KMUs im Fokus: EFRAG veröffentlicht neue Konsultationsentwürfe
Warum eine freiwillige Berichterstattung jetzt schon sinnvoll sein kann
Am 22. Januar 2024 veröffentlichte die EFRAG Konsultationsentwürfe für zwei neue Nachhaltigkeitsstandards für KMUs. Die Standards sind erstmalig für das Geschäftsjahr 2026 anzuwenden (Aufschub bis zum Geschäftsjahr 2028 möglich). Diese Schonfrist für KMUs bis 2026/2028 gilt nur bedingt, da große Unternehmen bereits jetzt vollständige und transparente Nachhaltigkeitsinformationen ihrer kleineren Geschäftspartner verlangen, um nachzuweisen, dass sie selbst nachhaltig agieren. Das stellt viele KMUs vor große Herausforderungen. Die Lösung der EFRAG ist daher die weitere Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsstandards für KMUs, mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten zu verbessern und ein standardisiertes Datenset zu schaffen.
Hintergrund
Seit diesem Geschäftsjahr unterliegen Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig waren, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die CSRD-Berichtspflicht wird in den kommenden Jahren schrittweise erweitert. Ab dem Geschäftsjahr 2026 müssen neben allen rechtlich großen Unternehmen auch alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen – nachhaltigkeitsbezogene Informationen im Lagebericht veröffentlichen. Ein Aufschub der Berichtspflicht ist bis zum Geschäftsjahr 2028 möglich.
Anforderungen an KMUs
Gemäß Artikel 19a (6) CSRD sind die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMUs geringer als für große Unternehmen. Diese Anforderungen werden von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory, EFRAG) herausgebracht.
Am 22. Januar 2024 veröffentlichte die EFRAG Konsultationsentwürfe für zwei neue Nachhaltigkeitsstandards für KMUs:
- der
ESRS LSME (ESRS for listed small- and medium-sized enterprises), der sich an börsennotierte KMUs richtet - der
ESRS VSME (Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized enterprises), der sich an nicht börsennotierte KMUs richtet.
Die beiden veröffentlichten Entwürfe können bis zum 21. Mai 2024 online kommentiert und nachträglich noch verändert werden.
Standards für KMUs von öffentlichem Interesse: ESRS LSME ED
Mit dem
ESRS LSME wird ein Standard festgelegt, der an die Komplexität und Kapazitäten von KMUs angepasst ist. Er legt Informationen fest, die Unternehmen offenlegen müssen, um ihre wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf ökologische, soziale und unternehmenspolitische Nachhaltigkeitsaspekte zu erläutern.
Die folgenden Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich des ESRS LSME:
- Kleine und mittlere Unternehmen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und nicht zu den Kleinstunternehmen zählen
- Kleine und nicht komplexe Institute
- Firmeneigene Versicherungsunternehmen
- Firmeneigene Rückversicherungsunternehmen
Der ESRS LSME gliedert sich in sechs Abschnitte. Die ersten beiden Abschnitte sind bereichsübergreifend und regeln allgemeine Anforderungen und Angaben. Abschnitt drei deckt Politiken, Maßnahmen und Ziele ab und ist in Verbindung mit Abschnitt zwei und den thematischen Abschnitten anzuwenden. In den thematischen Abschnitten vier, fünf und sechs sind die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aufgeführt.
Sowohl die bereichsübergreifenden als auch die thematischen Abschnitte gelten branchenunabhängig.
Standards für nicht-börsennotierte KMUs: ESRS VSME ED
Der
ESRS VSME kann künftig freiwillig von nicht börsennotierten Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen angewendet werden. Ziel ist es, Unternehmen unter anderem dabei zu unterstützen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement zu verbessern. Zudem soll dadurch die Beantwortung von Anfragen nach Nachhaltigkeitsinformationen, die KMUs von Geschäftspartnern erhalten, erleichtert werden.
Der Standard setzt sich aus den folgenden drei Modulen zusammen:
- Basis Modul
- Narrative-Strategien, Maßnahmen und Ziele Modul
- Geschäftspartner Modul
Nicht-börsennotierten KMUs stehen verschiedene Optionen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zur Verfügung, indem sie eines oder mehrere der genannten Module auswählen.
Das Basis Modul stellt den Zielansatz für Kleinstunternehmen dar und bildet die Mindestanforderungen für andere Unternehmen. Das Modul zu narrativen Strategien, Maßnahmen und Zielen wird Unternehmen empfohlen, die diese bereits formalisiert und umgesetzt haben. Das Modul zu Geschäftspartnern legt Datenpunkte fest, die voraussichtlich in den Datenanforderungen von Kreditgebern, Investoren und Firmenkunden des Unternehmens enthalten sind. Für die Bearbeitung der Module ist eine
Wesentlichkeitsanalyse erforderlich, mit Ausnahme des Basismoduls.
Ausblick
Nachdem die Periode der öffentlichen Konsultation der Entwürfe endet, können diese nachträglich noch verändert werden. Bis zum 30. Juni 2024 werden die Standards für KMUs als finale Version in Form eines delegierten Rechtsakt von der Kommission erlassen.