Veröffentlicht am 11. April 2025
Lesedauer ca. 0 Minute

Der Koalitionsvertrag – Auswirkungen auf Leistungserbringer im Gesundheitswesen

Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.
Partner
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.), Mediator & Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator
Kontaktieren Sie uns:
Jetzt Kontakt aufnehmen

Am 10.04.2025 haben CDU/CSU und SPD den Entwurf des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode vorgelegt. Noch ist er nicht unterzeichnet; vielmehr bedarf es zunächst der Einbindung unterschiedlicher Parteigremien, von deren Zustimmung die Beteiligten allerdings ausgehen.

Anders als ein zivilrechtlicher Vertrag hat ein Koalitionsvertrag keine rechtliche Verbindlichkeit. Er beschreibt lediglich politische Absichtserklärungen der beteiligten Parteien für die Legislaturperiode. Dennoch ist zu erwarten, dass viel von dem, was der Koalitionsvertrag vorsieht, in den nächsten Jahren – meist in Form von Parlamentsgesetzen, unter Umständen aber auch durch Rechtsverordnungen – kommen wird.

Unter diesen Gesichtspunkten seien im Folgenden die Auswirkungen auf verschiedene Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen betrachtet.

  • Niedergelassene Ärzte und Medizinische Versorgungszentren
  • Krankenhäuser
  • Sektorenübergreifende Versorgung
  • Apotheker

Alles in allem: Es bleibt spannend im Gesundheitswesen. Wer sich bereits jetzt mit den avisierten Änderungen befasst, wird vermutlich nicht „von hinten erwischt“!