Veröffentlicht am 11. Mai 2015
Lesedauer ca. 0 Minute

Höhere Abfindungen für Gewerkschaftsmitglieder

Dr. Christoph Kurzböck, LL.M. (Lyon)
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Kontaktieren Sie uns:
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alt-Gewerkschaftsmitglieder dürfen in einem Tarifsozialplan höhere Abfindungen erhalten als Arbeitnehmer, die erst nach einem bestimmten Stichtag der Gewerkschaft beigetreten sind.

Geklagt hatte eine ehemalige Nokia-Mitarbeiterin gegen die Bevorzugung von Mitgliedern der IG Metall bei der Restrukturierung von Nokia Networks. Diese war aber rechtmäßig, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Az.: 4 AZR 796/13). Nach Ansicht der Erfurter Richter entsprechen die zwischen Nokia, der IG Metall und dem Betriebsrat seinerzeit ausgehandelten exklusiven Sonderzahlungen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder geltendem Recht. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor.

Im vom BAG zu entscheidenden Fall plante der tarifgebundene Arbeitgeber zu Beginn des Jahres 2012 eine Betriebsschließung in München. In Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der IG Metall konnte eine vollständige Schließung abgewendet werden. Stattdessen verständigte man sich auf einen Personalabbau bei gleichzeitiger Standortsicherung.

Zu diesem Zweck wurde unter anderem ein Transfer- und Sozialtarifvertrag abgeschlossen, der Abfindungen und Lohnzahlungen in bestimmter Mindesthöhe für diejenigen Arbeitnehmer…

Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online »