GEG-Reform: Drei Bewertungsoptionen verändern die Einordnung von Fernwärme
- Die GEG-Reform stellt Fernwärmeversorger vor neue Bewertungsfragen.
- Pauschalfaktor, Bonusmodell und Carnot-Methode eröffnen neue Optionen.
- Die passende Nachweisstrategie wird für Wärmenetze wichtiger.
- Förderfähigkeit und Gebäudenachweise sollten frühzeitig geprüft werden.
Für die Fernwärmepraxis ist vor allem relevant: Die Reform verändert zentrale Bewertungsmechanismen für Gebäude und Wärmeversorgung. Davon betroffen sind nicht nur Fernwärmeversorger, sondern auch Projektentwickler, Investoren, Bestandshalter, Gutachter und Nachweisführende. Die neuen Vorgaben können sich bereits heute auf laufende Planungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Förderfähigkeit und technische Nachweise auswirken.
Warum ist die Reform jetzt für die Praxis relevant?
Die Reform greift direkt in die energetische Bewertung von Gebäuden und Wärmenetzen ein. Damit betrifft sie nicht nur künftige Neubau- und Sanierungsvorhaben, sondern auch aktuelle Projektentwicklungen und Transformationsplanungen. Für Versorger stellen sich bereits jetzt folgende Einordnungsfragen:
- Welche Bewertungsoption kann für das jeweilige Wärmenetz künftig sachgerecht sein?
- Welche Auswirkungen können sich auf Primärenergiefaktoren und Gebäudenachweise ergeben?
- Welche Berechnungsmodelle, Softwarelösungen und Nachweisdokumente müssen vorbereitet oder angepasst werden?
- Welche Schnittstellen bestehen zu Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder Zertifikationssysteme wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)?
- Welche Fristen und Übergangsreglungen sind nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu beachten?
Nicht alle Fragen lassen sich auf Basis des Entwurfs bereits abschließend beantworten. Klar ist jedoch: Die Reform beeinflusst die technische, wirtschaftliche und strategische Einordnung von Fernwärmelösungen.
Wie wird Fernwärme künftig bewertet?
Fernwärme soll künftig über drei gleichwertige Bewertungsansätze eingeordnet werden können. Die Optionen unterscheiden sich vor allem nach Nachweisaufwand und Differenzierungstiefe.
| Bewertungsoption | Ansatz | praktische Bedeutung |
| Option 1 | Pauschaler Primärenergiefaktor von 0,7 | Einfache Standardlösung ohne zusätzliche Einzelnachweise |
| Option 2 | Pauschalfaktor mit Bonus für Erneuerbare Energien und Abwärme | Bessere Bewertung bei hohen Anteilen Erneuerbarer Energien oder Abwärme |
| Option 3 | Individuelle Berechnung nach Carnot-Methode | Genauere Systembewertung mit höherem Berechnungsaufwand |
Was bedeutet Option 1: Pauschalfaktor als Basislösung?
Option 1 schafft eine einfache Standardbewertung. Für Fernwärme kann ein pauschaler Primärenergiefaktor von 0,7 angesetzt werden. Weitere Nachweise sind nach diesem Ansatz nicht erforderlich.
Diese Option ist vor allem für Anwendungsfälle relevant, in denen eine schnelle und robuste Bewertung benötigt wird. Sie reduziert den Nachweisaufwand und erleichtert die Anwendung in standardisierten Projekten. Gleichzeitig bildet sie individuelle Dekarbonisierungsfortschritte eines Wärmenetzes nur begrenzt ab.
Für Versorger kann der Pauschalfaktor daher eine pragmatische Basislösung darstellen. Ob er im konkreten Fall auch die wirtschaftlich und strategisch beste Option ist, sollte jedoch projektspezifisch geprüft werden.
Was bedeutet Option 2: Pauschalfaktor mit EE- und Abwärmebonus?
Option 2 bewertet Fernwärmesysteme differenzierter, wenn Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme eingesetzt werden. Ausgangspunkt bleibt der pauschale Primärenergiefaktor von 0,7. Dieser reduziert sich um 0,002 je Prozentpunkt Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme.
Bei einem Anteil von 100 Prozent kann ein Mindestwert von 0,5 erreicht werden. Fernwärmesysteme mit hohem Anteil klimaneutraler Wärmequellen können dadurch besser bewertet werden.
Diese Option macht Dekarbonisierungsfortschritte sichtbar und kann die Bewertung von Gebäuden verbessern, die an entsprechende Wärmenetze angeschlossen sind. Gleichzeitig steigt der Bedarf an belastbaren Nachweisen zum Anteil Erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme.
Was bedeutet Option 3: Individuelle Berechnung nach Carnot-Methode?
Option 3 ermöglicht eine individuelle Berechnung des Primärenergiefaktors. Die bisherige Stromgutschriftmethode nach FW 309-1 soll durch die Carnot-Methode nach FW 309-6 abgelöst werden. Bezugspunkt ist zudem die DIN EN 15316-4-5.
Diese Methode kann die tatsächlichen Systemverhältnisse genauer abbilden. Das ist insbesondere bei komplexen, gekoppelten oder transformationsorientierten Wärmesystemen relevant. Dazu zählen etwa Netze mit Kraft-Wärme-Kopplung, Großwärmepumpen, Abwärmenutzung oder mehreren Erzeugungspfaden.
Der Vorteil liegt in der höheren Genauigkeit. Dem steht ein höherer Berechnungs-, Dokumentations- und Abstimmungsaufwand gegenüber. Versorger sollten daher frühzeitig prüfen, ob die individuelle Berechnung im konkreten Netz zu einer besseren Bewertung führt und ob der zusätzliche Aufwand gerechtfertigt ist.
Die neuen Bewertungsansätze gelten nicht unmittelbar mit dem Kabinettsbeschluss, sondern erst nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Dabei wird der pauschale Fernwärmewert von 0,7 bis 2030 unter dem für den Wärmeerzeuger des Referenzgebäudes vorgesehenen Wert von 0,75 liegen. Damit rückt auch die geplante Anpassung des Referenzgebäudes in den Fokus.
Was ändert sich beim Referenzgebäude?
Das Referenzgebäude soll künftig stärker technologieneutral ausgestaltet werden. Bisher war die Vergleichslogik an konkrete technische Referenzsysteme angelehnt, insbesondere an Gas-Brennwerttechnik in Verbindung mit Solarthermie.
Künftig soll die energetische Bewertung stärker von einzelnen Referenztechnologien entkoppelt werden. Vorgesehen ist ein einheitlicher Primärenergiefaktor von 0,75. Ab 2030 soll dieser auf 0,7 abgesenkt werden.
| Aspekt | bisherige Logik | künftige Logik |
| Heizsystem im Referenzgebäude | Gas-Brennwerttechnik mit Solarthermie | technologieneutraler Ansatz |
| Primärenergiefaktor | systemspezifisch geprägt | bis 2030: 0,75 ab 2030: 0,7 |
| Wirkung | Orientierung an konkreter Referenztechnik | stärkere Vergleichbarkeit unterschiedlicher Versorgungslösungen |
Wann sollen die neuen Regelungen gelten?
Die fernwärmerelevanten Änderungen sollen nach dem derzeitigen Entwurfsstand sechs Monate nach Verkündung in Kraft treten. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleibt damit nur ein begrenztes Zeitfenster für die Umsetzung. Versorger sollten bis dahin insbesondere folgende Arbeitsstände prüfen:
- Berechnungsmodelle für Primärenergiefaktoren
- Softwarelösungen für energetische Nachweise
- Musterbescheinigungen und technische Dokumentationen
- interne Bewertungs- und Freigabeprozesse
- Schnittstellen zu Förderanträgen und Zertifizierungssystemen
Da bislang lediglich ein Regierungsentwurf vorliegt, können sich einzelne Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Welche Auswirkungen ergeben sich für Förderung und Zertifizierung?
Die Reform kann sich auf Förder- und Zertifizierungsverfahren auswirken, wenn diese an energetische Kennwerte oder Gebäudestandards anknüpfen. Entscheidend ist dabei nicht nur der rechnerische Primärenergiefaktor, sondern auch die Nachweisführung dahinter.
Für Fernwärmeversorger wird damit die Qualität der Datengrundlage wichtiger. EE- und Abwärmeanteile, Erzeugungsstruktur und Berechnungsmethode müssen belastbar dokumentiert werden, wenn sie in Gebäudenachweise, Förderanträge oder Zertifizierungen einfließen sollen. Das betrifft insbesondere Projekte, bei denen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Effizienzhausstandards oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eine Rolle spielen.
Noch ist offen, wie Förder- und Zertifizierungssysteme die neuen Bewertungsoptionen im Detail aufgreifen. Versorger und Projektträger sollten dennoch frühzeitig prüfen, ob bestehende Nachweise, Kennwerte und Dokumentationsprozesse zu den geplanten Anforderungen passen. So lassen sich spätere Anpassungen in laufenden Projekten vermeiden.
Wie unterstützen wir Sie?
Die geplante GEG-Reform verändert die Bewertungsgrundlage für Fernwärme. Für Versorger wird damit entscheidend, welche Bewertungs- und Nachweisstrategie zum jeweiligen Wärmenetz, zur Erzeugungsstruktur und zu laufenden Projekten passt.
Wir ordnen die geplanten Änderungen fachlich für Sie ein und leiten daraus den konkreten Handlungsbedarf ab. Dazu gehören insbesondere die Bewertung bestehender Primärenergiefaktoren, die Einordnung von EE- und Abwärmeanteilen, die Vorbereitung individueller Berechnungen nach der Carnot-Methode sowie die Anpassung von Nachweisdokumenten, Berechnungsmodellen und Schnittstellen zu Förder- oder Zertifizierungssystemen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Auswirkungen der GEG-Reform auf Ihre Fernwärmeversorgung, Ihre Projekte oder Ihre Nachweisführung bewerten möchten.
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