Veröffentlicht am 13. August 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten

Auf dem Radar: Internationale Kartellverfahren – Signalling, No-Poach und Self-Preferencing

  • Spanische CNMC ermittelt wegen „Signalling“, Verbandstreffen und „No-Poach“.
  • Google erhält DMA-Bußgelder von insgesamt EUR 890 Mio.
In unserer Kategorie „Auf dem Radar: Internationale Kartellverfahren“ stellen wir Ihnen in der gebotenen Kürze interessante internationale Kartellverfahren vor und geben Ihrem Unternehmen damit praxisnahe Impulse für die eigene Kartellrechts-Compliance. Diesmal im Fokus: Ermittlungen der spanischen CNMC zu Signalling, No-Poach und Verbandsabsprachen sowie erste DMA-Bußgelder der EU-Kommission gegen Google.

1. Spanien: CNMC ermittelt wegen „Signalling“, Verbandstreffen und „No-Poach“ bei Banken bzw. Hypothekenvermittlern

Sachverhalt

Die spanische Kartellbehörde CNMC hat zwei neue Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Hypothekengeschäften eingeleitet.

In einem Verfahren untersucht sie, ob mehrere Banken durch öffentliche Äußerungen von Führungskräften über die künftige Geschäftspolitik, insbesondere zu Hypothekenzinsen, unzulässige Signale an Wettbewerber gesendet haben (sog. „Signalling“) und dadurch gegen das Kartellverbot verstoßen haben.

In einem weiteren Verfahren ermittelt die CNMC gegen Unternehmen und einen Verband aus dem Bereich der Hypothekenvermittlung. Gegenstand sind mögliche Absprachen über Preise und Geschäftsbedingungen sowie Abwerbeverbote („No-poach“). Die Umsetzung dieser Verstöße soll auch über Verbandsempfehlungen und Verbandsbeschlüsse erfolgt sein.

Takeaway

Die spanische Kartellbehörde zeigt sich sehr aktiv. Sie greift in ihren Verfahren spannende Aspekte auf, sowohl „moderne“ Themen der Kartellverfolgung (Signalling, No-Poach-Vereinbarungen) als auch klassische Erscheinungsformen (Verbandsarbeit, Preisabsprachen).

Besonders bemerkenswert ist, dass die Behörde offenbar den Vorwurf eines sog. Signalling erhebt. Beim Signalling soll der Kartellrechtsverstoß aus Äußerungen im Rahmen der der öffentlichen Unternehmenskommunikation hergeleitet werden. Hierzu gibt es bislang in Europa nur vereinzelte Fallpraxis, auch weil der Nachweis einer wettbewerbsbeschränkenden Abstimmung allein auf Grundlage öffentlicher Äußerungen regelmäßig erhebliche tatsächliche und rechtliche Herausforderungen mit sich bringt.

Gleichzeitig unterstreichen die Ermittlungen gegen den Verband die anhaltende besondere Risikolage bei Verbandstreffen. Vermeintlich harmlose Empfehlungen oder Beschlüsse eines Verbands können kartellrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Mitgliedsunternehmen haben. Unternehmen sollten die Arbeit in Verbänden daher stets aktiv kartellrechtlich begleiten.

2. EU-Kommission: Google erhält DMA-Bußgelder wegen Suchmaschine und App Store

Sachverhalt

Die Europäische Kommission hat gegen Google Bußgelder in Höhe von insgesamt EUR 890 Mio. verhängt. Nach Auffassung der Kommission bevorzugte Google in den Suchergebnissen eigene Dienste, etwa für Shopping, Hotels oder Reisen, gegenüber konkurrierenden Angeboten („Self-Preferencing“). Zudem soll Google App-Anbieter im Play Store daran gehindert haben, Nutzer auf alternative und teilweise günstigere Vertriebskanäle außerhalb des Play Stores hinzuweisen oder dorthin weiterzuleiten („Anti-Steering“). Die Kommission sieht darin Verstöße gegen die Pflichten des Digital Markets Act (DMA).

Takeaway

Mit den ersten DMA-Bußgeldern gegen Google in Höhe von insgesamt EUR 890 Mio. unterstreicht die Europäische Kommission ihre Bereitschaft, die neuen Spielregeln für digitale Gatekeeper konsequent durchzusetzen.

Die Entscheidung ist nicht nur für die digitalen Gatekeeper selbst relevant. Von den beanstandeten Praktiken können insbesondere Unternehmen nachteilig betroffen sein, die für Sichtbarkeit, Kundenzugang oder Vertrieb auf Google-Dienste angewiesen sind, etwa Händler, Reiseanbieter oder App-Anbieter. Wer den Eindruck hat, durch Rankings, Suchergebnisse oder Beschränkungen alternativer Vertriebskanäle benachteiligt zu werden, sollte entsprechende Sachverhalte sorgfältig dokumentieren und rechtlich prüfen lassen. Der DMA stärkt die Möglichkeiten, gegen diskriminierende Plattformpraktiken vorzugehen.

Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne, wenn Sie mit uns die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen besprechen möchten.

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