Veröffentlicht am 24. Dezember 2022
Lesedauer ca. 1 Minute

Handlungsbedarf im Überblick

Martin Wambach
Geschäftsführender Partner
Certified Sustainability Assurance Expert FS, Diplom-Kaufmann, IT-Auditor IDW, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
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Aus den vorhergegangenen Beurteilungen lassen sich in jedem Fall Handlungsbedarfe erkennen. Es ist kaum eine Organisation heute so ideal aufgestellt, dass es keiner Optimierung bedarf.

Folgt man den empfohlenen Beurteilungen (Rating, Penetrationstest, Notfallkonzepte, Notfallübungen) so lassen sich die Handlungsbedarfe aus diesen in der Regel strukturieren:

  • Optimierung von technischen Schutzmaßnahmen

Die heutigen technischen Schutzmaßnahmen sind so vielfältig und komplex, sodass ein wirksamer Betrieb oftmals nicht einfach ist, aber möglich! Eine systematische Bedarfsanalyse und eine fachlich neutrale Auswahlentscheidung ist dort oft angebracht – auch um ggf. die finanziellen Möglichkeit und den Risikoappetit mit dem technisch Machbaren in Einklang zu bringen.

  • Klärung von Zuständigkeiten, Verantwortung, Organisation und Kapazität innerhalb der Verwaltung

In vielerlei Hinsicht ist die IT nicht der richtige Verantwortliche, den Schutzbedarf und die notwendigen Schutzmaßnahmen in Einklang zu bringen. Hier benötigt es die Entscheidung und Vorgabe der Verwaltungsspitze, letztlich auch im Falle des Notfalls!

  • Anpassung von Steuerung und Überwachungsmaßnahmen

Konzeptionen sind das eine. Eine völlig andere Welt ist die laufende Beurteilung der Wirksamkeit von implementierten Schutzmaßnahmen und die Überwachung von umzusetzenden Maßnahmen (Investitionsplan, Einrichtung, Schulung etc.).

  • Aktualisierung vorhandener IT-Sicherheitskonzepte

Über die gewonnenen Erkenntnisse müssen in der Regel die Konzepte angepasst werden. In vielen Bundesländern gibt es zwischenzeitlich die gesetzliche Grundlage (oft in sogenannten E-Government-Gesetzen) für solche Konzepte. Es ist zu vermuten, dass diese die aktuelle Bedrohungslage nur bedingt abbilden.

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