Veröffentlicht am 20. Februar 2026
Lesedauer ca. 6 Minuten

Konfliktmanagement in der Energiewende

  • Typische Konflikte: Regulierung, EPC/PPA, Technologie, Lieferkette
  • Verfahrenswahl erfordert Kosten- und Prozessrisikoanalyse
  • Commercial Courts und internationale Zuständigkeiten im Fokus
  • ADR, Schiedsverfahren und Mediation als praxisnahe Lösungen
Dr. Jochen Beckmann
Abogado & Rechtsanwalt
In unserem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über B2B-Konfliktlösungen für globale Projekte im Bereich erneuerbarer Energien.

Typische Konfliktfelder in internationalen Projekten der erneuerbaren Energien

Die weltweite Transformation von Energieanlagen, Infrastruktur und Industrie zur Begrenzung der globalen Erwärmung erfordert kontinuierliche Investitionen in den Energiesektor. Prognosen gehen davon aus, dass erneuerbare Energien bis zum Jahr 2050 einen Anteil von etwa siebzig bis fünfundachtzig Prozent an der Stromversorgung erreichen werden. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Aktivitäten im In- und Ausland führen zwangsläufig zu komplexen Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die regelmäßig grenzüberschreitenden Charakter haben. Internationale Konflikte aus den Bereichen Bauwesen / Engineering, Energie und -handel machen inzwischen etwa vierzig Prozent aller Verfahren vor Schiedsinstitutionen wie der International Chamber of Commerce aus. Sie betreffen insbesondere Auseinandersetzungen infolge regulatorischer Änderungen, Störungen vertraglicher Beziehungen, technologischer Risiken sowie Probleme in der Lieferkette.

Regulatorische Änderungen entstehen durch staatliche Maßnahmen zur Umsetzung nationaler Klimaziele, die vertragliche Beziehungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere Modifikationen von Fördermechanismen wie Zuschüssen oder steuerlichen Privilegierungen, deren Kürzung oder Rücknahme häufig zu Streitigkeiten führt. Ebenso können regulatorische Neuerungen wie die Einführung eines Emissionshandelssystems oder produktions- beziehungsweise verbrauchsbezogener Steuern Anpassungsklauseln in Verträgen auslösen.

Vertragsprobleme treten vor allem in Kernverträgen wie Engineering, Procurement and Construction (EPC), Power Purchase Agreements (PPA), Operations and Maintenance (O&M) sowie Finanzierungsverträgen (Loan / Facility Agreements; LA / FA) auf. Diese Verträge sind regelmäßig komplex, da sie technische, rechtliche, steuerliche und finanzielle Fragestellungen miteinander verknüpfen. Typische Konfliktursachen sind unklare Leistungsdefinitionen, Verzögerungen und Kostenüberschreitungen. Hinzu treten Verstöße gegen Umweltauflagen und Garantien, insbesondere im Rahmen von M&A-Transaktionen und deren Finanzierung unter Berücksichtigung von Compliance- und ESG-Anforderungen.

Technologische Risiken ergeben sich aus der Notwendigkeit des technologischen Wandels. Investitionen in neue Technologien wie Batteriespeicher, Wasserstoff- und Ammoniakproduktion, Floating Offshore Wind oder hybride Anlagen sind mit Unsicherheiten verbunden. Streitigkeiten können sich zudem aus der Nutzung geistigen Eigentums, Lizenzvereinbarungen oder der Gewährleistung für neuartige, bislang nicht erprobte Systemkomponenten ergeben.

Die globale Integration von Energieprojekten führt zu Abhängigkeiten in der Lieferkette, die Konfliktpotenzial bergen. Die Abhängigkeit von ausländischen Komponenten wie Photovoltaikmodulen oder seltenen Erden kann Lieferengpässe verursachen und Projektverzögerungen nach sich ziehen. Hinzu treten Risiken aus der Nichteinhaltung von ESG-Standards innerhalb der Lieferkette.

Kosten, Risiken und Verfahrensauswahl

Unternehmen mit Erfahrung in der Streitbeilegung betrachten die Austragung wirtschaftsrechtlicher Konflikte als eigenständigen Business Case.

Die Auswahl des für einen konkreten Konflikt geeigneten Verfahrens hängt von zahlreichen Faktoren ab, die regelmäßig erhebliche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Es empfiehlt sich daher, bereits bei der Vertragsgestaltung anwaltlichen Rat zur Einbeziehung geeigneter Konfliktlösungsmechanismen einzuholen und auch nach Eintritt einer Streitigkeit eine fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen.

Vor einer wirtschaftlichen Entscheidung über den Verfahrensweg ist ein Konfliktkosten-Controlling erforderlich, um externe Kosten zu identifizieren, zu quantifizieren und zu reduzieren. Dabei sind staatliche Gerichtsverfahren mit privaten Schiedsverfahren sowie außergerichtlichen Konfliktlösungen im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten zu vergleichen. Viele Institutionen stellen hierfür digitale Kostenrechner zur Verfügung.

Neben den externen Kosten sind die internen Kosten von erheblicher Bedeutung. Diese entstehen durch die Bindung eigenen Personals wie Unternehmensjuristen, Techniker und Projektmanager. Sie sind regelmäßig nicht erstattungsfähig und umfassen auch Opportunitätskosten, die sich aus dem Entgang anderer gewinnbringender Tätigkeiten ergeben. Die Dauer der Personalbindung beeinflusst die Kosten unmittelbar. Während ein Schiedsverfahren durchschnittlich elf Monate in Anspruch nimmt, erfordert eine Mediation typischerweise lediglich einen Monat. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Sachverhaltsermittlung und die Zusammenstellung von Beweismitteln primär durch rechtlich geschultes eigenes Personal erfolgt.

Die Prozessrisikoanalyse dient der objektiven Bewertung des Risikos. Sie strukturiert den Konflikt in Form eines Entscheidungsbaums und beziffert Eintrittswahrscheinlichkeiten, um den Gesamterwartungswert einer Konfliktlösung zu ermitteln. Für jedes gewählte Verfahren sind die Kostenerstattungsregelungen zu berücksichtigen. Während bei staatlichen Gerichtsverfahren die Kosten regelmäßig nach dem Obsiegen verteilt werden, besteht bei Mediationen in der Regel keine Kostenerstattungspflicht.

Staatliche Zivilgerichtsverfahren

Die Bundesrepublik Deutschland hat den Wettbewerb der Justizstandorte aufgenommen, um die Abwanderung großer Wirtschaftskonflikte ins Ausland zu verhindern. Durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz können die Länder Commercial Courts als erstinstanzliche Spruchkörper bei Oberlandesgerichten einrichten. Diese sind für Streitigkeiten zwischen Unternehmen ab einem Streitwert von fünfhunderttausend Euro zuständig, sofern die Parteien dies vereinbart haben. Commercial Courts und Commercial Chambers können Verfahren in englischer Sprache führen.

Im internationalen Umfeld sind Gerichtsverfahren in Wien, Stockholm oder Zürich relevant. Da das auf den jeweiligen Vertrag anwendbare materielle Recht – etwa Kauf- oder Werkvertragsrecht – den Hauptfaktor für die Wahl des Gerichtsstands darstellt, ist es für deutsche Unternehmen wesentlich, die Risiken ausländischer Rechtsordnungen zu kennen. Die Vollstreckbarkeit von Urteilen ist im Binnenmarkt der Europäischen Union durch die Brüssel Ia-Verordnung gewährleistet.

Alternative Konfliktlösungen

Alternative Dispute Resolution (ADR) wird insbesondere in komplexen internationalen EPC-Projekten im Bereich erneuerbarer Energien zunehmend eingesetzt, um Verzögerungen und Kostensteigerungen zu vermeiden. ADR umfasst private Verfahren wie Schiedsverfahren sowie Mediation, Schlichtung und Gutachterverfahren.

Das Schiedsverfahren ist der Standard bei internationalen EPC-Verträgen im deutsch-internationalen Geschäft. Institutionelle Verfahren wie ICC und DIS sowie Ad-hoc-Verfahren sind am weitesten verbreitet. Die fachliche Expertise der Schiedsrichter ist von entscheidender Bedeutung. Parteien können in der Schiedsklausel festlegen, dass die Schiedsrichter über spezifische Kenntnisse des Streitgegenstands verfügen müssen. Techniken wie die frühzeitige Case Management Conference dienen der Steuerung komplexer Verfahren. Für kleinere und mittlere Streitwerte bieten Institutionen beschleunigte Verfahren an, um die Kosten zu senken.

Die Mediation ist ein flexibles Verfahren unter Leitung eines neutralen Dritten und eignet sich besonders zur Erhaltung langfristiger Geschäftsbeziehungen. Sie bietet erhebliche Kosten- und Effizienzvorteile. Bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsmediationen werden häufig Co-Mediatoren eingesetzt, um kulturelle Unterschiede und unterschiedliche Fachkompetenzen zu berücksichtigen.

Die Schlichtung oder das Schiedsgutachten durch Sachverständige dient der Beilegung von Streitigkeiten, die spezifisches technisches oder finanzielles Fachwissen erfordern. Im Gegensatz zur Mediation ist die Entscheidung des Experten bindend, sofern die Parteien dies vereinbart haben.

Gestufte Konfliktlösungsmechanismen sind in EPC- und O&M-Verträgen üblich. Sie kombinieren verschiedene Verfahrensstufen, beginnend mit einer Mediation und anschließendem Schiedsverfahren. Die wesentlichen Schiedsordnungen lassen Mehrparteien- und Mehrvertragsverfahren zu, da komplexe Streitigkeiten häufig mehrere Parteien und Verträge betreffen. Um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden, müssen die Parteien projektbezogene, maßgeschneiderte Schiedsklauseln vereinbaren.

Empfehlungen für die Praxis

Unternehmen der Branche erneuerbarer Energien, die Kosten, Risiken und Liquidität im Konfliktfall im Blick haben, sollten mehrstufige Konfliktlösungsklauseln frühzeitig in ihre Verträge integrieren. Diese sollten Mediation oder Expert Determination als verpflichtenden ersten Schritt vorsehen, um Zeit und Kosten zu sparen und die Geschäftsbeziehung zu erhalten. Für potenzielle Streitigkeiten ist eine Prozessrisikoanalyse zwingend erforderlich. Entscheidungsbäume dienen der Quantifizierung des Gesamterwartungswerts und der Risikostreuung. Interne Ressourcen sind effizient zu steuern, indem die Sachverhaltsaufklärung und die Bereitstellung von Beweismitteln primär durch sachkundige interne Experten in enger Abstimmung mit den Rechtsberatern erfolgen. In Schieds- und Expertenklauseln ist sicherzustellen, dass die Konfliktmittler über spezifisches Branchenwissen verfügen.

Der Autor, Dr. Jochen Beckmann, ist deutscher Rechtsanwalt und spanischer Abogado bei RÖDL in Barcelona / Spanien. Er arbeitet neben seiner Lehrtätigkeit an einer Hochschule als Schiedsrichter (ICC) und spanischer Wirtschaftsmediator (UOC).

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