Veröffentlicht am 12. März 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

IFRS 18: Umsetzung in Lucanet

  • IFRS 18 steigert Transparenz und Vergleichbarkeit von Gewinn- und Verlustrechnungen.
  • Lucanet ermöglicht eine strukturierte, rückwirkende und effiziente Umsetzung aller Anforderungen.
  • MPMs lassen sich klar definieren, nachvollziehbar darstellen und korrekt in Berichte integrieren.
  • Frühe Implementierung sichert konsistente Daten, reibungslose Berichte und Vergleichbarkeit.
Dr. David Shirkhani
Associate Partner
Master of Science
Hendrik Suchalla
Consultant
Sebastian Meyer
Partner
Consultant
Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 18 bringt unter anderem Änderungen für die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung mit sich und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in der systemseitige Abbildung In Lucanet lässt sich IFRS 18 strukturiert, transparent und rückwirkend abbilden. Erfahren Sie, wie Sie mit Lucanet alle Anforderungen effizient umsetzen, MPMs korrekt integrieren und die Vergleichbarkeit Ihrer Finanzberichte sichern.

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Einführung und Zielsetzung

Der im April 2024 veröffentlichte IFRS 18, der IAS 1 ersetzt, wurde am 13. Februar 2026 von der EU endorsed und ist damit für EU‑Unternehmen verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1.Januar2027 anzuwenden. Eine freiwillige vorherige Anwendung ab EU-Endorsement ist möglich. Ziel der Änderung ist es, die Vergleichbarkeit, Transparenz und Aussagekraft von Finanzinformationen zu verbessern und eine fundierte Basis für Analysen und Entscheidungen zu schaffen.

 

Zeitplan der Einführung

IFRS 18 ist rückwirkend anzuwenden. Für eine erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2027 bedeutet dies, dass auch die Vergleichsperiode 2026 anzupassen ist und eine Überleitungsrechnung der alten zur neuen GuV-Struktur zu ergänzen ist. Unternehmen benötigen daher bereits für das Geschäftsjahr 2026 IFRS-18-konforme Zahlen. Eine frühzeitige konzeptionelle und systemseitige Implementierung ist dringend empfehlenswert, um eine effiziente und zeitnahe Datengenerierung sicherzustellen.

 

Neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung

IFRS 18 umfasst fünf Kategorien für Erträge und Aufwendungen, wovon 3 erstmalig in der Gewinn- und Verlustrechnung relevant sind:

  1. Operative Kategorie
  2. Investitionskategorie
  3. Finanzierungskategorie

Für eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Kategorien siehe unseren Artikel „IFRS 18 und die praktischen Auswirkungen der Umstellung

Die weiteren beiden Kategorien sind bereits bekannt:

  • Ertragsteuern
  • Aufgegebene Geschäftsbereiche

Für Unternehmen mit besonderer Hauptgeschäftstätigkeit (z. B. Banken, Investment- oder Immobiliengesellschaften) gelten Sondervorschriften, bei denen Teile der Investitions- und Finanzierungskategorie dem operativen Bereich zugeordnet werden.

IFRS 18 schreibt bestimmte Zwischensummen vor:

  • Operatives Ergebnis: Ganzheitliches Bild der Geschäftstätigkeit
  • Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern: Darstellung der operativen Leistung vor externen Einflüssen

IFRS 18 erlaubt weiterhin eine Gliederung sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren als auch nach dem Umsatzkostenverfahren, je nachdem welche Darstellung aus Sicht der Abschlussadressaten die entscheidungsnützlicheren Informationen liefert. Daneben ist auch eine gemischte Gliederung der operativen Kategorie, also eine Kombination aus Umsatzkosten- und Gesamtkostenverfahren, grundsätzlich möglich.

 

Definition von MPMs (Management-Defined Performance Measures)

IFRS 18 legt klare Kriterien fest, wann eine unternehmensindividuell definierte Erfolgsgröße als sogenanntes MPM gilt. Diese Kennzahlen müssen transparent dargestellt und erläutert werden.

 

Umsetzung von IFRS 18 in Lucanet

Die Einführung von IFRS 18 stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen in der Systemumsetzung. Lucanet bietet eine flexible Plattform, um die neuen Anforderungen strukturiert und nachvollziehbar abzubilden. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten:

 

  1. Analyse der Datenbank

Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme der bestehenden Datenbankstrukturen. Ziel ist die Identifikation aller betroffenen Bereiche, insbesondere:

  • GuV-Struktur nach IAS 1
  • Konten, die neu klassifiziert werden müssen
  • Bewertungsebenen und Buchungslogik
  • KPIs, die künftig als MPMs gesondert darzustellen sind

 

  1. Archivierung vorhandener Strukturen

Um die historische Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wird ein statistischer Arbeitsbereich eingerichtet:

  • Übertragung der bisherigen GuV mittels Referenzen in den statischen Arbeitsbereich
  • Die Granularität der Daten bleibt erhalten, sodass Vergangenheitswerteweiterhin analysierbar sind.
  • Tipp: Eine Check-Prüfsumme (Check IFRS 18 GuV und IAS 1 GuV) hilft sicherzustellen, dass alle relevanten Positionen und Konten berücksichtigt wurden.

 

  1. Anpassung der GuV an IFRS 18

Die originäre GuV wird gemäß den neuen Anforderungen umstrukturiert:

  • Einordnung der Konten und Postenin die Kategorien: Operativ, Investition, Finanzierung, Ertragsteuern, aufgegebene Geschäftsbereiche
  • Einfügen der verpflichtenden Zwischensummen für operatives Ergebnis und Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern
  • Umsetzung der entwickelten Detailgliederung ausgehend von den neuen Leitlinien zu Aggregation & Disaggregation

 

Tipp: Nutzen Sie Farbcodes, um die Zuordnung von Positionen zu den Kategorien visuell darzustellen.

 

Hinweis zu Spezialfällen und Umbuchungen:

Eine reine Umgliederung einzelner Konten und Posten in die neue Struktur nach IFRS 18 über ein geändertes Kontenmapping wird nicht in allen Fällen ausreichen, um die neuen Anforderungen des IFRS 18 umzusetzen. Ein Beispiel hierzu sind Fremdwährungsdifferenzen. Bisher wurden diese i.d.R. als gesammelter Posten behandelt. Künftig ist jedoch eine separate Zuordnung einzelner Differenzen in die neuen Kategorien vorgesehen. Dazu ist ein Kontensplit notwendig – entweder durch die Anlage neuer Konten auf der Bewertungsebene „IFRS 18“ oder durch die Nutzung indirekter Referenzen, sodass die historischen Daten in der archivierten Struktur unverändert bleiben.

 

  1. Anpassung weiterer Strukturen

Neben der GuV müssen auch andere Berichtsbereiche angepasst werden:

  • Bilanz: entsprechend der neuen Leitlinien zu Aggregation & Disaggregation kann sich auch eine neue Detailgliederung der Bilanz ergeben; nach IFRS 18 ist neu in jedem Fall der Geschäfts- oder Firmenwert separat auszuweisen
  • Kapitalflussrechnung: Anpassung der Struktur und Zuordnung, denn das Wahlrecht zur Zuordnung von Zinsen und Dividenden entfällt (erhaltene Zinsen und Dividenden sind künftig der Investitionstätigkeit, gezahlte dem Finanzierungsbereich zuzuordnen, sofern keine besondere Hauptgeschäftstätigkeit vorliegt). Zudem wurde das operative Ergebnis als einheitliche Ausgangsbasis für die Ableitung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode festgelegt.
  • Disclosure Management: Aktualisierung der Zuordnung und technische Überprüfung, da sich durch die neuen Vorgaben zur Aggregation und Disaggregation auch Änderungen im Anhang ergeben können. Diese betreffen meist das Kontenmapping und erfordern entsprechende Systemanpassungen.
  • ESEF-Tagging: Neue Taxonomie-Elemente und Mapping auf die IFRS 18-Struktur

 

  1. Umgang mit MPMs (Management-Defined Performance Measures)

IFRS 18 definiert erstmals Kriterien, wann ein sogenanntes MPM (z. B. Adjusted EBITDA) separat im Anhang zu erläutern ist. In Lucanet lassen sich MPMs über statistische Arbeitsbereiche abbilden.

Beispiel: Erstellung einer Überleitungsrechnung vom operativen Ergebnis zum adjusted EBITDA, ohne dies direkt in der GuV auszuweisen.

 

Fazit

Die Umsetzung von IFRS 18 in Lucanet erfordert eine strategische Vorgehensweise. Bestehende Strukturen müssen erhalten, neue Anforderungen integriert und individuelle Sachverhalte differenziert behandelt werden. Durch die Nutzung statistischer Arbeitsbereiche, klar definierter Bewertungsebenen und einer strukturierten Datenaufbereitung erfüllt Lucanet die neuen Anforderungen des IFRS 18 optimal und ermöglicht Unternehmen eine transparente und gut vergleichbare Berichterstattung.