Veröffentlicht am 24. Dezember 2022
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Innenhaftungsrisiko bei geschlossenen Fonds: Urteil des LG München zu §§ 30, 31 GmbHG (Az. 3 O 7105/14) – eine polarisierende Entscheidung

Meike Farhan
Associate Partner
Rechtsanwältin
Sebastian Schüßler
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Bei einer GmbH & Co. KG kann eine Rückzahlung von Auszahlungen an Kommanditisten, denen keine gleichwertigen Gegenleistung gegenüberstehen, nach §§ 30, 31 GmbHG analog an die  Kommanditgesellschaft gefordert werden, wenn die Komplementär-GmbH materiell unterkapitalisiert ist oder dies durch solche Auszahlungen wird.

Das Urteil des LG München zum Innenhaftungsrisiko nach §§ 30, 31 GmbHG analog bei geschlossenen Fonds in der Rechtsform der GmbH & Co. KG wirft viele Fragen auf

Beim Vertrieb von Anteilen an einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform der GmbH & Co. KG ist nach Ansicht des Landgerichts München – zumindest bei einem Anlagekonzept, das einen (teilweisen) Rückfluss von Einlagen an Anleger vorsieht – auf die sog.  Innenhaftung des Kommanditisten gemäß §§ 30, 31 GmbHG (bzw. auf daraus resultierende Risiken) hinzuweisen.

  • Welche Konsequenzen hat die Entscheidung des LG München auf bestehende Fondsmodelle?
  • Inwieweit sind die Maßstäbe des – auf Basis einer Gesamtschau vieler einzelner Angaben eines individuellen Verkaufsprospekts ergangenen – Urteils verallgemeinerungsfähig?
  • Wie muss nach den Vorgaben des – noch nicht rechtskräftigen – Urteils mit dem Innenhaftungsrisiko in Zukunft bei Prospektierung und Beratungsgespräche im Hinblick auf ein mögliches Innenhaftungsrisiko umgegangen werden?
  • Wie kann insoweit eine rechtssichere „best practice“ etabliert werden?

RÖDL bietet Ihnen verschiedene Informationsmöglichkeiten

Individuelle Fragestellungen können direkt in einem persönlichen Gespräch mit unseren Beratern analysiert werden. Sprechen Sie Ihren persönlichen Betreuer an, der gerne für Sie auch ein gemeinsames Erstgespräch mit einem unserer Spezialisten koordiniert, oder Sie wenden sich direkt an unsere Spezialisten.

Zudem werden wir in unserem Newsletter Fondsbrief zeitnah einen Beitrag zu dieser weitreichenden Entscheidung des LG München veröffentlichen.
Auch wird die Entscheidung zur Innenhaftung Thema unserer Veranstaltungsreihe „Forum Kapitalanlage“ in Hamburg und München sein, zu der wir Sie herzlich einladen.