Veröffentlicht am 22. Mai 2026
Lesedauer ca. 5 Minuten

Wenn der Glasfaserausbau abgesagt wird: Was Kommunen tun können

  • Ausbauabsagen treffen Kommunen operativ und politisch
  • Vorvermarktung sichert noch keinen Netzausbau
  • Neue Partner, Förderung und Stadtwerke-Modelle schaffen Wege
  • RÖDL unterstützt bei Bewertung, Strukturierung und Umsetzung
Franz Neugebauer
M.A. Internationale Wirtschaft und Governance
Lucas Röckelein
B.A. Internationales Handelsmanagement, Consultant
Wenn ein Glasfaseranbieter den geplanten Ausbau absagt, verlieren Kommunen Zeit, Vertrauen und Planungssicherheit. Entscheidend ist, schnell Klarheit zu schaffen, rechtssicher zu kommunizieren und neue Wege für Ausbau, Finanzierung und Betrieb zu prüfen – eigenwirtschaftlich, gefördert, kommunal oder hybrid.

Die flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigen Glasfasernetzen ist eine zentrale Voraussetzung für digitale Teilhabe, kommunale Standortqualität und wirtschaftliche Entwicklung. Das Prinzip „Markt vor Staat“ setzt dabei vorrangig auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch private Telekommunikationsunternehmen. Für viele Kommunen wirkt dieser Weg attraktiv: Ein TKU plant, finanziert und baut das Netz. Die Kommune unterstützt bei Kommunikation, Genehmigungen und Koordination. Der Ausbau kommt scheinbar schneller voran, ohne den kommunalen Haushalt unmittelbar mit hohen Investitionen zu belasten.

Doch aktuelle Fälle zeigen, wie verletzlich dieser Weg sein kann. Im Main-Tauber-Kreis wurde der geplante flächendeckende Glasfaserausbau durch LEONET, ehemals BBV Deutschland, im März 2026 offiziell abgesagt.¹ Dabei ging es nicht um ein kleines Einzelprojekt. Alle 18 Städte und Gemeinden des Landkreises hatten der Kooperation zugestimmt. Geplant war ein privat finanzierter Ausbau bis in die Gebäude und Liegenschaften mit einem Investitionsvolumen von rund 135 Mio. Euro.² Für den Ausbau sollten mindestens 13.198 Verträge mit Haushalten und Gewerbebetrieben abgeschlossen werden. Dennoch kam das Projekt nur in einzelnen Bereichen voran. Für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Vorvermarktung, politische Erwartung und vertragliche Vorbereitung führen nicht automatisch zu einem gesicherten Netzausbau.

Auch Ettenheim zeigt, dass Kommunen nach einer Ausbauabsage schnell neue Wege suchen müssen. Dort zog sich Unsere Grüne Glasfaser aus dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zurück. Betroffen waren die Kernstadt sowie mehrere Stadtteile. Zuvor hatte UGG im Markterkundungsverfahren 2025 für 3.149 Adressen einen Ausbau auf eigene Kosten angemeldet.³

Nach einer Absage zählt zunächst die Kommunikation. Bürgerinnen und Bürger erwarten schnelle Antworten. Sie wollen wissen, ob ihr Anschluss noch kommt, ob Vorverträge bestehen bleiben und ob sie selbst aktiv werden müssen. Kommunen sollten hier sorgfältig und abgestimmt vorgehen. Aussagen zu Endkundenverträgen, Gestattungen oder Signallieferungen sollten sie mit den beteiligten Netzbetreibern und Diensteanbietern klären. Teilweise müssen die Beteiligten Vertragsverhältnisse neu bewerten. Eine gute Krisenkommunikation benennt daher nicht nur das Problem. Sie zeigt auch Richtung. Die Kommune sollte erklären, was bereits feststeht, was geprüft wird und wann der nächste Schritt folgt. Sie sollte den Rückzug nicht als Scheitern des Standorts darstellen. Oft liegen die Ursachen in veränderten Kalkulationen, Baukosten, Finanzierungskosten oder Wettbewerbsbedingungen. Entscheidend ist, dass die Kommune handlungsfähig bleibt und aktiv neue Wege ebnet.

Alternativer eigenwirtschaftlicher Ausbaupartner

Parallel dazu beginnt die strategische Neuordnung. Der schnellste Weg kann ein alternativer eigenwirtschaftlicher Ausbaupartner sein. Dafür muss die Kommune den Markt erneut ansprechen. Sie sollte die Gebietskulisse sauber aufbereiten, vorhandene Nachfrage dokumentieren und mögliche Synergien sichtbar machen. Relevant sind etwa kommunale Liegenschaften, Leerrohre, laufende Tiefbauprojekte, geplante Stromnetzmaßnahmen oder angrenzende Ausbaugebiete. Je besser die Datenlage ist, desto eher kann ein neuer Partner das Projekt wirtschaftlich bewerten.

Dabei sollten Kommunen nicht nur große überregionale Investoren betrachten. Auch regionale Carrier, Stadtwerke, Zweckverbände oder Kooperationsmodelle können tragfähige Wege eröffnen. Gerade Stadtwerke kennen lokale Infrastrukturen, Genehmigungsprozesse und Tiefbaukapazitäten. Sie können passive Infrastruktur halten und für aktive Technik, Betrieb oder Dienste spezialisierte Partner einbinden. Daraus entsteht kein Automatismus für einen kommunalen Eigenausbau. Es entsteht aber eine ernsthafte Option, die Kommunen strukturiert prüfen sollten.

Förderung

Zudem empfiehlt sich eine Prüfung der Förderfähigkeit für Teile des Ausbaugebiets. Die Gigabitförderung springt dort ein, wo der privatwirtschaftliche Ausbau an seine Grenzen stößt. Der neue Förderaufruf des Bundes vom April 2026 stellt mehr als eine Milliarde Euro für Infrastrukturprojekte bereit. Anträge können bis zum 15.9.2026 gestellt werden. Parallel läuft die Förderung von Beratungsleistungen weiter.

Förderfähigkeit entsteht aber nicht automatisch durch eine Absage. Kommunen müssen den Bedarf sauber nachweisen. Ein Markterkundungsverfahren muss klären, ob in den kommenden drei Jahren ein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist. Alte Ausbauankündigungen, unklare Interessenbekundungen oder nicht belastbare Zeitpläne können Förderprozesse verzögern. Deshalb sollten Kommunen alle bisherigen Schritte dokumentieren: Markterkundung, Anbieterkommunikation, Ausbauzusagen, Rückzugserklärungen, Versorgungsstände und Adressdaten.

Hybride Lösungen

Gerade in dieser Phase lohnt sich der Blick auf hybride Modelle. Nicht jedes Gebiet braucht denselben Weg. Verdichtete Ortsteile können für einen eigenwirtschaftlichen Anbieter interessant bleiben. Außenbereiche, Einzellagen oder wirtschaftlich schwächere Cluster können förderfähig sein. Kommunale Infrastrukturen können beide Wege verbinden. So entsteht ein Ausbaukonzept, das nicht an einer einzigen Zusage hängt.

Interkommunale Projekte

Für kleinere Kommunen kann interkommunale Zusammenarbeit zusätzliche Stärke bringen. Zweckverbände oder gemeinsame Breitbandgesellschaften bündeln Nachfrage, Expertise und Projektsteuerung. Sie schaffen größere Projektzuschnitte und stärken die Verhandlungsposition gegenüber Netzbetreibern. Sie helfen auch, geförderte und eigenwirtschaftliche Ausbaupfade besser zu verzahnen. Gerade nach einer Absage kann diese Bündelung den Weg zurück in ein belastbares Verfahren ebnen.

Am Ende geht es nicht nur um die Frage, wer baut. Es geht um die Rolle der Kommune. Will sie nur koordinieren? Will sie Infrastruktur selbst halten? Will sie Stadtwerke einbinden? Will sie einen Betreiber ausschreiben? Oder will sie gemeinsam mit Nachbarkommunen einen größeren Ausbaupfad gestalten? Jede Antwort hat andere Folgen für Finanzierung, Organisation, Vergabe, Betrieb und Risiko. Ein abgesagter Glasfaserausbau ist deshalb ein Rückschlag, aber kein Endpunkt. Entscheidend ist, wie schnell die Kommune wieder Struktur gewinnt. Sie braucht eine klare Faktenbasis, eine rechtssichere Kommunikation, eine aktualisierte Marktansprache und eine belastbare Entscheidung über den nächsten Weg. Eigenwirtschaftlich, gefördert, kommunal oder hybrid: Der passende Weg hängt vom Gebiet, von der Nachfrage, von vorhandenen Infrastrukturen und von der strategischen Rolle der Kommune ab.


RÖDL unterstützt Kommunen, Stadtwerke und TKUs dabei, diese Fragen strukturiert zu beantworten und den Weg in die digitale Zukunft zu ebnen. Wir bewerten Ausgangslagen, prüfen Handlungsoptionen, ordnen wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen ein und begleiten den Pfad in die Umsetzung. So werden aus abgesagten Ausbauversprechen neue Wege zu einer tragfähigen digitalen Infrastruktur.

1 Absage Glasfaserausbau März 2026
2 VATM Kooperationsmeldung
3 Rückzug Ausbau April 2026

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