Veröffentlicht am 27. Januar 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

Die Güterstandsschaukel in der Nachfolgeplanung

  • Gestaltung der Nachfolge innerhalb der Familie mithilfe der Güterstandsschaukel
  • Optimierung der Schenkungsteuer durch Vermögensverteilung zwischen Ehegatten
Vanessa Schäfers
Manager
Fachanwältin für Erbrecht, Rechtsanwältin
Theresa Rath
Associate Partner
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Steuerberaterin
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Die Güterstandsschaukel ist ein Instrument, um Vermögen gleichmäßig zwischen Ehegatten zu verteilen ohne Auslösung von Erbschaft-/ Schenkungsteuer. Dies kann zu einer steueroptimierten Vermögensnachfolge auf die nächste Generation gezielt genutzt werden. Auch können ggf. verunglückte Schenkungen zwischen Ehegatten geheilt werden. Die Umsetzung birgt jedoch einige Fallstricke, die es zu beachten gilt.

Einführung

Die Güterstandsschaukel ist eine rechtlich anerkannte Methode, um Vermögen zwischen Ehepartnern steuerfrei zu übertragen. Sie wird insbesondere dann genutzt, wenn zwischen den Ehegatten ein erheblicher Unterschied im Einkommen oder Vermögen besteht. Durch den gezielten Wechsel des Güterstands kann ein steuerfreier Zugewinnausgleich erfolgen, wodurch sich Vermögensverschiebungen optimieren lassen.

Rechtliche Grundlagen des Güterstands

In Deutschland existieren verschiedene Güterstände, darunter die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Die meisten Ehepaare leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes vertraglich geregelt wurde. Hierbei bleibt das Vermögen der Ehepartner getrennt, jedoch erfolgt bei Beendigung des Güterstands, also im Scheidungs- oder Todesfall, ein Ausgleich des während der Ehezeit erzielten Zugewinns.

Die Güterstandsschaukel nutzt diesen Mechanismus gezielt: Durch eine Änderung von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung und eventuell anschließend zurück, entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch, der nicht der Schenkungsteuer unterliegt.

Funktionsweise der Güterstandsschaukel

Der Ablauf erfolgt in mehreren Schritten:

  • Aufhebung der Zugewinngemeinschaft: Die Ehepartner vereinbaren per notariellem Vertrag den Wechsel zur Gütertrennung.
  • Ermittlung des Zugewinnausgleichs: Das während der Ehe erworbene Vermögen wird bilanziert, und ein Ausgleichsanspruch wird festgestellt.
  • Übertragung des Zugewinnausgleichs: Der vermögendere Ehepartner kann dem anderen einen Ausgleich zahlen, der nicht der Schenkungsteuer unterliegt.
  • Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft: Nach Abschluss der Vermögensübertragung kann der ursprüngliche Güterstand wiederhergestellt werden.

Steuerliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten

Ein Hauptvorteil der Güterstandsschaukel ist die Vermeidung der Schenkungsteuer. Normalerweise können Ehepartner sich gegenseitig nur bis zu 500.000 EUR steuerfrei schenken. Durch die Güterstandsschaukel jedoch können wesentlich größere Vermögenswerte übertragen werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.

Diese Methode eignet sich besonders für Paare, bei denen ein Ehepartner während der Ehe deutlich mehr Vermögen erwirtschaftet hat. Zudem ermöglicht sie eine nachträgliche Korrektur unbewusster Schenkungen, etwa wenn ein Ehepartner größere Summen auf ein Gemeinschaftskonto eingezahlt hat.

Der Zugewinnausgleich unterliegt nicht der Schenkungsteuer, da es nicht um eine freigebige Zuwendung handelt, sondern um einen Anspruch, der von Gesetzes wegen mit der Beendigung des Güterstandes gem. § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB entsteht. Voraussetzung ist folglich, dass es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft mit Berechnung der Ausgleichsforderung kommt.

5. Risiken und rechtliche Aspekte

Obwohl die Güterstandsschaukel viele Vorteile bietet, ist sie nicht ohne Risiken. Es ist wichtig, dass die Vermögensübertragung nachvollziehbar und ordnungsgemäß dokumentiert wird, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Die Finanzverwaltung prüft diese Art der Steuergestaltung oftmals genau. Zudem sollte zwingend eine steuerliche und rechtliche Beratung erfolgen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Fallstricke liegen insbesondere auch in der Ermittlung der Ausgleichsforderung. Ist die Ausgleichsforderung zu hoch angesetzt, wird dies als freigebige Zuwendung angesehen, die folglich der Schenkungsteuer unterliegen würde. Ähnlich liegt es auch für den Fall, wenn der berechtigte Ehegatte auf die Ausgleichsforderung verzichtet: Sind hierbei Bereicherung und Wille zur Unentgeltlichkeit gegeben, so kann darin eine Schenkung unter Lebenden an den verpflichteten Ehegatten liegen.

Weitere ertragsteuerliche Risiken liegen in der Begleichung der Ausgleichsforderung. Grundsätzlich handelt es sich um einen Anspruch in Geld. Fehlt die erforderliche Liquidität, kann der Zugewinnausgleichanspruch aber auch in Sachwerten erfolgen. Dies stellt aus ertragssteuerlicher Sicht eine „Leistung an Erfüllung statt“ dar, die ertragsteuerlich grundsätzlich einen entgeltlichen Veräußerungsvorgang darstellt. Nicht (mehr) steuerverstrickte Immobilien stellen ertragsteuerlich kein Problem dar. Problematisch ist aber die Übertragung von Sachwerten mit regelmäßig vorhandenen stillen Reserven, da sich aufgrund des Veräußerungsvorgangs in der Regel ein Gewinn ergibt, der beim Ausgleichsverpflichteten der Ertragsbesteuerung unterliegt. Zu diesen gehören insbesondere Immobilien, Wertpapiere sowie Gesellschaftsanteile.

Neben der Übertragung von Sachwerten ist auch die verzinste Stundung eine Möglichkeit bei Liquiditätsproblemen die Ausgleichsforderung zu erfüllen. Probleme können sich hingegen bei zinsfreier Stundung ergeben, da diese als Schenkung gewertet werden kann.

Fazit

Die Güterstandsschaukel ist eine effektive Möglichkeit, Vermögen innerhalb der Ehe schenkungsteuerfrei zu übertragen und unbewusste Schenkungen zu korrigieren. Vor allem auch im Hinblick des Übergangs von Familienvermögen auf die nächste Generation bildet die Güterstandsschaukel eine sinnvolle Möglichkeit zur Steueroptimierung. Der Freibetrag in Höhe von derzeit 400.000 EUR pro Kind und pro Elternteil kann nämlich nur dann optimal ausgeschöpft werden, wenn auch beide Elternteile ein entsprechendes Vermögen aufweisen können.

Die Güterstandsschaukel erfordert jedoch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Prüfung, um mögliche Risiken zu vermeiden. Wer diese Strategie gezielt nutzt, kann von erheblichen finanziellen Vorteilen profitieren.