativ.
Zuwendungsempfänger
Der Förderaufruf richtet sich vorwiegend an Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleister, für die durch den Förderaufruf ein Anreiz geschaffen werden soll, entfernte Wärmequellen mit innovativen Ansätzen oder Technologien zu erschließen. Die Bildung von Konsortien mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist dabei ausdrücklich gewünscht.
Art und Umfang der Zuwendung
Die Förderung erfolgt als direkte Zuschüsse. Gefördert werden Investitionen in die Anbindungsleitung nach Artikel 46 AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), sofern die dort genannten Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Förderquote ist u. a. abhängig von der Unternehmensgröße und kann zwischen 30 und 65 % betragen. Ergänzend können alle wissenschaftlich-technischen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung einer innovativen Anbindung entfernter klimaneutraler Wärmequellen stehen, gefördert werden. Dazu zählen u.a. personelle Aufwendungen, die Umsetzungsplanung, sowie die wissenschaftlich-technische Begleitung. Die Förderquote richtet sich dabei nach Artikel 25 AGVO.
Nicht Bestandteil der Förderung sind hingegen die Erschließung der Wärmequelle, sowie der Aufbau nachgelagerter Wärmenetze.
Antragsverfahren und Bewertungskriterien
Die Antragsstellung erfolgt zweistufig, zunächst über die Einreichung einer Projektskizze und im Falle einer positiven Evaluierung über die Einreichung eines förmlichen Antrags. Die aktuelle Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 31. März 2026, jedoch sollen weitere Aufrufe folgen. Dabei stehen alle eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb. Folgende Kriterien sind dabei besonders zu beachten:
- Innovationsgehalt
- Kostensenkungspotenzial gegenüber dem Stand der Technik
- Relevanz für die Praxis im Hinblick auf Skalierbarkeit und Übertragbarkeit der Konzepte
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!