Veröffentlicht am 19. August 2026
Lesedauer ca. 6 Minuten

Investitionsbedarf in Kläranlagen: Warum Kommunen jetzt handeln müssen und wie Fördermittel unterstützen

  • Kläranlagen bieten großes Potenzial für Energieeffizienz und Eigenenergieerzeugung.
  • Die neue EU-KARL erhöht Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz.
  • Bund und Länder bieten vielfältige Fördermöglichkeiten für die Transformation.
Naomi Mzyk
Senior Associate
B.A. Management in Organic and Sustainability Business
Hidir Altinok
Senior Associate
Dipl.-Ing. (FH) Versorgungstechnik, M.Sc. Renewable Energy Systems
Die Transformation von Kläranlagen hin zu einer energieeffizienten und klimafreundlichen Infrastruktur gewinnt an Bedeutung. Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verschärft die Anforderungen an Energieeffizienz, Eigenenergieerzeugung und Emissionsminderung. Gleichzeitig können gezielt eingesetzte Fördermittel dazu beitragen, notwendige Investitionen wirtschaftlicher umzusetzen. Entscheidend ist daher, Fördermöglichkeiten frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Die Abwasserbehandlung zählt zu den energieintensivsten Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Mit rund 10.000 kommunalen Kläranlagen in Deutschland verbraucht die Abwasserwirtschaft jährlich etwa 4.500 GWh Strom und gehört damit vielerorts zu den größten Energieverbrauchern einer Kommune. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise, ambitionierter Klimaschutzziele und neuer regulatorischer Anforderungen rückt die energetische Optimierung von Kläranlagen zunehmend in den Fokus von Kommunen und Betreibern.

Gleichzeitig bieten Kläranlagen erhebliche Potenziale zur Senkung ihres Energiebedarfs. Durch die Modernisierung energieintensiver Prozesse – beispielsweise in der Belüftung, Förderung oder Schlammbehandlung – lassen sich deutliche Effizienzsteigerungen erzielen. Darüber hinaus verfügen viele Anlagen über ein weiteres, häufig noch nicht vollständig ausgeschöpftes Potenzial: das bei der Schlammfaulung entstehende Klär- bzw. Faulgas. Dieses kann zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden und trägt damit zur Deckung des Eigenbedarfs bei.

Die Erschließung dieser Potenziale erfordert jedoch umfangreiche Investitionen in Anlagentechnik, Energieerzeugungsanlagen und die betriebliche Infrastruktur. Fördermittel können dabei einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der Projekte leisten.

Neue Anforderungen durch die EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Mit der Ende 2024 verabschiedeten EU-Kommunalabwasserrichtlinie hat die Europäische Union die Anforderungen an die kommunale Abwasserbehandlung umfassend weiterentwickelt. Ziel der Richtlinie ist es, Gewässer künftig noch besser vor Belastungen durch kommunales Abwasser zu schützen und gleichzeitig einen Beitrag zu den europäischen Klima- und Nachhaltigkeitszielen zu leisten.

Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Reinigungsleistung – beispielsweise durch die Einführung einer vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen – rückt insbesondere die energetische Bilanz von Kläranlagen stärker in den Fokus. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Energie- bzw. Klimaneutralität der Abwasserbehandlung schrittweise zu fördern. Hierzu sollen der Energieverbrauch reduziert, die Energieeffizienz bestehender Prozesse verbessert und die Eigenenergieerzeugung ausgebaut werden.

Um entsprechende Handlungsfelder zu identifizieren, sind künftig regelmäßige Energieaudits vorgesehen. Diese schaffen Transparenz über den Energieverbrauch einzelner Anlagenteile und bilden die Grundlage für die Entwicklung und Priorisierung von Effizienzmaßnahmen. Betreiber erhalten so eine belastbare Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen und den langfristigen Umbau ihrer Anlagen.

Darüber hinaus betrachtet die Richtlinie nicht mehr ausschließlich den Energieverbrauch, sondern auch die Treibhausgasemissionen von Kläranlagen. Insbesondere Methan- und Lachgasemissionen rücken stärker in den Fokus, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Klimabilanz der Abwasserbehandlung haben können. Die Erfassung und Bilanzierung dieser Emissionen ermöglicht es, gezielte Maßnahmen zur Emissionsminderung abzuleiten und die Klimawirkung von Kläranlagen nachhaltig zu verbessern.

Für Kommunen und Betreiber bedeutet dies, dass die energetische Sanierung von Kläranlagen künftig nicht mehr allein eine Frage der Wirtschaftlichkeit ist. Vielmehr wird sie zunehmend zu einer strategischen Aufgabe, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen, Betriebskosten zu senken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Beispiele relevanter Förderinstrumente für die Abwasserwirtschaft

Die Transformation der Abwasserwirtschaft hin zu einer energieeffizienten, klimaneutralen und ressourcenschonenden Infrastruktur ist ohne Investitionen nicht umsetzbar. Insbesondere Kläranlagenbetreiber stehen vor der Herausforderung, steigende regulatorische Anforderungen, technologische Innovationen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Fördermittel nehmen dabei eine zentrale Rolle ein: Sie ermöglichen es, notwendige Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen und gleichzeitig ambitionierte Transformationsziele zu erreichen.

Auf Bundesebene bildet die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) eines der wichtigsten Instrumente. Sie unterstützt Kommunen sowie kommunale Akteurinnen und Akteure gezielt bei Investitionen in den Klimaschutz. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie gibt es Fördergelder für strategische und investive Maßnahmen, unter anderem im Bereich Abwasserbewirtschaftung. Für Kläranlagen ergeben sich daraus vielfältige Fördermöglichkeiten, darunter folgende Maßnahmen:

  • Klärschlammverwertung im Verbund
  • Einsatz effizienter Querschnittstechnologien (z. B. energieeffiziente Umwälz- und Abwasserpumpen, Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder auch Dämmung industrieller Anlagen)
  • Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien
  • Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm
  • Anwendung innovativer Verfahrenstechnik
  • Reduzierung von Stickstoffemissionen bei der Faulschlammbehandlung

Besonders relevant ist die jüngste Weiterentwicklung der Richtlinie: Seit März 2026 können Klimaschutzmaßnahmen nicht nur im Bestand, sondern auch im Rahmen von Ersatz- und Neubauten gefördert werden. Voraussetzung ist dabei, dass durch die Stilllegung der alten Anlage nachweislich Treibhausgasemissionen eingespart werden können. Dadurch erweitern sich die Handlungsspielräume für eine umfassende und zukunftsorientierte Modernisierung der Kläranlageninfrastruktur deutlich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Neubau einer Kläranlage ohne bestehende Altanlage nicht förderfähig ist. Wird hingegen eine Altanlage nur teilweise stillgelegt, können Fördermittel für einen Ersatzneubau beantragt werden, wobei die Antragstellenden nachweisen müssen, dass die damit verbundenen Treibhausgaseinsparungen dauerhaft sind. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass einzelne Becken oder veraltete Verfahrensschritte dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Alle übrigen Fördervoraussetzungen bleiben unverändert bestehen. So ist unter anderem weiterhin vor Antragstellung eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit folgenden Förderquoten:

Förderschwerpunkt Förderquote Förderquote für finanzschwache Kommunen
Machbarkeitsstudien 50 % 70 %
Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung 30 % 45 %

Anträge können ganzjährig bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm des Bundes steht darüber hinaus ein Förderinstrument zur Verfügung, das gezielt großtechnische Pilot- und Demonstrationsvorhaben unterstützt. Es richtet sich insbesondere an Projekte mit hohem Innovationsgrad und Modellcharakter, etwa in den Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz

Klassische Modernisierungsmaßnahmen fallen daher in der Regel nicht unter die Förderung, sodass das Programm vor allem für Leuchtturm- und Pilotprojekte in der Abwasserwirtschaft relevant ist. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Eine Ausnahme bilden Förderschwerpunkte innerhalb des Förderprogramms. Für diese gilt in der Regel eine Einreichungsfrist. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Neben den Bundesprogrammen spielen die Förderprogramme der Länder eine wesentliche Rolle, da sie gezielt auf regionale Herausforderungen ausgerichtet sind. In Bayern etwa erfolgt die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Maßnahmen (RZWas). Gefördert werden unter anderem die Sanierung kommunaler Kläranlagen, Pumpwerke und Regenbecken. Die Förderung erfolgt überwiegend als Härtefallförderung. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Pro-Kopf-Belastung (PKB) der Kommune. Zuwendungsempfänger sind Kommunen, deren Eigenbetriebe, kommunale Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen. Für einzelne Fördertatbestände – etwa Entwicklungskonzepte – bestehen darüber hinaus eigenständige Fördermöglichkeiten unabhängig von der PKB.

Neben klassischen Zuschussprogrammen gewinnen zinsgünstige Darlehen zunehmend an Bedeutung. Die NRW.BANK bietet beispielsweise mit dem Ergänzungsprogramm Abwasser Finanzierungsinstrumente an, die Investitionen in Kläranlagen wirtschaftlich erleichtern. Diese Darlehen können in einigen Fällen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken.

Fazit

Die Nutzung von Fördermitteln ist entscheidend, um die notwendige Modernisierung von Kläranlagen wirtschaftlich umzusetzen. Dabei müssen passende Fördermöglichkeiten bereits in der strategischen Planung berücksichtigt werden. Da viele Programme eine Antragstellung vor Maßnahmenbeginn sowie die Erfüllung besonderer Zuwendungsvoraussetzungen verlangen, ist eine frühzeitige Prüfung wesentlich. Eine gezielte Förderstrategie kann so dazu beitragen, die Transformation der Abwasserinfrastruktur voranzutreiben.

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