KfW-Förderprogramm 432 ist zurück: Energetische Stadtsanierung als Bindeglied zwischen kommunaler Wärmeplanung und Umsetzung
- KfW 432 „Energetische Stadtsanierung“ nach Förderstopp wieder gestartet
- Quartierskonzepte als Bindeglied zwischen kommunaler Wärmeplanung und Umsetzung
- Energetische Stadtsanierung oder BEW – welche Förderung passt wann?
- Hohe Nachfrage erwartet – frühe Antragstellung empfohlen
Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und der damit verbundenen Verpflichtung zur Erstellung einer KWP haben sich die Anforderungen an Städte, Quartiere und Energieversorger grundlegend verändert. Während die KWP den strategischen Rahmen vorgibt, rückt zunehmend die Frage in den Fokus, wie diese Planung konkret und umsetzungsnah auf Quartiersebene realisiert werden kann. Genau an dieser Schnittstelle setzt das Programm Energetische Stadtsanierung an. Es versteht sich als Bindeglied zwischen Planung und Umsetzung. Dabei werden nicht nur technische Fragestellungen der Energieversorgung adressiert, sondern es wird ein integrierter Ansatz aus Perspektive der Stadtentwicklung verfolgt. Das Vorhandensein einer KWP ist dabei keine Fördervoraussetzung.
Grundprinzipien der Förderung
Gefördert werden räumlich zusammenhängende Gebiete mit überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung, in denen bereits Bestandsgebäude vorhanden sind. Die konkrete Abgrenzung eines Quartiers orientiert sich am funktionalen Zusammenhang des Gebiets. Ein Quartier kann dabei auch gemeindeübergreifend definiert werden, sofern dies die administrative Abgrenzung und der Raum ergibt. Voraussetzung ist mindestens das Vorliegen von zwei flächenmäßig zusammenhängenden privaten und/oder öffentlichen Gebäuden, einschließlich der zugehörigen Infrastruktur.
Antragsberechtigt sind:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Kommunale Zweckverbände
Der Zuschuss kann auch an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure weitergeleitet werden, wie u.a.:
- Stadtwerke,
- Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Eigentümer von Wohngebäuden, einschließlich Wohneigentümergemeinschaften oder
- Bürgerenergiegenossenschaften.
Die Energetische Stadtsanierung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert. Die Förderquote beträgt 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Wird der Zuschuss jedoch bspw. an Stadtwerke oder Wohnungsunternehmen weitergeleitet kommt der reguläre Fördersatz von 75 Prozent zur Anwendung, da sich die Einstufung der Finanzschwäche allein auf die Kommune selbst bezieht.
Mit der Umsetzung eines Vorhabens darf erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist ausgeschlossen. Ausschreibungen können jedoch bereits vor der Förderzusage gestartet werden, sofern sie ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer positiven Förderentscheidung der KfW stehen.
Die Förderung gliedert sich in zwei Bausteine:
1. Erstellung integrierter Quartierskonzepte (max. Zuschuss i. H. v. 200.000 Euro)
Quartierskonzepte nach KfW 432 verfolgen ausdrücklich keinen sektoralen Ansatz. Reine Machbarkeitsstudien, wie etwa zur Wärmeversorgung, sind nicht förderfähig. Vielmehr sollen im Rahmen eines integrierten Quartierskonzepts die vielfältigen Belange im Quartier in einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden (siehe Abbildung 1). Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Erschließung von Energieeinsparpotenzialen, der Einsatz erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Darüber hinaus können die Quartierskonzepte auch weitergehende Fragestellungen der Quartiersentwicklung adressieren, wie etwa die altersgerechte Sanierung, den Abbau von Barrieren im Gebäudebestand und in der kommunalen Infrastruktur, die Weiterentwicklung von Nutzungskonzepten für Bestandsgebäude, nachhaltige Mobilitätskonzepte sowie den Einsatz digitaler Technologien.

Abbildung 1: Integrierte Quartierskonzepte
2. Sanierungsmanagement (max. Zuschuss i. H. v. 400.000 Euro)
Ergänzend zur Konzepterstellung wird ein Sanierungsmanagement gefördert, das die Umsetzung der im Quartierskonzept entwickelten Maßnahmen begleitet. Ziel ist es, die beteiligten Akteure zusammenzubringen, Eigentümer zu aktivieren, Akzeptanz zu schaffen und die Maßnahmen organisatorisch zu steuern. In der Begleitforschung des Förderprogramms Energetische Stadtsanierung hat sich dabei gezeigt, dass gerade in Quartieren mit heterogener Eigentümerstruktur das Sanierungsmanagement ein zentraler Erfolgsfaktor für die Umsetzung der Konzepte ist. Auch bei bereits weit fortgeschrittenen Quartierskonzepten ist eine Förderung des Sanierungsmanagements möglich, sofern dem Vorhaben ein Quartierskonzept zugrunde liegt, das den Anforderungen der Förderrichtlinie entspricht.
Abgrenzung und Zusammenspiel mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Integrierte Quartierskonzepte im Rahmen der Energetischen Stadtsanierung verfolgen ausdrücklich keinen rein sektoralen Ansatz. Eigenständige, ausschließlich auf einzelne Infrastrukturbereiche fokussierte Machbarkeitsstudien sind daher nicht förderfähig. Bereits vorliegende sektorale Studien, wie BEW-Machbarkeitsstudien oder Transformationspläne, können in integrierte Quartierskonzepte eingebunden und dort weiterverwendet werden. Sie dienen als fachliche Grundlage, müssen jedoch in einen übergeordneten, quartiersbezogenen Gesamtzusammenhang eingeordnet werden.
Gleichzeitig können Machbarkeitsanalysen aber Bestandteil eines integrierten Quartierskonzepts sein, sofern sie in ein übergeordnetes Gesamtkonzept eingebettet sind. So kann im Rahmen eines Quartierskonzepts beispielsweise untersucht werden, ob ein Quartier künftig über ein kaltes Nahwärmenetz, ein klassisches Wärmenetz oder dezentrale Wärmepumpen versorgt werden sollte. Bei dieser vergleichenden Machbarkeitsanalyse werden dabei nicht nur technische und wirtschaftliche Aspekte, sondern zugleich auch die weiteren regionalen Belange im Quartier, wie etwa Gebäudestruktur und soziale Aspekte berücksichtigt. Die Machtbarkeitsstudie könnte damit Teil einer integrierten Entscheidungsgrundlage sein, ohne bereits eine abschließende Festlegung vorzunehmen.
Auch können integrierte Quartierskonzepte als Grundlage für nachgelagerte sektorale Studien, wie etwa die BEW, dienen. Sie schaffen einen klaren Orientierungsrahmen, auf dessen Basis technische Detailplanungen gezielt vertieft werden können und Fehlinvestitionen vermieden werden.

Abbildung 2: Einordnung des Förderprogramms Energetische Stadtsanierung
Fazit: Jetzt von der Planung hin zur Umsetzung der Wärmeplanung denken
Viele Stadtwerke und Kommunen konzentrieren sich derzeit auf die Erstellung der KWP. Spätestens jetzt sollte jedoch auch die Umsetzung systematisch mitgedacht werden. Mit der Wiederaufnahme der Energetischen Stadtsanierung stehen wieder attraktive Fördermittel für die Konkretisierung auf Quartiersebene zur Verfügung.
Die Antragsstellung ist fortlaufend bei der KfW möglich. Eine frühe Antragseinreichung ist dabei empfehlenswert. So rechnet die KfW damit, dass die Nachfrage nach Fördermitteln aus dem Programm „Energetische Stadtsanierung“ deutlich höher ausfallen wird als in der Vergangenheit. Ausschlaggebend hierfür sind eine aufgestaute Projektpipeline, Programmverbesserungen sowie die zunehmende Verzahnung mit der KWP. Das große bundesweite Interesse zeigt sich auch an der jüngsten Informationsveranstaltung, an der mehr als 1.000 Teilnehmende teilgenommen haben.
Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der strategischen Einordnung und Verzahnung von KWP, Energetischer Stadtsanierung und BEW als auch bei der konkreten Antragstellung und Umsetzung. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!