Konzernabschlussprüfungen: Neue Anforderungen durch die Erstanwendung des ISA [DE] 600 (Revised)
Der Standard gilt erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2024 beginnen.
ISA [DE] 600 (Revised) konkretisiert, wie aktuelle Konzepte aus der Weiterentwicklung des geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatzes und den neu gefassten Berufsstandards zum Qualitätsmanagement auf Konzernabschlussprüfungen anzuwenden sind. Dabei betont der Standard insbesondere die Anforderungen für die Übernahme der Gesamtverantwortung für die Steuerung und Erzielung der Qualität durch den für die Konzernabschlussprüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer.
Die Übernahme des ursprünglich aus den Qualitätsmanagementstandards stammenden Konzepts eines konzernweit einheitlichen Prüfungsteams führt künftig dazu, dass der für die Konzernabschlussprüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Ausübung seiner Gesamtverantwortung weltweit für die Anleitung und Beaufsichtigung der Teilbereichsprüfer sowie für die Durchsicht ihrer Tätigkeit verantwortlich ist. Daraus resultiert regelmäßig eine intensivere Einbindung des Konzernprüfungsteams in die Arbeit der Teilbereichsprüfer.
Maßnahmen zur stärkeren Einbindung umfassen zum Beispiel zentral vorgegebene beziehungsweise durchgeführte Prüfungshandlungen, umfangreichere Berichterstattungspflichten von Teilbereichsprüfern, die Implementierung von Jour fixen und eine intensivere Durchsicht von Arbeitspapieren. Zudem ist davon auszugehen, dass Mitglieder des Konzernprüfungsteams vermehrt an Besprechungen mit dem Teilbereichsmanagement teilnehmen werden.
Ein weiterer Aspekt des konzernweit einheitlichen Prüfungsteams besteht darin, dass ISA [DE] 600 (Revised) bei der Prüfungsplanung und -durchführung ein individuelleres, auf den jeweiligen Konzern abgestimmtes Vorgehen erlaubt. Dies zeigt sich insbesondere in der neuen Begriffsdefinition von Teilbereichen, welche nunmehr nach Ermessen des Konzernabschlussprüfers festgelegt werden können. Die Erstellung eigener Finanzinformationen als Kriterium für Teilbereiche ist nicht mehr notwendig. Darüber hinaus entfallen die bisherige Einteilung in bedeutsame und nicht bedeutsame Teilbereiche und die damit einhergehenden relativ engen Vorgaben der durchzuführenden Tätigkeiten. Somit ist es künftig möglich, in Abhängigkeit von Größe und Komplexität der Teilbereiche durch die Allokation von zielgerichteten Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung und weiteren durchzuführenden Prüfungshandlungen eine wirksame und wirtschaftliche Konzernabschlussprüfung zu planen und durchzuführen.
Zusammenfassend ist zu erwarten, dass der Einfluss der Einführung des ISA [DE] 600 (Revised) auf Konzernabschlussprüfungen im Einzelfall unter anderem in Abhängigkeit von der Größe, Struktur und Komplexität zu prüfender Konzerne variiert. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Konzernabschlussprüfer und geprüften Einheiten ist dringend zu empfehlen, um die spezifischen Auswirkungen zu analysieren. Es ist davon auszugehen, dass die gestiegenen Anforderungen trotz der sich bietenden Möglichkeiten einer individuelleren Prüfungsplanung und -durchführung – insbesondere hinsichtlich der Einbindung des Konzernabschlussprüfers in die Tätigkeit der Teilbereichsprüfer – tendenziell zu einem höheren zeitlichen und personellen Aufwand auf allen Seiten führen werden.