Veröffentlicht am 13. August 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten

Jahresbericht 2025/26: Wohin steuert das Bundeskartellamt?

  • Kartellverfolgung bleibt ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundeskartellamts.
  • Unternehmen müssen mit moderneren Ermittlungen und mehr (auch anonymen) Hinweisen rechnen.
  • KI, Daten und Cloud-Kooperationen rücken in den Fokus.
  • Missbrauchsaufsicht gegenüber Plattformen und anderen marktstarken Unternehmen bleibt relevant.
Am 30. Juni 2026 hat das Bundeskartellamt seinen Jahresbericht 2025/26 veröffentlicht. Neben Verfahren gegen große Digitalkonzerne stehen unter anderem Künstliche Intelligenz, der Mineralölbereich, der Lebensmitteleinzelhandel und öffentliche Vergaben im Fokus. Ein Schwerpunkt bleibt die Kartellverfolgung sowie der Einsatz IT- und KI-gestützter Auswertungs- und Screeningmethoden.

Jahresbericht 2025/26: Schwerpunkte und Entwicklungen

Der Jahresbericht 2025/26 gibt interessante Hinweise darauf, welche Themen das Bundeskartellamt derzeit priorisiert und welche Entwicklungen die Behördenpraxis künftig prägen dürften.

Kartellverfolgung

Die Kartellverfolgung bleibt nach den Worten von Andreas Mundt ein „zentraler Fokus“ der Behörde. Das Bundeskartellamt will seine technischen Möglichkeiten zur Aufdeckung von Kartellverstößen weiter ausbauen. Laut Jahresbericht setzt die Behörde zunehmend auf IT-gestützte Auswertungs- und Screeningmethoden sowie KI-gestützte Anwendungen.

Aufdeckungsrisiko

Bemerkenswert ist, dass zusätzlich zu Kronzeugenanträgen im Jahr 2025 rund 600 Hinweise über das (anonyme) Hinweisgebersystem und die externe Meldestelle eingegangen sind. In Bezug auf 30 Meldungen, die teilweise denselben Gegenstand betrafen, wurden interne Untersuchungen eingeleitet. Das Hinweisgebersystem habe sich laut Bundeskartellamt „erneut als sehr wirkungsvoll erwiesen“. Die Zahlen verdeutlichen, dass Unternehmen heute nicht nur durch Kronzeugenanträge, sondern zunehmend auch durch interne und externe Hinweisgeber mit kartellrechtlichen Ermittlungen konfrontiert werden können.

Öffentliche Aufträge

Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sollten beachten, dass das Bundeskartellamt der Aufdeckung von Submissionsabsprachen hohe Bedeutung beimisst. Die zunehmende Nutzung datenbasierter Untersuchungsmethoden und Auswertungen dürfte dem Bundeskartellamt die Identifizierung auffälliger Verhaltensmuster erleichtern. Wer regelmäßig an Ausschreibungen teilnimmt, sollte deshalb Bieterverhalten, Kontakte zu Wettbewerbern und interne Compliance-Prozesse besonders sorgfältig dokumentieren.

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz wird auch aus kartellrechtlicher Sicht wichtiger. Das Bundeskartellamt beschäftigt sich insbesondere mit dem Zugang zu Daten, Rechenleistung und Cloud-Infrastrukturen sowie mit Kooperationen im Umfeld von KI-Modellen. Unternehmen, die Daten oder andere Ressourcen für KI-Anwendungen gemeinsam nutzen, sollten daher verstärkt auch die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten.

Missbrauchsaufsicht

Die Missbrauchsaufsicht bleibt ein Schwerpunkt des Bundeskartellamts. Verfahren gegen Amazon, Apple, Coca-Cola, EDEKA, Temu und andere Unternehmen zeigen, dass das Bundeskartellamt zunehmend Geschäftsbedingungen, Rabatt- und Konditionenmodelle, Plattformregeln oder die Nutzung von Daten untersucht. Direkt betroffen von den Verfahren sind häufig große Unternehmen. Die Verfahren wirken aber bis in die Liefer- und Vertriebsketten hinein und können deshalb auch für die Geschäftspartner der marktmächtigen Unternehmen relevant werden. Unternehmen sollten prüfen, ob laufende oder abgeschlossene Missbrauchsverfahren Ansatzpunkte bieten, eigene Wettbewerbsnachteile gegenüber marktstarken Geschäftspartnern geltend zu machen.

Mineralölbereich

Ein besonderes Augenmerk legt das Bundeskartellamt derzeit auf die Kraftstoffmärkte. Nach den starken Preissteigerungen infolge der Iran-Krise habe die Behörde auf Grundlage ihrer neuen Befugnisse Verfahren gegen die Eigentümer sämtlicher deutscher Raffinerien eingeleitet. Dabei untersucht das Bundeskartellamt, ob marktmächtige Unternehmen Preise verlangt haben, die in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren Kosten stehen. Zudem überwacht die Behörde die neue „12-Uhr-Regel“, nach der Tankstellen ihre Preise nur einmal täglich erhöhen dürfen. Der Jahresbericht veranschaulicht, dass das Bundeskartellamt die neu geschaffenen Instrumente im Kraftstoffsektor bereits einsetzt.

Fazit

Der Jahresbericht liefert für Compliance-Verantwortliche und Rechtsabteilungen einen interessanten Ausblick auf die künftigen Prioritäten des Bundeskartellamts. Unternehmen müssen sich auf eine zunehmend datengetriebene und technologisch unterstützte Kartellrechtsdurchsetzung einstellen. Neben Kronzeugenanträgen spielen Hinweisgebersysteme und datenbasierte Screeningmethoden eine immer größere Rolle bei der Aufdeckung von Verstößen. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass Unternehmen sich nicht nur über Compliance-Maßnahmen vor kartellrechtlichen Risiken schützen müssen. Das Kartellrecht kann Unternehmen auch dabei unterstützen, faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber großen Plattformen, starken Lieferanten oder marktmächtigen Handelsunternehmen durchzusetzen. Die laufenden Verfahren können hier Anhaltspunkte bieten.

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