Italien: Local File nur in italienischer Sprache
Hierdurch wird erneut klar, dass der italienische Fiskus den Fokus bei der Verrechnungspreisdokumentation nicht nur auf die Substanz legt, sondern auch stark auf die Form abstellt. Insofern der Hinweis, dass auch die anderen Formanforderungen (u.a.: Vorgabe Inhaltsverzeichnis, Angabe Vorhandensein der Verrechnungspreisdokumentation in der Steuererklärung, digitale Unterschrift und separater digitaler Zeitstempel auf der Verrechnungspreisdokumentation innerhalb der verbindlichen Frist, etc.) und die zeitlichen Vorgaben (Achtung: für die Verrechnungspreisdokumentation 2023 ist die aktuelle Frist 10 Monate nach Abschluss des Wirtschaftsjahres, d.h. zum Beispiel der 31. Oktober 2024 für zum 31. Dezember 2023 abgeschlossene Wirtschaftsjahre) unbedingt eingehalten werden müssen, damit die Dokumentation als vollständig und verwertbar erachtet wird und somit Schutz vor Strafzahlungen (zwischen 70 Prozent, 90 Prozent und 180 Prozent der im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellten Mehrsteuer aufgrund einer Verrechnungspreisanpassung) gewährt wird.