Kürzlich erlassene Gesetze und Vorschriften
- Verstärkte Steueraufsicht in Schwerpunktbereichen im Jahr 2026
- Neue Verordnung zum chinesischen Auslandsinvestitionsrecht
- Anpassung der Kraftfahrzeug- und Schiffsteuervergünstigungen in China
Verstärkte Steueraufsicht in Schwerpunktbereichen im Jahr 2026
Auf der Nationalen Steuerarbeitskonferenz 2026 haben die chinesischen Steuerbehörden angekündigt, die Steueraufsicht in ausgewählten Schwerpunktbereichen weiter zu verschärfen. Im Fokus stehen insbesondere die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, darunter die Ausstellung unrechtmäßiger Rechnungen, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Exportsteuererstattungen sowie die unberechtigte Nutzung von Steuervergünstigungen. Gleichzeitig soll der datengestützte Steuervollzug weiter ausgebaut und die regelmäßige Zusammenarbeit von acht Behörden bei der Bekämpfung steuerbezogener Rechtsverstöße vertieft werden. Für das Jahr 2026 wurden insbesondere drei Fallgruppen einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen als Prüfungsschwerpunkte benannt:
- Vortäuschung der Voraussetzungen für die Einstufung als kleines Unternehmen mit geringem Gewinn;
- Künstliche Aufteilung von Umsätzen zur Erlangung der Steuervergünstigungen für Kleinsteuerpflichtige;
- Unberechtigte Inanspruchnahme regionaler Steuervergünstigungen durch Unternehmen ohne ausreichende wirtschaftliche Substanz.
Darüber hinaus werden die Steuerbehörden gemeinsam mit den Sicherheits-, Justiz-, Zoll-, Marktaufsichts- und Devisenbehörden den behördenübergreifenden Datenaustausch und die steuerliche Risikoanalyse weiter ausbauen. Ziel ist es, die Steueraufsicht von einer erfahrungsbasierten Fallauswahl hin zu einer daten- und risikobasierten Überwachung weiterzuentwickeln und steuerliche Rechtsverstöße entlang der gesamten Transaktionskette wirksamer zu bekämpfen.
Neue Verordnung zum chinesischen Auslandsinvestitionsrecht
Der chinesische Staatsrat hat die Verordnung über Auslandsinvestitionen (Staatsratsverordnung Nr. 837) erlassen, die am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Erstmals wird damit auf Ebene einer Verwaltungsverordnung ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Verwaltung, Förderung und den Schutz chinesischer Auslandsinvestitionen geschaffen. Die Verordnung gilt für Auslandsinvestitionen chinesischer Unternehmen, sonstiger Organisationen sowie natürlicher Personen mit Wohnsitz in China.
Die Verordnung konkretisiert zudem wesentliche Compliance-Anforderungen für Auslandsinvestitionen, darunter Genehmigungs- und Registrierungsverfahren, Berichtspflichten, die Registrierung grenzüberschreitender Kapitaltransaktionen sowie Investitionssicherheitsprüfungen. Darüber hinaus gelten ihre Regelungen grundsätzlich auch für Investitionen in die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau sowie nach Taiwan. Zudem enthält die Verordnung ausdrückliche Bestimmungen zu den Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Vorgaben für Auslandsinvestitionen und schafft damit eine einheitliche Rechtsgrundlage für das chinesische Auslandsinvestitionsrecht.
Anpassung der Kraftfahrzeug- und Schiffsteuervergünstigungen in China
Das chinesische Finanzministerium, die Staatliche Steuerverwaltung sowie das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie haben gemeinsam eine Bekanntmachung zur Anpassung der Steuervergünstigungen bei der Kraftfahrzeug- und Schiffsteuer für energieeffiziente und Fahrzeuge mit alternativem Antrieb veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2027 entfallen sowohl die hälftige Steuerermäßigung für begünstigte energieeffiziente Fahrzeuge als auch die Steuerbefreiung für begünstigte batterieelektrische Nutzfahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge (einschließlich Range-Extender) sowie Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge.
Die Bekanntmachung stellt ferner klar, dass die Neuregelung sowohl für bereits vorhandene als auch für künftig angeschaffte Fahrzeuge dieser Kategorien gilt. Diese Fahrzeuge unterliegen daher ab dem 1. Januar 2027 der Kraftfahrzeug- und Schiffsteuer nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Batterieelektrische Pkw und Brennstoffzellen-Pkw fallen hingegen weiterhin nicht in den gesetzlichen Anwendungsbereich der Steuer und bleiben daher von der Änderung unberührt.