Kostenprüfung zum Basisjahr Gas 2025: Weichenstellung für die 5. Regulierungsperiode
- Konsultation Kostenprüfung Gas 5. Regulierungsperiode gestartet
- Frist Kostenmeldung Gas Regelverfahren 01.07.2026, vereinfachtes Verfahren 01.10.2026
- Frist Einreichung Sachanlagevermögen für alle Gasverteilnetzbetreiber bereits 31.03.2026
- Unser Leistungsangebot im Rahmen der Kostenprüfung Gas
Neuer Regulierungsrahmen erstmalig relevant
Mit der Datenerhebung zur Kostenprüfung werden erstmalig die Regelungen für den neuen Regulierungsrahmen relevant, welche die BNetzA im Dezember des vergangenen Jahres final veröffentlicht hat (Neuer Regulierungsrahmen „RAMEN Gas“, Gasnetzentgeltfestlegung „GasNEF“). Damit liegen die verbindlichen Verfahren und Berechnungsvorschriften vor, welche die noch bis Ende der 4. Regulierungsperiode gültigen Vorschriften ARegV und GasNEV ablösen. Insofern erfolgt die Datenerhebung für die Kostenprüfung bereits unter Berücksichtigung des neuen Regulierungsrahmens.
Besonders wichtig: Die 5. Regulierungsperiode umfasst nochmals fünf Jahre. Das ermittelte Kostenniveau wirkt sich demnach – wie im bisherigen Regulierungsrahmen auch – über einen fünfjährigen Zeitraum auf die Erlössituation der Netzbetreiber aus.
Sachanlagevermögen bereits bis 31.03. abzugeben
Am 12.01.2026 hat die Beschlusskammer 9 der BNetzA das entsprechende Konsultationsverfahren zur Festlegung von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung gestartet und in diesem Zuge auch einen Erhebungsbogen für die Datenerhebung im Entwurf veröffentlicht. Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 03.02.2026.
Hinsichtlich des neuen Erhebungsbogens sowie der Anforderungen an Struktur und Inhalt des vorzulegenden Berichts ergeben sich keine grundlegenden Änderungen. Zwar weist der neue Erhebungsbogen im Vergleich zur vorangegangenen Kostenprüfung einen teilweise geringeren Detaillierungsgrad auf, jedoch ist dies nicht mit einer Reduzierung des Gesamtaufwands gleichzusetzen. Abweichend zur letzten Kostenprüfung beschränkt sich der Betrachtungszeitraum auf die Jahre 2023 bis 2025 (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanzdaten). Zudem entfallen im Erhebungsbogen einzelne Detailabfragen, etwa zu Umlageschlüsseln oder sogenannten „sonstigen Positionen“. Diese Aspekte sind jedoch weiterhin umfassend im Bericht darzustellen, zu erläutern und fachlich zu begründen.
Insgesamt bleibt der Arbeitsaufwand für Netzbetreiber damit unverändert hoch, da die inhaltlichen Anforderungen an die Aufbereitung, Dokumentation und Begründung der Kostenpositionen weiterhin in vollem Umfang bestehen.
Fristenübersicht Kostenprüfung Gas

Änderungen ergeben sich hinsichtlich der geltenden Fristen zur Übermittlung der Daten: Gemäß der aktuellen Veröffentlichung müssen Gasverteilnetzbetreiber im Regelverfahren die vollständigen Unterlagen zur Ermittlung des Ausgangsniveaus bis spätestens 01.07.2026 bei der BNetzA einreichen. Für Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren gilt eine Frist bis zum 01.10.2026. Unabhängig davon sind die Daten zur Ermittlung des Sachanlagevermögens von allen Netzbetreibern bereits bis zum 31.03.2026 zu übermitteln.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Regulierungsmanagement
Wir begleiten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Kostenantrags und stehen Ihnen während des gesamten Prüfungsprozesses durch die Regulierungsbehörde zur Seite. Unsere umfassende Expertise aus über 350 erfolgreich begleiteten Kostenprüfungen in den vergangenen Regulierungsperioden sichert Ihnen eine professionelle und effiziente Begleitung während des gesamten Prozesses.
Leistungsübersicht RÖDL
- Sparring bei Erstellung Tätigkeitsabschluss und Ableitung Handlungsempfehlung Kostenantrag
- Unterstützung bei der Datenerhebung und -aufbereitung
- Befüllung bzw. Prüfung der Erhebungsbögen auf Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität der eingetragenen Daten
- Identifikation potenzieller Risikopositionen und möglicher Kürzungsvolumina
- Erstellung Musterbericht zum Kostenantrag
- Unterstützung bei Argumentationslinien im Zuge der Berichtserstellung
- Unterstützung beim Anhörungsverfahren
Die Datenerhebung 2025 sowie die anschließende Kostenprüfung legen den Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg in den Jahren 2028 bis 2032. Durch eine gute Vorbereitung lassen sich Kostenkürzungen vermeiden, welche den wirtschaftlichen Spielraum der Netzbetreiber einengen. Insofern ist bereits im Rahmen der Datenerhebung auf eine hohe Qualität, Vollständigkeit und Konsistenz der eingereichten Daten zu achten. Gerne stellen wir dies gemeinsam mit Ihnen sicher. Kommen Sie auf uns zu!