Kommunales Kapital für EVU: Neue Länderprogramme eröffnen kommunalen Energieversorgern zusätzliche Spielräume
- Einige Bundesländer schaffen neue Instrumente für EVU zur Finanzierung der Energiewende
- Fokus auf Stärkung der EVU-Kapitalstruktur und erleichterter Zugang zu zusätzlichem Kapital
- Beihilferechtliche Restriktionen und kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigungen nicht unüberwindbar
- Weiterentwicklung und Etablierung der neuen Instrumente als fester Bestandteil empfehlenswert
Länderprogramme im Vergleich: Unterschiedliche Ausgestaltung, gleiche Zielrichtung
Trotz unterschiedlicher Ausgestaltung verfolgen die Länderprogramme ein gemeinsames Ziel: die Stärkung der Finanzierungsfähigkeit kommunaler Akteure und die Verbesserung des Zugangs zu Kapital.
Sachsen-Anhalt: Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
In Sachsen-Anhalt wurde mit dem Programm Kommunalkredit Transformation ein Instrument geschaffen, das gezielt Vorhaben in den Bereichen Energie, Gebäude, Verkehr sowie Wasser- und Abwasserwirtschaft fördert.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt dabei Darlehen an kommunale Gebietskörperschaften, die diese Mittel in Form von Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt an kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit weiterleiten. Die Darlehen können bis zur vollständigen Deckung des Finanzierungsbedarfs gewährt werden, ohne feste Mindest- oder Höchstgrenzen.
Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sowie endfällige Tilgung bieten insbesondere für kapitalintensive Infrastrukturprojekte mit langen Anlaufphasen erhebliche Liquiditätsvorteile. Die Zinssätze werden durch die Investitionsbank unter Berücksichtigung der Kapitalmarktbedingungen festgelegt. Sicherheiten sind zunächst nicht erforderlich.
Nordrhein-Westfalen: Landesbürgschaften
Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Monat das jüngste Sonderprogramm mit einem bewährten Instrument angekündigt. Kern des Programms ist die Absicherung von Investitionskrediten kommunaler Energieversorger durch Landesbürgschaften. Für die Jahre 2026 und 2027 ist vorgesehen, dass das Land bis zu 80 % des Ausfallrisikos übernimmt, bei einem maximalen Bürgschaftsvolumen von 250 Millionen Euro pro Vorhaben.
Gefördert werden insbesondere Investitionsmaßnahmen in zentrale Infrastrukturen wie Energieerzeugung, Wärmenetze, Breitband und Ladeinfrastruktur.
Im Unterschied zum Modell von Sachsen-Anhalt erfolgt hier keine direkte Stärkung der Kapitalstruktur mit wirtschaftlichem Eigenkapital, sondern eine Verbesserung von Fremdkapitalzugang und -bedingungen.
Schleswig-Holstein: Landesbürgschaften Wärmenetze
In Schleswig-Holstein wurden die landeseigenen Förderprogramme ebenfalls um das Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein ergänzt. Das Land übernimmt hierzu Bürgschaften für Kredite, die für Investitionen in den Neubau und die Erweiterung von Wärmenetzen bereitgestellt werden. Adressiert werden insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Zweckverbände, aber auch private Unternehmen und Genossenschaften.
Die Bürgschaften können mit bis zu 50 % einen erheblichen Anteil des Kreditrisikos abdecken, wodurch sich die Finanzierungskonditionen für den Kreditnehmer verbessern. Insgesamt können Bürgschaften von bis zu zwei Milliarden Euro übernommen werden.
Hessen: Landesverbürgtes Nachrangkapital
Mit dem EnergieFonds hat Hessen ein Förderinstrument geschaffen, das zentrale Elemente der Modelle aus Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen vereint. Das Instrument stellt sowohl eine eigenkapitalnahe Finanzierung als auch eine umfassende Risikoabsicherung bereit.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Strom- und Wärmenetze, Energiespeicher sowie Wasserstoffinfrastruktur.
Die Förderung erfolgt über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in Form von Nachrangdarlehen. Diese refinanziert sich am Kapitalmarkt, während das Land Hessen die Darlehen über eine hundertprozentige Bürgschaft absichert. Insgesamt steht ein Bürgschaftsrahmen von einer Milliarde Euro zur Verfügung.
Die Darlehen sind auf maximal 30 % der Investitionskosten sowie auf höchstens 100 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt. Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu 30 Jahren ermöglichen eine langfristige Planungssicherheit. Die Verzinsung erfolgt zu einem marktgerechten und beihilfefreien Festzinssatz.
Thüringen: Übernahme des Schuldendienstes
Thüringen setzt im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms 2026–2029 auf einen anderen Ansatz: die direkte Entlastung kommunaler Haushalte.
Dabei können Kommunen Kredite bei der Thüringer Aufbaubank aufnehmen, während das Land für die Jahre 2026 bis 2029 die Zins- und Tilgungszahlungen übernimmt. Durch die Übernahme des Schuldendienstes wird die finanzielle Belastung der Kommunen erheblich reduziert. Insgesamt steht ein Volumen von einer Milliarde Euro zur Verfügung.
Für kommunale Unternehmen ist dieses Programm insbesondere deshalb relevant, da auch Beteiligungsaufstockungen und Kapitaleinlagen bei kommunalen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit als förderfähige Investitionen gelten. Dadurch können Kommunen ihren Unternehmen Kapital aus dem aufgenommenen Kredit zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bereitstellen.
Niedersachsen: Kommunale Konzernfinanzierung
Auch Niedersachsen verfolgt mit der kommunalen Konzernfinanzierung einen anderen Ansatz. Anstelle einer direkten finanziellen Förderung wird mit den neuen Regelungen in den §§ 121a und 122a des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der es Kommunen ermöglicht, Kredite aufzunehmen und diese an ihre Unternehmen und Einrichtungen weiterzuleiten.
Dabei profitieren Kommunen typischerweise von günstigeren Refinanzierungsbedingungen auf dem Kapitalmarkt, etwa längere Kreditlaufzeiten und günstigere Zinssätze. Die Weiterleitung erfolgt jedoch grundsätzlich zu marktüblichen Konditionen, um beihilferechtlichen Anforderungen zu genügen. Die Differenz zwischen den Refinanzierungskosten und den Weiterleitungszinssätzen kommt den kommunalen Haushalten zugute. Damit entfaltet das Instrument seine Wirkung auf beiden Ebenen: bei den kommunalen Unternehmen ebenso wie bei den Kommunen selbst.
Weitere Bundesländer
Angesichts der positiven Effekte mehren sich die Stimmen, vergleichbare Programme auch in weiteren Bundesländern zu entwickeln, um die Finanzierungsbedingungen für kommunale Energieversorger flächendeckend zu verbessern und die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen.
Weiterentwicklung als fester Bestandteil der kommunalen Finanzierungsarchitektur
Bei den meisten Modellen bestehen zentrale Herausforderungen insbesondere in der beihilferechtskonformen Ausgestaltung sowie in der Sicherstellung der kommunalaufsichtsrechtlichen Zulässigkeit. Diese sind jedoch in der praktischen Umsetzung überwindbar, wie bereits umgesetzte Beispiele zeigen.
Gleichzeitig gehen mit den dargestellten Ansätzen klare wirtschaftliche Vorteile einher: verbesserte Kapitalzugänge, stabilere Finanzierungsstrukturen und zusätzliche finanzielle Spielräume.
Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, die Instrumente der Nachrangdarlehen, Landesbürgschaften und der Weiterleitungskredite nicht nur befristet und punktuell einzusetzen, sondern weiterzuentwickeln und als festen Bestandteil der kommunalen Finanzierungsarchitektur zu etablieren.
Sprechen Sie uns an – Wir begleiten Sie bei der Entwicklung tragfähiger Finanzierungskonzepte und der optimalen Ausschöpfung relevanter Förderinstrumente!
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