Veröffentlicht am 1. September 2026
Lesedauer ca. 5 Minuten

„Grüne Fernwärme“: Transformationspfade zur Erreichung der ESG-Ziele

  • Ermöglichung der bilanziellen Grünstellung von Fernwärme.
  • Bilanzierung als zentraler Erfolgsfaktor der Fernwärmewende.
  • Dekarbonisierte Fernwärme stärkt Wettbewerbsfähigkeit und Kundenbindung.
Christian Marthol
Partner
Rechtsanwalt
Hidir Altinok
Senior Associate
Dipl.-Ing. (FH) Versorgungstechnik, M.Sc. Renewable Energy Systems
ESG-Anforderungen und steigende Erwartungen an die Dekarbonisierung stellen Unternehmen und Fernwärmeversorger vor neue Herausforderungen. Doch wie kann „grüne Fernwärme“ bereits heute rechtssicher bilanziert und vertraglich zugesichert werden, obwohl die vollständige Transformation der Netze noch Jahre dauert? Der Beitrag zeigt, welche Rolle Herkunftsnachweise, Beschaffenheitsvereinbarungen und die CSRD-Berichterstattung dabei spielen und welche Chancen sich daraus für Versorger und Kunden ergeben.

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Die Fernwärmeversorgung befindet sich aktuell in einer umfassenden Transformationsphase. Gesetzliche Vorgaben wie das Wärmeplanungsgesetz verpflichten Netzbetreiber dazu, ihre Systeme schrittweise zu dekarbonisieren und bis spätestens 2040 treibhausgasneutral auszurichten. Auch die geplanten Novellierungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändern daran zunächst nur wenig. Nachhaltige Fernwärme bleibt weiterhin Zielvorgabe und auch die Treibhausgasneutralität für Deutschland bis 2045 ist nach wie vor gesetzt.

Die Transformation in vollständig dekarbonisierte Netze vollzieht sich naturgemäß über längere Zeiträume und ist mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden. Parallel dazu verändern sich jedoch auch die rechtlichen Anforderungen auf Kundenseite, insbesondere durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Dabei handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union mit dem Ziel, Unternehmen zur Erstellung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten nach einheitlichem europäischem Standard zu verpflichten. Betroffen sind davon Umwelt-, Sozial- und Governance-Maßnahmen (ESG) der Geschäftsführung. In Deutschland wurde die Richtlinie bisher nicht in nationales Recht umgesetzt, obwohl die Frist hierzu bereits abgelaufen ist, allerdings gibt es einen Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes zu dem am 13.4.2026 eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz stattfand. Auf europäischer Ebene wurde der verpflichtende Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie parallel dazu auf Großunternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als EUR 450 Mio. Umsatzerlösen reduziert, aber auch freiwillige Standards für kleine und mittelständische Unternehmen bleiben weiterhin im Fokus und können auch für Finanzierungsprojekte eine große Rolle spielen.

Die Möglichkeit, „grüne Fernwärme“ bilanziell bereits jetzt auszuweisen und vertraglich abzusichern, erhöht die Attraktivität der Fernwärmeversorgung insbesondere für energieintensive Großkunden deutlich. Diese stehen im Wettbewerb zunehmend unter Druck, ihre CO₂‑Bilanz zu verbessern und belastbare Dekarbonisierungspfade nachzuweisen. Fernwärme kann hier – bei entsprechender vertraglicher und bilanzieller Ausgestaltung – eine verlässliche, skalierbare und prüffähige Lösung bieten, die oftmals einfacher umzusetzen ist als eigene Erzeugungs- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen auf Kundenseite. Für Versorger entsteht daraus die Chance, sich im Wettbewerb mit anderen Energieträgern wie Gas oder Strom strategisch besser zu positionieren, neue Kundensegmente zu erschließen und langfristige Lieferbeziehungen zu sichern. Die „Grünstellung“ von Fernwärme wird damit nicht nur zu einer regulatorischen Notwendigkeit, sondern auch zu einem zentralen Hebel für die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Geschäftsmodells.

Große Industriekunden sind zunehmend darauf angewiesen, ihren Energiebezug transparent und regelkonform im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) darzustellen. Die ESRS regeln die Details zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen innerhalb der EU. Sie spezifizieren damit die Anforderungen der CSRD. Unter anderem legen sie fest, welche Daten, Informationen und Kennzahlen Unternehmen in ihren Berichten aufnehmen müssen. Kleinere Unternehmen müssen sich ebenfalls die Frage stellen, ob sie vor dem Hintergrund steigender Emissionskosten rechtzeitig nachhaltiger werden sollten. Vor diesem Hintergrund wächst das Bedürfnis von Industriekunden und Unternehmen nach einer vertraglich abgesicherten Lieferung von „CO₂‑freier“ Fernwärme bereits deutlich vor Abschluss der eigentlichen Netztransformation durch den Betreiber. Für Fernwärmeversorger entsteht hieraus ein Spannungsfeld: Während die physische Wärmeerzeugung im Netz häufig noch einen relevanten Anteil fossiler oder zumindest nicht vollständig emissionsfreier Energieträger umfasst, verlangen Großkunden bereits heute eine emissionsfreie Bilanzierung ihrer Energiebezüge.

Rechtlich lässt sich dieses komplexe Spannungsverhältnis jedoch auflösen. Im Mittelpunkt steht dabei die vertragliche Ausgestaltung als sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung. Durch eine solche Vereinbarung kann die „CO₂‑Freiheit“ der gelieferten Fernwärme als spezifische Eigenschaft rechtlich zugesichert werden. Maßgeblich ist insoweit nicht allein die physische Zusammensetzung der im Netz zirkulierenden Wärme, sondern die bilanzielle Zuordnung bestimmter Wärmemengen zum jeweiligen Kunden. Hierbei sind jedoch einige rechtliche Fallstricke und Besonderheiten zu beachten.

Eine entscheidende Rolle kommt dabei dem im Aufbau befindlichen Herkunftsnachweisregister für Wärme zu, dessen Inbetriebnahme noch in diesem Jahr erwartet wird. Dieses schafft erstmals die Möglichkeit, erneuerbar erzeugte Wärmemengen unabhängig vom tatsächlichen Gesamtmix im Netz zu erfassen, zu handeln und einzelnen Abnehmern zuzuordnen. Für Versorger eröffnet dies neue Vermarktungsoptionen: „grüne“ Wärmemengen können gezielt bestimmten Kunden zugewiesen werden, ohne dass das gesamte Netz bereits vollständig dekarbonisiert sein muss.

Gleichzeitig sind jedoch die bilanzierungsrechtlichen Anforderungen zu beachten. Die Bewertung von Treibhausgasemissionen erfolgt im Rahmen der CSRD nicht nach klassischen Fernwärmestandards, sondern nach den Vorgaben des GHG Protocol und der ESRS. Bei dem GHG Protocol handelt es sich um eine Standardreihe zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen. Veröffentlicht wird die Standardreihe von NGOs und soll Regelungslücken schließen, die von staatlicher oder europäischer Seite bisher noch nicht geschlossen worden sind. Dieses GHG Protocol gilt als am weitesten verbreiteter Standard zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen. Dabei zeigt sich, dass selbst bei einem weitgehenden Einsatz Erneuerbarer Energien – etwa durch Ökostrom und Biomethan – regelmäßig verbleibende Restemissionen bestehen, wie etwa unvermeidbare Prozessemissionen bei der Verbrennung biogener Brennstoffe. Auch hier muss auf die korrekte rechtliche Ausgestaltung geachtet werden, um den Emissionswert der Fernwärme möglichst rechtssicher auf null setzen zu können.

Für Fernwärmeversorger bedeutet diese Entwicklung, dass neben der technischen Transformation der Netze zunehmend auch juristische und bilanzielle Fragestellungen in den Vordergrund rücken. Die Fähigkeit, belastbare vertragliche Lösungen und nachvollziehbare Nachweiskonzepte anzubieten, wird dabei zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor. Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist damit nicht allein eine Frage der Infrastruktur, sondern gleichermaßen eine Frage der richtigen rechtlichen und bilanziellen Gestaltung.

Die Möglichkeit, „grüne Fernwärme“ bilanziell auszuweisen und vertraglich abzusichern, erhöht die Attraktivität der Fernwärmeversorgung insbesondere für energieintensive Großkunden deutlich. Diese sehen sich zunehmend unter Druck, ihre CO₂-Emissionen zu senken und belastbare Dekarbonisierungspfade nachzuweisen. Bei entsprechender vertraglicher und bilanzieller Ausgestaltung kann Fernwärme eine verlässliche, skalierbare und prüffähige Lösung bieten, die oftmals einfacher umzusetzen ist als der Einsatz dezentraler Erzeugungs- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen aufseiten der Endkunden. Für Versorger ergeben sich daraus strategische Vorteile, die eine bessere Positionierung im Wettbewerb mit anderen Energieträgern wie Gas oder Strom ermöglichen. Zudem können neue Kundensegmente erschlossen und langfristige Lieferbeziehungen gesichert werden. Die „Grünstellung“ von Fernwärme wird damit zu einer regulatorischen Notwendigkeit und zu einem zentralen Hebel für die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Geschäftsmodells Fernwärme.

Insbesondere in Zeiten, in denen Haushaltskunden zurückhaltender auf Anschlussmöglichkeiten zur dezentralen Wärmeversorgung reagieren, lässt sich hier ein weiterer Markt erschließen, um die Fernwärme als Unternehmen weiterhin finanziell attraktiv zu gestalten und weiter ausbauen zu können.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung eines solchen Projektes.

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