Veröffentlicht am 13. Juli 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

Die Gewährleistungs- und Garantie-Labelpflicht: Neue Informationspflichten im E‑Commerce

  • Transparente Kennzeichnung von Gewährleistung und Garantie wird Pflicht
  • Fehlende oder falsche Angaben bergen Abmahnrisiken
  • Klare Differenzierung zwischen Garantie und Gewährleistung erforderlich
  • Anpassung von Produktseiten und Rechtstexten notwendig
Daniel Roßbach, LL.M.
Manager
Rechtsanwalt, Zertifizierter Compliance Officer (TÜV Süd)
Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler Verbraucher mittels eines standardisierten EU-Gewährleistungslabels über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Für bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien wird zudem ein gesondertes EU-Garantielabel („GARAN Label“) eingeführt. Ziel ist es, Verbrauchern klare und verständliche Informationen über ihre Rechte zu geben. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Abmahnungen und Wettbewerbsverstößen führen.

Mit den neuen EU-weiten Informations- und Kennzeichnungspflichten im E-Commerce wird die transparente Darstellung von Verbraucherrechten weiter in den Fokus gerückt. Die neuen Vorgaben beruhen auf der Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) und sollen Verbraucher insbesondere über Gewährleistungsrechte und die Haltbarkeit von Produkten besser informieren. Neben den bereits bestehenden Pflichten zur Information über gesetzliche Mängelrechte und Garantien sollen ab dem 27. September 2026 harmonisierte Hinweise bzw. Labels zur gesetzlichen Gewährleistung und zu bestimmten Garantien verbindlich werden. Ziel der Regelung ist es, Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und irreführende oder unklare Angaben zu vermeiden.

Wer ist betroffen?

Die bereits bestehenden Anforderungen werden durch neue Vorgaben ergänzt und gelten für alle Unternehmer, die Waren an Verbraucher verkaufen. Erfasst werden nicht nur Online-Händler, sondern grundsätzlich auch stationäre Händler.

Die Pflicht gilt grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße und kann auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU betreffen, sofern deren Angebote gezielt an Verbraucher im Anwendungsbereich der jeweiligen EU- bzw. nationalen Verbraucherschutzvorschriften gerichtet sind.

Bestimmte Vertragstypen sind von den Regelungen ausgenommen. Hierzu zählen insbesondere einzelne bereits aus dem Verbraucherrecht bekannte Ausnahmetatbestände, etwa bestimmte Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Inhalt und Umfang der Labelpflicht

Betroffene Unternehmen müssen klar und verständlich zwischen gesetzlicher Gewährleistung und etwaigen freiwilligen Garantien unterscheiden. Hierzu zählen insbesondere folgende Angaben:

  • Hinweis auf gesetzliche Gewährleistungsrechte
    Verbraucher müssen darüber informiert werden, dass ihnen gesetzliche Mängelrechte zustehen. Diese dürfen weder eingeschränkt noch durch Garantien ersetzt werden. Zudem ist klarzustellen, dass die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte bei Mängeln unentgeltlich ist und durch eine Garantie nicht eingeschränkt wird.
  • Transparente Darstellung von Garantien
    Wird eine Garantie (z. B. Herstellergarantie) beworben oder angeboten, sind insbesondere folgende Informationen bereitzustellen:

    • Name und Anschrift des Garantiegebers
    • Dauer der Garantie
    • Inhalt und Umfang (z. B. Reparatur, Austausch)
    • räumlicher Geltungsbereich
    • Bedingungen für die Inanspruchnahme
    • das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren zur Geltendmachung der Garantie
    • die Ware, auf die sich die Garantie bezieht
    • der Hinweis, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln unentgeltlich bestehen und durch die Garantie nicht eingeschränkt werden

    Das bloße Bestehen einer Herstellergarantie löst nicht in jedem Fall eine umfassende vorvertragliche Informationspflicht aus. Eine solche Pflicht besteht insbesondere dann, wenn die Garantie im Angebot als zentrales oder entscheidendes Merkmal verwendet oder werblich hervorgehoben wird.

  • Klare Abgrenzung
    Die Darstellung darf nicht den Eindruck erwecken, dass die Garantie anstelle der gesetzlichen Gewährleistung tritt. Vielmehr ist ausdrücklich klarzustellen, dass die gesetzlichen Rechte unberührt bleiben.
  • Unmittelbare Nähe zur Kaufentscheidung
    Die Informationen sind klar, verständlich und leicht auffindbar bereitzustellen. Wird eine Garantie im Produktangebot hervorgehoben oder beworben, sind die wesentlichen Garantieinformationen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Garantiewerbung bzw. der Produktdarstellung verfügbar zu machen. Eine versteckte Darstellung ausschließlich in AGB oder schwer auffindbaren separaten Dokumenten ist rechtlich riskant.

Darstellungsanforderungen im Online-Shop

Die Umsetzung der Informations- und Kennzeichnungspflichten erfordert auch gestalterische Anpassungen im Shop. Unter anderem sind eine eindeutige und verständliche Sprache, möglichst ohne juristischen Fachjargon, erforderlich. Empfehlenswert ist eine gut sichtbare Platzierung im Kontext der Produktbeschreibung oder der Garantiewerbung. Außerdem sollte eine strukturierte Darstellung, z. B. durch Bulletpoints oder Info-Boxen, gewählt werden. Soweit weiterführende Garantiebedingungen bestehen, sind diese leicht zugänglich zu verlinken und spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.

Anpassung von Rechtstexten und Prozessen

Neben der Darstellung auf der Produktseite sind auch die begleitenden Rechtstexte einer sorgfältigen Überprüfung zu unterziehen. Dies umfasst insbesondere die Aktualisierung der AGB sowie die Anpassung der Verbraucherinformationen. Gegebenenfalls ist auch eine Überarbeitung der Produktbeschreibungen sowie Garantieleistungen erforderlich. Darüber hinaus sollte eine interne Abstimmung mit den Herstellern hinsichtlich der Garantieinhalte erfolgen. Händler sollten zudem sicherstellen, dass die tatsächlich gewährten Garantieleistungen mit den veröffentlichten Informationen sowie den Herstellerangaben übereinstimmen.

Risiken bei fehlender Umsetzung

Eine unzureichende oder fehlerhafte Umsetzung der Informations- und Kennzeichnungspflichten kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierzu zählen insbesondere Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sowie daraus resultierende Unterlassungsansprüche.

Je nach konkreter Ausgestaltung und anwendbarer Rechtsgrundlage können außerdem behördliche Maßnahmen oder Sanktionen in Betracht kommen. Im deutschen E-Commerce stehen praktisch jedoch häufig wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Irreführungsrisiken im Vordergrund.

Fazit

Die neuen EU-weiten Informations- und Kennzeichnungspflichten zu gesetzlicher Gewährleistung und bestimmten Garantien stellen einen weiteren Schritt hin zu mehr Transparenz im E-Commerce dar. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies zusätzlichen Umsetzungsaufwand – insbesondere bei der strukturierten und rechtssicheren Darstellung von Garantien.

Neben der technischen Integration im Shop sind vor allem die inhaltliche Ausgestaltung und die Abstimmung mit bestehenden Rechtstexten entscheidend. Wichtig ist insbesondere die klare Trennung zwischen gesetzlichen Mängelrechten und freiwilligen Garantien sowie die vollständige und transparente Darstellung beworbener Garantien. Wer die Anforderungen frühzeitig und sorgfältig umsetzt, kann rechtliche Risiken minimieren und gleichzeitig das Vertrauen der Kunden stärken.

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