Veröffentlicht am 17. Februar 2015
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Erbschaftsteuer-Urteil: Ihre Informationsmöglichkeiten – Veranstaltungshinweise

Harald Reitze, LL.M.
Partner
Attorney at Law (New York), Rechtsanwalt
Johannes Gruber
Associate Partner
Rechtsanwalt
Andreas Griebel
Partner
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwalt
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer wirft viele Fragen auf:
  • Wie geht es weiter mit der Betriebsvermögensbegünstigung bei der Erbschaftsteuer?
  • Welche Verschärfungen wird die anstehende Reform des Erbschaftsteuerrechts bringen?
  • Welche Auswirkungen hat dies für die eigene Nachfolgesituation, wer ist besonders betroffen?
  • Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?
  • Jetzt noch Betriebsvermögen übertragen – ist das nach altem Recht noch möglich und sicher?

RÖDL bietet Ihnen verschiedene Informationsmöglichkeiten:

Ihre individuelle Situation und Handlungsoptionen analysieren Sie am besten in einem Gespräch mit unseren Beratern. Sprechen Sie Ihren persönlichen Betreuer an, der gerne für Sie auch ein gemeinsames Erstgespräch mit einem unserer Spezialisten koordiniert, oder Sie wenden sich direkt an unsere Spezialisten.

Anfang des Jahres hat das Bundesministerium der Finanzen einen sehr ehrgeizigen Plan für das kommende Gesetzgebungsverfahren verlauten lassen. Danach soll ein erster Gesetzesentwurf bereits vor Ostern veröffentlicht werden. Wenn die Regierungsvorlage bekannt ist, werden wir bei Veranstaltungen in verschiedenen Niederlassungen die neuen Entwicklungen vorstellen und Reaktionsmöglichkeiten diskutieren. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns in die Zukunft des Erbschaftsteuerrechts zu blicken und Ihren Handlungsbedarf festzustellen.