Grünes Erdgas ade? – Greenwashing-Check für Energieversorger
- EmpCo verschärft Umweltaussagen: Nur belegbare Aussagen bleiben zulässig
- Umweltversprechen werden zum Compliance-Thema – auch für Stadtwerke
- Ab dem 27.9.2026 findet die Richtlinie EU-weit ihre Anwendung
Die neue EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“, Richtlinie (EU) 2024/825) welche im Rahmen des European Green Deals verabschiedet wurde, ebnet den Weg für eine deutlich strengere Regulierung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie tritt am 27.9.2026 in Kraft und wird in Deutschland im Rahmen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing einzudämmen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen.
Was sind Umweltaussagen?
Als Umweltaussagen gelten freiwillige Angaben in der kommerziellen Kommunikation, die den Eindruck vermitteln, ein Produkt, eine Marke oder ein Unternehmen habe positive oder geringere Auswirkungen auf die Umwelt. Diese können in Texten, Bildern, Symbolen oder auch in Produkt- und Tarifnamen enthalten sein.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fällt grundsätzlich nicht unter die EmpCo-Richtlinie, da sie verpflichtend ist und sich nicht an Verbraucher richtet. Werden jedoch Inhalte oder Umweltaussagen aus diesen Berichten in der externen Kommunikation, insbesondere zu Werbezwecken verwendet, müssen die Anforderungen der EmpCo eingehalten werden. Für Berichte nach dem Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) bzw. dem Voluntary Sustainability Standard (VS) gilt diese Ausnahme derzeit nicht. Da es sich um freiwillige Berichte handelt, fallen sie grundsätzlich in den Anwendungsbereich der EmpCo-Richtlinie. Allerdings wird derzeit diskutiert, freiwillige Nachhaltigkeitsberichte künftig von diesem Anwendungsbereich auszunehmen. Ob und wann eine entsprechende Ausnahme eingeführt wird, ist bislang offen.
Zentrale Anforderungen der EmpCo-Richtlinie sind u.a.:
- Zukünftige Umweltversprechen, wie „klimaneutral bis 2035“, sind nur noch mit belegbaren, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplänen und regelmäßiger unabhängiger Überprüfung zulässig.
- Allgemeine Umweltaussagen, wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ sind künftig nur zulässig, wenn sie durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt werden können.
- Umweltaussagen, die sich auf das gesamte Produkt oder Geschäft beziehen, obwohl nur einzelne Bestandteile betroffen sind, sind künftig unzulässig.
- Verbot von klimabezogenen Aussagen auf Basis von CO₂-Kompensation. Zulässig sind nur Aussagen, die auf tatsächlichen Emissionsminderungen über den gesamten Produktlebenszyklus basieren.
- Nachhaltigkeitssiegel dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgelegt wurden.
Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für Stadtwerke?
Für Stadtwerke hat die EmpCo-Richtlinie insbesondere Auswirkungen auf die Vermarktung von Energieprodukten und Dienstleistungen gegenüber Endkunden. Strom-, Gas- oder Wärmetarife werden häufig mit Nachhaltigkeitsversprechen beworben – etwa als „Ökostrom“, „grünes Erdgas“ oder „klimaneutral“.
Künftig müssen solche Aussagen klar belegt und transparent nachvollziehbar sein. Das betrifft insbesondere die Herkunft der Energie, eingesetzte Nachweissysteme (z.B. Herkunftsnachweise) sowie tatsächliche Emissionseffekte entlang der Wertschöpfungskette. Auch Produktnamen und Markenstrategien geraten stärker in den Fokus: Bereits ein „grüner“ Tarifname kann als Umweltaussage gewertet werden. Damit wird Nachhaltigkeitskommunikation für Stadtwerke zu einem Compliance-Thema mit rechtlicher Relevanz. Denn wer weiterhin unpräzise oder irreführende Umweltaussagen verwendet, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen und Bußgelder, sondern vor allem einen nachhaltigen Reputationsverlust.
Handlungsempfehlungen für Stadtwerke
Um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, sollten Stadtwerke:
- Kommunikation systematisch prüfen
Alle relevanten Materialien – von Tarifunterlagen, Werbematerialien, Kundenportalen und Websites – sollten systematisch erfasst und überprüft werden. - Dokumentation und Nachweisführung stärken
Es ist sicherzustellen, dass alle Umwelt- und Klimaversprechen durch nachvollziehbare, belastbare Nachweise eindeutig belegt und dokumentiert sind. - Zukunftsaussagen absichern
Klimaziele sind mit klaren Maßnahmen, Kennzahlen und externer Prüfung zu unterlegen. - Interne Prozesse und Sensibilisierung
Klare Zuständigkeiten und Prüfprozesse für Nachhaltigkeitsaussagen etablieren und Mitarbeitende – besonders im Marketing und Vertrieb – gezielt zu den neuen Anforderungen schulen.
Fazit
Die EmpCo-Richtlinie markiert das Ende unverbindlicher Umweltversprechen hin zu überprüfbarer Nachhaltigkeit. Für Stadtwerke bedeutet das, ihre Kommunikation eng mit realen Umweltleistungen zu verzahnen. Wer dies konsequent umsetzt, kann Vertrauen stärken und sich glaubwürdig als Akteur der Energiewende positionieren.
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