Veröffentlicht am 26. Juni 2024
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Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur in Bayern – 2. Aufruf gestartet

Mit dem bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyse-Infrastruktur (BayFELI) fördert der Freistaat Bayern die lokale Wasserstoffproduktion. Im Rahmen dieses Programms werden Investitionen in die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und damit verbundene Anlagenbestandteilen zur Erzeugung von ausschließlicherneuerbarem Wasserstoffgefördert.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben.

Zuwendungsfähig sind diegesamten Investitionskosten, diefür die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar damit verbundene Anlagenbestandteilenzur bedarfsgerechten Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff erforderlich sind.

Nicht zuwendungsfähig sind:

Ausgaben der Infrastruktur für die Verteilung und Übertragung des WasserstoffsBatterie-Speicherzugehörige Stromerzeugungsanlagen und Anlagen zur RückverstromungErwerb von GrundstückenAusgaben für den Betrieb der Anlage

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form eines Zuschussesbis zu 45%der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme beträgt fünf Millionen Euro.Bei Beihilfen für mittlere Unternehmen kann die Intensität um bis zu 10%, bei Beihilfen für kleine Unternehmen um bis zu 20% erhöht werden.

Fördervoraussetzungen sind u.a.:

Das Vorhaben muss im Freistaat Bayern durchgeführt werdenDie Elektrolyseure müssen eine Mindestleistung von 1 MW haben und zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werdenDer Elektrolyseur muss mindestens fünf Jahre lang betrieben werden

Eine Kumulierung mit Fördermitteln aus anderen Programmen ist nur unter Berücksichtigung der Kumulierungsregeln nach Artikel 8 AGVO möglich.

Die Förderung wird im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen gewährt. Bis zum09.08.2024können erneut Skizzen beim Projektträger eingereicht werden.

Interesse geweckt? Kommen Sie gerne auf uns zu.