Employer of Record in Kasachstan
Mit EoR können Sie Mitarbeiter in Kasachstan beschäftigen, ohne ein lokales Unternehmen zu gründen. Ein EoR-Anbieter kümmert sich um die Gehaltsabrechnung, Steuern und die Einhaltung von Vorschriften, so dass Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Ist das Konzept EoR in Ihrem Land bekannt? Ist das Konzept EoR in Ihrem Land gesetzlich geregelt?
Das Konzept des „Employer of Record“ (EoR) in Kasachstan gewinnt zunehmend an Anerkennung, da Unternehmen das Ziel verfolgen, ihre internationale Expansion voranzutreiben und nach effizienten Lösungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in ausländischen Rechtsordnungen suchen. Dennoch bedarf die Implementierung von gesetzlichen Regelungen des „Employer of Record“ in Kasachstan der weiteren Aufmerksamkeit. Gegenwärtig gibt es in der kasachischen Gesetzgebung keine ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen, die sich mit dem „Employer of Record“ befassen. Er ist weder gesetzlich geregelt noch gesetzlich verboten.
Steht das Konzept des EoR in Ihrem Land der Arbeitnehmerüberlassung nahe?
Besonderheiten der Tätigkeit im Rahmen des EoR-Konzepts bzw. der Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitsverträge können unbefristet sein. Bei befristeten Arbeitsverträgen, muss die Mindestdauer ein Jahr betragen; unter bestimmten Umständen kann der Arbeitsvertrag jedoch früher beendet werden.
Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es bei dem Konzept des EoR in Ihrem Land?
- Mögliche Diskriminierung einheimischer Arbeitnehmer durch Ungleichbehandlung
- Nichteinhaltung der Vorschriften über das prozentuale Verhältnis von ausländischen zu inländischen Arbeitnehmern.