Veröffentlicht am 23. Juli 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten

Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Telekommunikationsunternehmen und Stadtwerken

  • Mögliche wirtschaftliche Vorteile durch Künstliche Intelligenz sind groß.
  • Künstliche Intelligenz kann vorhandene Fachkräfte deutlich entlasten.
  • Mit genügend Vorlauf sind die rechtlichen Anforderungen der KI-Verordnung gut umsetzbar.
Veronika Kreß
Senior Associate
Finanzbetriebswirtin (IWW), Rechtsanwältin
Andreas Lange
Associate Partner
Rechtsanwalt, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
Wer die Einführung von KI jetzt geordnet angeht, schafft die Basis für effizientere, sicherere und zukunftsfähige Netze und kommunale Prozesse. KI kann Telekommunikationsunternehmen und Stadtwerken schon heute bei Netzplanung, Netzbetrieb, Kundenservice und Verwaltungsroutinen unterstützen – um nur einige Beispiele zu nennen. Rechtliche Grundlage ist die KI-Verordnung (AI Act), die den verschiedenen Akteur-Rollen unterschiedliche Verpflichtungen auferlegt.

Künstliche Intelligenz (KI) ist für Telekommunikationsunternehmen und Stadtwerke bereits heute ein praktisches Arbeitsmittel und wird in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Die KI-Verordnung schafft dafür einen verbindlichen Rechtsrahmen, der klare Compliance-Anforderungen setzt.

Für Telekommunikationsunternehmen und Stadtwerke liegt der Mehrwert von KI vor allem in effizienteren Abläufen, besserer Ressourcennutzung und somit in der Entlastung von vorhandenen Fachkräften. Schon heute wird KI bei der Planung, dem Betrieb und der Überwachung von Netzen, bei der Kundenkommunikation sowie bei Routineaufgaben in der Verwaltung genutzt – mit positiven Ergebnissen. Besonders spannend ist der Einsatz von KI dort, wo Prozesse wiederkehrend, datenintensiv oder zeitkritisch sind. Chatbots können Kundenanfragen rund um die Uhr aufnehmen, KI kann E-Mails, Daten und Anträge vorsortieren, und in der Infrastruktur lassen sich Störungen oder Wartungsbedarfe früher erkennen. Bei verantwortungsbewusster Nutzung kann die KI so auch zu einer höheren Versorgungssicherheit in Versorgungsnetzen beitragen, da sie in der Lage ist, Muster zu erkennen und auf dieser Basis Prognosen (z.B. für die Wartung von Netzen) zu erstellen.

Vorgaben des AI Act

Grundlage für die Nutzung von KI ist der AI Act / die KI-Verordnung. Die KI-Verordnung gilt seit dem 2.8.2024 und folgt einem risikobasierten Ansatz; einzelne Vorschriften gelten bereits, andere stufenweise später. Für die Praxis ist entscheidend, zunächst zu klären, ob ein eingesetztes System überhaupt ein KI-System im Sinne der Verordnung ist und welche Rolle das Telekommunikationsunternehmen und das Stadtwerk einnehmen, etwa als Betreiber oder Anbieter.

Für den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen gelten besonders strenge Pflichten, etwa zur bestimmungsgemäßen Verwendung, zur menschlichen Aufsicht, zur laufenden Überwachung, zur Protokollierung und zur Unterrichtung betroffener Personen. Die Rollenzuordnung ist dabei nicht zwingend statisch – z.B. kann sich bei Anpassungen eines KI-Systems die eigene Rolle vom Betreiber zum Anbieter verschieben.

Ein praktischer Umsetzungsplan sollte daher mit einer Systeminventur beginnen, gefolgt von einer Risikobewertung, der Klärung von Betreiber- oder Anbietereigenschaft, der Schulung der Beschäftigten und der Festlegung technischer sowie organisatorischer Kontrollen – nur, um nur einige Aspekte zu nennen. Wichtig ist auch, dass die KI-VO und Datenschutzpflichten zusammen gedacht werden und nicht als getrennte Themen.

Fazit

KI ist für Telekommunikationsunternehmen und Stadtwerke keine Zukunftsidee mehr, sondern ein Werkzeug für den laufenden Betrieb und die strategische Weiterentwicklung. Wer strukturiert vorgeht, kann Prozesse modernisieren, Personal entlasten und die Qualität kommunaler Leistungen verbessern, ohne die regulatorischen Vorgaben aus dem Blick zu verlieren.

Gerade kommunale Unternehmen können mit KI spürbar robuster, schneller und serviceorientierter werden. Der rechtliche Rahmen der KI-VO ist dabei nicht als Hemmnis, sondern als Voraussetzung für einen verantwortbaren und belastbaren Einsatz zu verstehen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Umsetzung von KI-Projekten. Sprechen Sie uns an.

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