Veröffentlicht am 2. Juni 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten

Kostenprüfung Gas 2025 – Weichenstellung für fünfte Regulierungsperiode

  • Kostenprüfung Gas 2025 als Basis für die 5. Regulierungsperiode 2028 - 2032
  • RAMEN Gas und GasNEF bringen neuen Regulierungsrahmen der BNetzA
  • Neue Vorgaben verändern Kostenprüfung, WACC und Datenerhebung deutlich
  • Hohe Anforderungen an Netzbetreiber bei Vorbereitung und Dokumentation
Jürgen Dobler
Partner
Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Yuliya Sidarovich
M.A. Internationale Wirtschaft und Governance
Die Kostenprüfung für das Basisjahr Gas 2025 bildet die maßgebliche Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg in der 5. Regulierungsperiode von 2028 bis 2032. Zugleich haben sich die regulatorischen Rahmenbedingungen grundlegend verändert: Mit den Vorgaben aus RAMEN Gas und GasNEF kommen erstmals die angepassten Festlegungen des NEST-Pakets der Bundesnetzagentur zur Anwendung. Wir beleuchten die daraus resultierenden Anforderungen an die Kostenprüfung und zeigen auf, welche wesentlichen Neuerungen sich gegenüber dem bisherigen System ergeben.

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Was ist zu tun?

Auf Grundlage der Festlegungen der Bundesnetzagentur haben inzwischen auch die Landesregulierungsbehörden ihre Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung konkretisiert. An der bekannten Datenerhebung ergeben sich dabei im Wesentlichen keine Änderungen.

Maßgeblich bleiben weiterhin der Erhebungsbogen zur Abbildung der aufwandsgleichen Kosten und der Kapitalkosten sowie ein begleitender Bericht zur Beschreibung und Herleitung der Kostenbasis. Zwar weist der neue Erhebungsbogen gegenüber der vorangegangenen Kostenprüfung einen geringeren Detaillierungsgrad auf, von einer wesentlichen Vereinfachung kann jedoch nicht gesprochen werden.
Unterschiede ergeben sich hingegen bei den zugrunde zu legenden Erfassungszeiträumen: Während die Bundesnetzagentur einen Betrachtungszeitraum der Jahre 2023 bis 2025 für Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzdaten vorsieht, verlangt beispielsweise die Regulierungskammer Bayern eine Darstellung lediglich für die Jahre 2024 und 2025.

Darüber hinaus entfallen im Erhebungsbogen einzelne Detailabfragen, etwa zu Umlageschlüsseln oder sogenannten „sonstigen Positionen“. Diese sind jedoch weiterhin im Rahmen des Berichts umfassend darzustellen, zu erläutern und fachlich zu begründen. Insgesamt bleibt der Arbeitsaufwand für die Netzbetreiber daher unverändert hoch, da die Anforderungen an die inhaltliche Aufbereitung, Dokumentation und Begründung der Kostenpositionen weiterhin in vollem Umfang bestehen.

Abgabe der Unterlagen

Die Bundesnetzagentur hat folgende Abgabefristen vorgesehen:

  • Unternehmen im Regelverfahren haben die Unterlagen bis spätestens 1.7.2026 einzureichen.
  • Für Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren gilt eine Frist bis zum 1.10.2026.
  • Im Zuge der Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse gilt es, die verbleibenden Stellhebel zur Optimierung der Kostenbasis konsequent auszuschöpfen. Entscheidend dafür ist, die geänderten Rahmenbedingungen aus dem neuen Regulierungsrahmen bestmöglich zu antizipieren.

Neuer Regulierungsrahmen – zentrale Änderungen

Mit der Datenerhebung zur Kostenprüfung werden erstmalig die Regelungen für den neuen Regulierungsrahmen relevant, die die BNetzA im Dezember des vergangenen Jahres final veröffentlicht hat (neuer Regulierungsrahmen „RAMEN Gas“, Gasnetzentgeltfestlegung „GasNEF“).

Damit liegen die verbindlichen Verfahren und Berechnungsvorschriften vor, die die noch bis Ende der 4. Regulierungsperiode gültigen Vorschriften ARegV und GasNEV ablösen. Insofern erfolgt die Datenerhebung für die Kostenprüfung bereits unter Berücksichtigung des neuen Regulierungsrahmens.

Besonders wichtig: Die 5. Regulierungsperiode umfasst nochmals fünf Jahre. Das ermittelte Kostenniveau wirkt sich demnach – wie im bisherigen Regulierungsrahmen auch – über einen fünfjährigen Zeitraum auf die Erlössituation der Netzbetreiber aus. Allerdings gilt es, die nicht effizienten Kosten bereits über drei Jahre abzubauen.

Für die aufwandsgleichen Kosten ergeben sich keine wesentlichen Anpassungen. Hingegen ergeben sich durch den WACC-Ansatz signifikante Änderungen für die Bestimmung der Finanzierungskosten. War bisher die „eigene“ Finanzierungsstruktur relevant, greift nunmehr ein pauschalierter Ansatz. Die Finanzierungsanforderungen sind daher an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Unsere Erfahrung – Ihr Mehrwert

Wir begleiten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Kostenantrags und stehen Ihnen während des gesamten Prüfungsprozesses durch die Regulierungsbehörde zur Seite. Unsere umfassende Expertise aus über 350 erfolgreich begleiteten Kostenprüfungen in den vergangenen Regulierungsperioden sichert Ihnen eine professionelle und effiziente Begleitung während des gesamten Prozesses. Wir können Ihr Unternehmen mit folgenden Leistungen unterstützen:

  • Sparring bei Erstellung Tätigkeitsabschluss und Ableitung Handlungsempfehlung Kostenantrag
  • Unterstützung bei der Datenerhebung und -aufbereitung
  • Befüllung bzw. Prüfung der Erhebungsbögen auf Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität der eingetragenen Daten
  • Identifikation potenzieller Risikopositionen und möglicher Kürzungsvolumina
  • Erstellung Musterbericht zum Kostenantrag
  • Unterstützung bei Argumentationslinien im Zuge der Berichtserstellung
  • Unterstützung beim Anhörungsverfahren

Die Datenerhebung 2025 sowie die nachgelagerte Kostenprüfung bilden die zentrale Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg der Jahre 2028 bis 2032. Eine sorgfältige und vorausschauende Vorbereitung trägt maßgeblich dazu bei, Kostenkürzungen zu vermeiden, die den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Netzbetreiber einschränken. Vor diesem Hintergrund ist bereits im Rahmen der Datenerhebung besonderes Augenmerk auf die Qualität, Vollständigkeit und Konsistenz der einzureichenden Daten zu legen.


Gerne begleiten wir Sie dabei und stellen dies gemeinsam mit Ihnen sicher. Sprechen Sie uns an.

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