Veröffentlicht am 13. August 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten

No-Poach, Wage-Fixing & Co.: HR-Kartellverfolgung nimmt weltweit Fahrt auf

  • Kartellbehörden intensivieren die Kartellverfolgung auf Personalmärkten weiter.
  • Starke Häufung von weltweiten Kartellverfahren im Jahr 2026.
  • Auslöser sind auch Kronzeugenanträge.
  • Kartellrechtliche Compliance zu Personalthemen, insb. für Personalverantwortliche, ist essenziell.
Im ersten Halbjahr 2026 haben sich die internationalen Kartellverfahren, die Kartellrechtsverstöße auf Personalmärkten betreffen, auffällig gehäuft. Die Verfahren bestätigen eindrücklich den aktuellen Schwerpunkt der internationalen Kartellverfolgung auf Abwerbeverbote („No-Poach“), Gehaltsabsprachen („Wage-Fixing“) und den Austausch sensibler HR-Informationen. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter unbedingt zu diesem Thema sensibilisieren und schulen. Im Folgenden ein kurzer Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die polnische Kartellbehörde leitete im Juni 2026 Ermittlungen gegen mehrere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen ein, und zwar wegen des Verdachts von Absprachen über Löhne, Zusatzleistungen und die gegenseitige Nichtabwerbung von Mitarbeitern. Die Behörde hebt hervor, dass die Unternehmen auf den Absatzmärkten teilweise gar keine Wettbewerber sind, nach Auffassung der Behörde aber um dieselben Arbeitnehmer konkurrieren. Ein weiteres Verfahren aus 2026 betrifft die Handelskette Dino Polska und mehrere Logistikunternehmen wegen mutmaßlicher Vereinbarungen, die den Wechsel von Fahrern zwischen den beteiligten Unternehmen erschwert haben sollen.

Anfang Juli 2026 verkündete die spanische Kartellbehörde Ermittlungen gegen Unternehmen und einen Verband aus dem Bereich der Hypothekenvermittlung. Gegenstand der Ermittlungen seien unter anderem Vereinbarungen oder Verhaltensabstimmungen, die darauf abzielen, die Einstellung von Mitarbeitern aus den Mitgliedsunternehmen des Verbands zu verhindern.

In der Türkei eröffnete die Wettbewerbsbehörde Anfang 2026 ein Verfahren gegen 26 Unternehmen aus dem Banken-, Versicherungs- und IT-Sektor wegen mutmaßlicher No-Poach-Abreden und des Austauschs sensibler Arbeitsmarktinformationen. Erste Unternehmen haben die Verfahren bereits durch Settlements beendet.

Auch die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM leitete im Jahr 2026 ihr erstes Verfahren wegen eines Arbeitsmarktkartells ein. Mehrere Unternehmen der Verpackungsmaschinenindustrie sollen vereinbart haben, spezialisierte Mitarbeiter nicht gegenseitig abzuwerben.

In Portugal verhängte die Wettbewerbsbehörde im März 2026 ein Bußgeld von rund EUR 4,5 Mio. gegen einen Branchenverband der Personaldienstleister. Hintergrund war eine No-Poach-Klausel im Ethikkodex des Verbands, wonach Mitglieder keine Arbeitnehmer anderer Mitglieder abwerben sollten.

Bereits Anfang 2026 verhängte zudem der rumänische Wettbewerbsrat Bußgelder von insgesamt rund EUR 32 Mio. gegen mehrere Unternehmen aus der Automobil- und Engineeringbranche wegen Absprachen über die gegenseitige Nichtanwerbung von Fachkräften.

In den Niederlanden leitete die Wettbewerbsbehörde Anfang 2026 ihre erste Untersuchung wegen möglicher No-Poach-Absprachen ein. Die Behörde durchsuchte ein IT-Unternehmen und stellte klar, dass Vereinbarungen über die Nichtabwerbung von Mitarbeitern ebenso kartellrechtlich relevant sein können wie klassische Wettbewerbsabsprachen auf Absatzmärkten. Die ACM betonte ausdrücklich, dass Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt miteinander im Wettbewerb stehen und entsprechende Absprachen die Mobilität von Arbeitnehmern sowie den Wettbewerb um Fachkräfte beschränken können.

Auch außerhalb Europas waren 2026 nicht nur die US-Behörden aktiv: Die indische Kartellbehörde untersucht Presseberichten zufolge Duftstoffhersteller wegen des Verdachts von No-Poach-Absprachen. Angeblich soll es ein langjähriges kartellrechtswidriges „Gentlemen’s Agreement“ gegeben haben, wonach Mitarbeiter von Wettbewerbern oder Kunden nicht aktiv abgeworben werden sollten. Auslöser der Ermittlungen soll ein Kronzeugenantrag gewesen sein.

Fazit

Die Häufung der weltweiten Verfahren allein im ersten Halbjahr illustriert eindrucksvoll, was Kartellrechtler seit einiger Zeit beobachten: Arbeitsmärkte sind weltweit zum Schwerpunkt der Kartellrechtsdurchsetzung geworden. Absprachen über Gehälter, Benefits, Einstellungen, die Abwerbung von Mitarbeitern und auch der Informationsaustausch zu Gehältern werden wie andere Hardcore-Kartelle mit Nachdruck von den Kartellbehörden verfolgt.

Sofern noch nicht geschehen, sollten Unternehmen ihre Kartellrechts-Compliance deshalb gezielt auf Personalabteilungen, Recruiter, Führungskräfte und andere Personalverantwortliche ausweiten. Besonders kritisch sind Gespräche mit anderen Arbeitgebern über Vergütung, Personalwechsel, Einstellungsstrategien oder einen vermeintlich „fairen“ Umgang mit Mitarbeitern von Wettbewerbern. Die aktuellen Verfahren bestätigen, dass Wettbewerber auf Personalmärkten nicht nur die „klassischen“ Wettbewerber im Vertrieb sind, sondern letztlich alle Unternehmen, die um dieselben Fachkräfte werben.

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