Veröffentlicht am 22. Januar 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

Kupfer-Glas-Migration: Was der BNetzA-Entwurf für Stadtwerke & TKUs bedeutet

  • Kupfer-Glas-Migration rückt 2025 regulatorisch in den Fokus
  • BNetzA veröffentlicht Regulierungsentwurf zur Migration am 19.01.2026
  • Der Weg zur finalen Regulierung wird zeitlich und inhaltlich anspruchsvoll
  • Aktive Vorbereitung und Marktdialog sind jetzt entscheidend
Alexander Probst
Senior Associate
Mathematik M. Sc.
Vivien Simon
M.Sc. Betriebswirtschaft
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Die Regulierung der Kupfer-Glas-Migration war eines der wesentlichen Themen im Jahr 2025. Der Jahreswechsel markiert nun einen konkreten nächsten Schritt: Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf ihres Regulierungskonzepts veröffentlicht und ein Konsultationsverfahren gestartet.

Auch wenn der Weg zur finalen Festlegung noch Zeit benötigen wird, sollten TKUs bereits jetzt aktiv werden: Wer regulatorische Migrationsszenarien wirtschaftlich durchrechnet und sich frühzeitig im Marktdialog positioniert, kann fundiert argumentieren und auf kommende Entscheidungen vorbereitet reagieren. Abwarten ist keine Option.

Kupfer-Glas-Migration im Jahr 2025

Hinsichtlich des regulatorischen Rahmens hat sich im vergangenen Jahr 2025 einiges getan. Insbesondere die Kupfer-Glas-Migration ist hierzu zu nennen: Bereits im April veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Impulspapier, in dem die regulatorische Behandlung des Migrationsprozesses erstmalig thematisiert wurde. Und die Branche reagiert: Ca. 30 Stellungnahmen, unter anderem von den Verbänden BREKO, BUGLAS und VATM, gehen bei der BNetzA ein. Die umfangreiche Beteiligung der Branche zeigt auf, dass die BNetzA mit der sachgerechten und fairen Regulierung der Kupfer-Glas-Migration eine komplexe Aufgabe zu lösen hat.

Den nächsten Schritt in diesem Prozess ging das BMDS mit einem Eckpunktepapier zur Kupfer-Glas-Migration, welches im September 2025 veröffentlicht wurde. Dieses viel diskutierte Papier, welches insgesamt positiv wahrgenommen wurde, zeigt die Notwendigkeit eines Regulierungskonzepts auf und sieht die BNetzA in der Pflicht, einen Entwurf desselben zu veröffentlichen. Die Branche teilte diese Auffassung und forderte einen zügigen Ablauf: „Von der Bundesnetzagentur erwarten wir, dass sie ihre Hausaufgaben macht und Anfang des Jahres einen Entwurf für ein Regulierungskonzept vorlegt, das bis zum Sommer steht.“ – so Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO, bei der BREKO-Jahrestagung am 11.11.2025.¹

Die BNetzA hat bereits im Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2024/2025, welcher im Dezember 2025 veröffentlicht wurde, angekündigt, diesem Wunsch zu folgen und das Regulierungskonzept in der Tat Anfang 2026 zu veröffentlichen.² Brandaktuell hat die BNetzA ihren Worten nun Taten folgen lassen und den Entwurf am 19.01.2026 veröffentlicht. Damit liegen erstmals konkrete Leitplanken auf dem Tisch – verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass für zentrale Elemente eine Neujustierung der rechtlichen Grundlagen erforderlich sein kann (Stichwort: zusätzliche Instrumente und klarere Verfahren).

Bereits die ersten Reaktionen zeigen: Das Papier wird nicht nur positiv aufgenommen, sondern löst auch kritische Bewertungen aus. So begrüßt der BREKO u. a. den grundsätzlichen Kurs eines regelgebundenen Abschalte-Verfahrens und eine Ausweitung der Initiativrechte, kritisiert jedoch insbesondere die vorgeschlagene Schwelle zur Einleitung des Verfahrens sowie einzelne regulatorische Stoßrichtungen im Bereich Open Access.

Damit verdichtet sich die Debatte auf wenige Stellhebel: Die Frage, ab welchem Ausbaustand der Migrationsprozess sinnvollerweise eingeleitet werden sollte (z. B. FTTH Homes connected vs. alternative Schwellenlogiken), die Ausgestaltung von Open Access/Vorleistungen und die Rolle symmetrischer Instrumente, sowie die praktische Operationalisierung über Zuschnitt der Migrationsgebiete, Fristenlogik und einen übergeordneten Migrationsplan.

Regulierung braucht Zeit

Die Veröffentlichung des Entwurfs ist ein wichtiges Signal für ein hohes Grundtempo im Prozess – zugleich bleibt eine realistische Einordnung erforderlich. Denn der Weg von einem Konsultationsentwurf zur finalen Festlegung ist erfahrungsgemäß lang. Dies zeigen sowohl die Festlegungsprozesse im Bereich der Strom- und Gasnetzregulierung – zwischen dem Festlegungsentwurf für den generellen, sektoralen Produktivitätsfaktor für Gasnetzbetreiber in der 4. Regulierungsperiode und der finalen Fassung der Festlegung vergingen über 1,5 Jahre – als auch der bisherige Verlauf der Kupfer-Glas-Migration, denn auch zwischen dem ersten Impulspapier und dem Regulierungsentwurf ist ein knappes Jahr vergangen.

Die schnelle Vorlage des Entwurfs ist zu befürworten und lässt einen strukturierten Fortgang erwarten – allerdings darf der inhaltliche sowie zeitliche Umfang der Aufgabe nicht unterschätzt werden. Wichtig ist außerdem: Mit der Veröffentlichung ist der Prozess ausdrücklich nicht abgeschlossen; vielmehr startet jetzt die Phase, in der Parameter geschärft, rechtlich operationalisiert und in Verfahren überführt werden.

Nicht Abwarten, sondern Abschätzen!

Für die Telekommunikationsunternehmen entsteht dennoch Handlungsbedarf. Bis zum fertigen Regulierungskonzept abzuwarten und „die Füße stillzuhalten“ wäre die falsche Reaktion auf die bisherige Entwicklung, denn damit das Regulierungskonzept im Marktdialog entstehen kann, ist ein sprechfähiger Markt notwendig. Aus unserer Sicht bieten sich den Marktteilnehmern zwei zentrale Handlungsfelder.

Zum einen ist die Planung des wirtschaftlichen Verlaufs im Detail zu betrachten. Mit dem Entwurf liegen belastbare Parameter vor, die sich unmittelbar in Szenarien überführen lassen (z. B. 80 % FTTH „homes connected“, Open-Access-Voraussetzungen, Stop-Sell-Logik, Mindestfristen, Gesamt-Migrationsplan).
Auch ohne finale Festlegung können diese Szenarien durchgerechnet und deren Auswirkungen auf Unternehmenswert, Netzauslastung, Vermarktungslogik, Wholesale-Strategie und Investitionsplanung messbar gemacht werden. Die Folgen künftiger Festlegungen können so schneller abgeschätzt werden – das Unternehmen ist befähigt, eigene Argumente im Marktdialog faktenbasiert zu untermauern sowie in der Unternehmenssteuerung angemessen und zügig zu reagieren.

Zum anderen ist die Teilnahme am Marktdialog von großer Bedeutung. Das Konsultationsverfahren eröffnet Marktteilnehmern die Chance, eigene Argumente und Vorschläge einzubringen – etwa zu Schwellenwerten, Gebietsabgrenzungen, Open-Access-Prinzipien, Fristenlogik und Kostenallokation. Stellungnahmen sind bis zum 16.03.2026 möglich.
Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, denn nur so können die aus der individuellen Situation resultierenden Interessen und Bedürfnisse in den künftigen Regulierungsrahmen einfließen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, sich ideal auf die kommenden Aufgaben im Kontext der Kupfer-Glas-Migration vorzubereiten!

 

1 BREKO-Pressestatement vom 25.11.2025
2 Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2024/2025 der BNetzA, S. 64

 

Aus dem Newsletter „Kompass Telekommunikation“