Freiwillige IFRS-Anwendung – Wie internationale Konzerne jetzt profitieren können
Deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen sind seit einigen Jahren zur Anwendung der IFRS im Konzernabschluss verpflichtet. Nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen können ihre Konzernabschlüsse wahlweise nach HGB oder IFRS aufstellen. V.a. Konzerne mit internationaler Ausrichtung beschäftigt daher die Frage, ob eine Umstellung auf IFRS lohnenswert ist. Die Antwort darauf wird durch die letzten Standardänderungen beeinflusst, insbesondere die Neueinführung von IFRS 9 (Finanzinstrumente), IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) und IFRS 16 (Leasingverhältnisse).
Vorteilhaftigkeit einer Umstellung auf IFRS
Von einer internationalen Vergleichbarkeit der Finanzinformationen profitieren Unternehmen mit internationalen Abschlussadressaten. Die bessere Informationsversorgung ausländischer Eigen- aber auch Fremdkapitalgeber kann zu geringeren Finanzierungskosten führen. Daneben könnte sich ein Nutzen ergeben, wenn wesentliche Kunden oder Lieferanten im Ausland sitzen oder eine künftige Inanspruchnahme des Kapitalmarkts geplant ist. Bei internationalen Konzernen kann eine Anwendung der IFRS darüber hinaus die Erstellung des Konzernabschlusses erleichtern, da ausländische Tochtergesellschaften ihre Finanzinformationen nicht mehr auf das fremde deutsche HGB überleiten müssen.
IFRS-Abschlüsse mit ihrem Fokus auf die Bereitstellung möglichst entscheidungsnützlicher Informationen liefern nach verbreiteter Ansicht zudem informativere Zahlen als solche nach HGB. Das kann auch für die interne Unternehmens- bzw. Konzernsteuerung von Nutzen sein, u.a. auch durch eine mit Synergie-Effekten verbundene Harmonisierung von internem und externem Rechnungswesen.
Überarbeitung der IFRS: Großprojekte der letzten Jahre
Seit 2018 wird die Bilanzierung von Finanzinstrumenten durch IFRS 9 geregelt. Die Änderungen betreffen bei vielen Unternehmen v.a. die Umsetzung des neuen Wertminderungsmodells, das nicht mehr auf eingetretene, sondern erwartete Verluste abstellt (sog. „Expected Loss Model”). Parallel dazu wurden die Vorschriften zur Umsatzrealisierung durch IFRS 15 geändert, was eine umfassende Analyse aller Kundenverträge innerhalb des gesamten Konzernverbunds erforderte. Je nach Komplexität der Verträge waren umfangreiche Umstellungsprojekte die Folge.
Nur ein Jahr später führte IFRS 16 die grundsätzlich verpflichtende Abbildung aller Leasingnehmerverhältnisse in der Bilanz ein. Auch dafür war eine umfassende, weltweite Vertragsinventur erforderlich. Herausforderungen ergaben sich zudem insbesondere bei der Bestimmung des adäquaten Zinssatzes zur Diskontierung der Leasingverbindlichkeit, die sowohl länder- und währungsspezifische Risiken als auch das individuelle Kreditrisiko der einzelnen Tochtergesellschaften berücksichtigen soll. Zudem mussten prozessuale und technische Aspekte beachtet werden, z.B. die Einführung einer geeigneten IT-Lösung.
Günstiger Zeitpunkt für eine IFRS-Umstellung
Die Entwicklungen der letzten Jahre verdeutlichen einen Nachteil der IFRS. Durch die hohe Änderungsdynamik kann eine zusätzliche Arbeits- und Kostenbelastung entstehen, die v. a. durch die umfassenden Anhang-Angaben ohnehin vergleichsweise hoch ist. Das mag einige Unternehmen von einer freiwilligen IFRS-Einführung abschrecken. Allerdings könnte der Zeitpunkt für eine solche Umstellung nach Abschluss der drei beschriebenen Großprojekte günstiger denn je sein: Zum einen ist eine ähnlich umfangreiche Überarbeitung der Rechnungslegungsstandards in nächster Zeit nicht absehbar. Zum anderen haben die durchgeführten Änderungen den Zweck, die Qualität der Finanzberichterstattung zu verbessern, indem die Entscheidungsnützlichkeit der bereitgestellten Informationen erhöht wird. Die Umstellung auf IFRS kann sich deshalb gerade jetzt auch für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen mit einer internationalen Ausrichtung lohnen.