Indien unterzeichnet Multilaterales Instrument
Für die Anwendung der Bestimmungen auf ihr bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen müssen zwei Staaten deckungsgleich eine völkerrechtliche Erklärung abgeben und hinterlegen. Indien hat bereits erklärt, dass es die Bestimmungen gerne auf die Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz anwenden würde. Österreich und die Schweiz haben dies ebenfalls in Bezug auf Indien erklärt. Damit besteht eine Einigung und die Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Indien und Schweiz-Indien werden modifiziert. Die Bestimmungen treten – nach einem formalen Prozess und etwaigen Ratifizierungen – in der kommenden Zeit in Kraft.
Unternehmen aus Österreich und der Schweiz müssen sich bereits jetzt über die Auswirkungen informieren. Unter anderem ist mit einer Verschärfung des Betriebsstättenrisikos für Handelsvertreterstrukturen in Indien zu rechnen.
Deutschland hat derzeit noch nicht erklärt, dass es das Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien modifizieren will, hält es sich aber für die Zukunft offen. Wir werden die weiteren Entwicklungen verfolgen.