Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Dekarbonisierungskonzepte
- Baden-Württemberg startet neuen Förderaufruf „Energiefahrplan“.
- Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Konkretisierung von Dekarbonisierungsmaßnahmen.
- Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro für Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen.
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Erstellung eines ganzheitlichen Energiefahrplans. Im Fokus steht dabei ein sogenannter „energiesystemischer Ansatz“: Energieeinsparung, die Nutzung von Abwärme, Wärme- und Kältegewinnung für Produktionsprozesse sowie Stromproduktionspotenziale und Speichermöglichkeiten sollen gemeinsam betrachtet und bestmöglich miteinander verknüpft werden.¹
Das Programm richtet sich an Unternehmen aller Größen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben sowie gemeinnützige Organisationen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen oder Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes, mit Standort in Baden-Württemberg. Besonders interessant ist die Förderung für Unternehmen, die bereits einen Transformationsplan oder eine Dekarbonisierungsstrategie erstellt haben und nun in die konkrete Maßnahmenplanung einsteigen möchten. Ein bestehender Transformationsplan ist jedoch keine Fördervoraussetzung.
Zu den förderfähigen Beratungsleistungen zählen unter anderem:
- Erstberatung und Projektanbahnung zu Energiesystemen oder Teilenergiesystemen
- Wirtschaftlichkeits- und Investitionsbetrachtungen
- Analyse von Energieeffizienz- und Abwärmepotenzialen
- Identifikation von Dekarbonisierungspotenzialen in Produktionsprozessen (zum Beispiel Elektrifizierung von Prozessen, Nutzung von erneuerbaren (auch externen) Wärmequellen)
- Entwicklung und Bewertung von Betriebs- und Betreibermodellen (z.B. Contracting)
- Bewertung von Photovoltaik-, Solarthermie-, Wind- oder Geothermiepotenzialen
Die Förderquote beträgt:
- 50% der förderfähigen Beratungskosten für KMU (es gilt die KMU-Definition gemäß der
- Empfehlung der Europäischen Kommission (2003/361/EG)) sowie die oben genannten gemeinnützigen Einrichtungen
- 30% für große Unternehmen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einem maximalen Förderbetrag von 50.000 Euro. Förderfähige Beratungskosten werden bis zu einem Tagessatz von 1.200 Euro netto anerkannt. Höhere Tagessätze werden akzeptiert, gefördert werden jedoch nur Kosten bis zu dieser Grenze.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der europäischen De-minimis-Beihilfeverordnung. Unternehmen müssen daher prüfen, ob die zulässigen Höchstgrenzen für erhaltene De-minimis-Beihilfen innerhalb des relevanten Dreijahreszeitraums eingehalten werden. Eine entsprechende De-minimis-Erklärung ist Bestandteil der Antragstellung.
Anträge können bis zum 15.12.2026 eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt stichtagsbezogen (15.6.2026, 15.9.2026 und 15.12.2026) durch den Projektträger Karlsruhe (PTKA).
Für Unternehmen bietet das Förderprogramm die Möglichkeit, notwendige Planungsleistungen finanziell abzusichern und gleichzeitig eine belastbare Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen zu schaffen. Gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise, regulatorischer Anforderungen und Dekarbonisierungsziele gewinnt ein ganzheitlicher energiesystemischer Ansatz an Bedeutung.
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Quellen:
1 Förderprogramm EnergizeBW: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg