Veröffentlicht am 24. Dezember 2022
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Grenzüberschreitende Umwandlungen

Christian Speckert
Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsanwalt
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Grenzüberschreitende Unternehmensreorganisationen sind diversen rechtlichen Herausforderungen und Unklarheiten ausgesetzt, teilweise sind sie rechtlich schlicht nicht umsetzbar.

Die Umwandlungsrichtlinie (EU 2019/2121) soll die grenzüberschreitende Umwandlungen von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union nunmehr erleichtern. Die Richtlinie regelt unter anderem die Voraussetzungen und das Verfahren für grenz­überschreitende Spaltungen und Formwechsel von Kapitalgesellschaften sowie den Schutz der Arbeitnehmer, Gläubiger und Minderheitsgesellschafter bei solchen Umwandlungen. Grenzüberschreitende Verschmelzungs­vorgänge waren schon zuvor weitgehend innerhalb der EU geregelt worden.

Auch wenn die Richtlinie bis zum 31. Januar 2023 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollte, lassen einige Länder mit der Umsetzung noch auf sich warten. In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) zum 1. März 2023. In einigen Fällen ist eine grenzüberschreitende Umwandlung somit geregelt und nunmehr ohne Weiteres möglich.