Veröffentlicht am 5. Mai 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten

Lizenzdeals im Biotech: Was KMU rechtlich und steuerlich beachten müssen

  • Lizenzverträge sind für Biotech-KMU oft der erste große Dealmoment – mit hohem Fehlerrisiko
  • Milestone-Zahlungen und Royalties müssen steuerlich von Anfang an richtig strukturiert werden
  • IP-Sitz und Verrechnungspreise entscheiden über die steuerliche Effizienz und Akzeptanz der Deals
  • Change-of-Control-Klauseln werden im Term Sheet unterschätzt – und beim Exit zum Problem
Simon Baumgartner
Associate Partner
Der erste Lizenzvertrag ist für viele Biotech-Unternehmen ein Meilenstein – und gleichzeitig einer der risikoreichsten Momente ihrer Entwicklung. Milestone-Zahlungen, Royalty-Strukturen, IP-Übertragung und Verrechnungspreise: Was im Term Sheet noch überschaubar wirkt, kann rechtlich und steuerlich erhebliche Konsequenzen haben. Wer frühzeitig die richtigen Fragen stellt, schützt den Wert seiner Innovation.

Der Dealmoment: Chancen und unterschätzte Komplexität

Für forschende Biotech- und Pharmaunternehmen ist ein Lizenz- oder Partnering-Deal oft der entscheidende Schritt vom Labor in den Markt. Out-Licensing, Co-Development-Agreements oder exklusive Vertriebspartnerschaften eröffnen Zugang zu Kapital, Infrastruktur und globaler Reichweite. Gleichzeitig sind genau diese Deals oft die Momente, in denen sich langfristige rechtliche und steuerliche Risiken einschleichen – unbemerkt, weil der Fokus auf dem wissenschaftlichen Asset liegt, nicht auf der Vertragsstruktur.

Besonders bei KMU und Scale-ups, die erstmals einen solchen Deal abschließen, fehlen häufig interne Strukturen für die rechtliche und steuerliche Begleitung. Das Ergebnis: Verträge, die beim nächsten Funding-Prozess, bei einer Akquisition oder bei der Steuerprüfung zum Problem werden.

Milestone-Zahlungen und Royalties: Steuerliche Struktur von Anfang an

Lizenzverträge in Pharma und Biotech sind selten einfache Einmalzahlungen. Typisch sind gestaffelte Strukturen aus:

  • Upfront Payments (Einmalzahlung bei Vertragsschluss)
  • Milestone Payments (erfolgsabhängige Zahlungen bei definierten Entwicklungsschritten)
  • Royalties (laufende Beteiligung am Umsatz)

Für die steuerliche Behandlung macht dieser Unterschied erhebliche Auswirkungen: Upfront Payments sind in der Regel sofort steuerpflichtig, während Milestones und Royalties je nach Vertragsgestaltung und Qualifikation unterschiedlich behandelt werden können. In grenzüberschreitenden Deals – etwa mit einem US-amerikanischen oder britischen Lizenzpartner – kommen zusätzlich Quellensteuerfragen und Doppelbesteuerungsabkommen ins Spiel.

Bei grenzüberschreitenden Deals zwischen verbundenen Unternehmen muss zudem noch die Verrechnungspreiskomponente berücksichtigt werden, d.h. die Sicherstellung, dass die vereinbarten Zahlungen dem Fremdvergleichsprinzip standhalten.

Ein häufiger Fehler: An die steuerlichen Implikationen wird erst nach Vertragsschluss gedacht. Zu diesem Zeitpunkt sind die wesentlichen Parameter bereits gesetzt – und eine nachträgliche Optimierung bzw. Risikominimierung aus steuerlicher Sicht ist oft nur noch eingeschränkt möglich.

IP-Sitz und Verrechnungspreise: Der unterschätzte Hebel

Wo ein Patent oder eine Lizenz rechtlich sitzt, hat unmittelbaren Einfluss auf die steuerliche Effizienz des gesamten Deals. Viele Biotech-KMU haben ihre IP in einer deutschen GmbH – ohne je überprüft zu haben, ob das für internationale Lizenzgeschäfte die optimale Struktur aus steuerlicher Sicht ist.

Hierfür spielen neben den Überlegungen zur Optimierung des Steuersatzes insbesondere Substanzanforderungen und andere Aspekte zur Minimierung der Risiken aus steuerlicher Sicht eine Rolle.

Sobald Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen – etwa zwischen einer deutschen Muttergesellschaft und einer ausländischen Tochter – fließen, greift zudem das Thema Verrechnungspreise. Die Anforderungen der deutschen Finanzbehörden und der OECD-Leitlinien sind dabei nicht zu unterschätzen: Verrechnungspreise müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und dokumentiert sein. Fehlt diese Dokumentation oder ist die Preissetzung nicht marktkonform, drohen Nachversteuerungen – mit Zinsen und möglichen Strafzuschlägen.

Für Biotech-Unternehmen mit einzigartigen Assets (Patente, klinische Daten, Know-how) ist die Bewertung dieser IP besonders komplex. Eine frühzeitige Einbindung steuerlicher Berater ist hier keine Option, sondern eine Notwendigkeit.

Was im Vertrag häufig fehlt: Drei kritische Klauseln

Neben der steuerlichen Dimension gibt es vertragliche Regelungen, die bei KMU-Deals regelmäßig fehlen oder unzureichend ausgestaltet sind:

  • Change-of-Control-Klauseln: Was passiert mit dem Lizenzvertrag, wenn das Unternehmen übernommen wird? Viele Verträge sehen ein Kündigungsrecht des Lizenznehmers bei einem Kontrollwechsel vor – ein erhebliches Risiko für den Wert des Unternehmens im Exit-Prozess.
  • Rückfallrechte (Reversion Rights): Unter welchen Voraussetzungen fällt die Lizenz zurück, wenn der Lizenznehmer die vereinbarten Entwicklungsschritte nicht erreicht? Ohne klare Regelung verliert der Lizenzgeber die Kontrolle über sein Asset.
  • Sublizenzrechte: Darf der Lizenznehmer die Rechte weiterverbreiten? An wen, unter welchen Bedingungen, und partizipiert der Lizenzgeber an Sublizenzeinnahmen? Diese Fragen bestimmen die kommerzielle Reichweite des Deals erheblich.

Diese Klauseln sind nicht nur rechtlich relevant – sie haben direkte Auswirkungen auf die Bewertung des Unternehmens bei künftigen Finanzierungsrunden oder einem Verkaufsprozess.

Der richtige Zeitpunkt für externe Beratung

Die häufigste Aussage, die erfahrene Berater in diesem Kontext hören: „Das hätten wir früher wissen müssen.“ Externe Unterstützung wird oft erst gesucht, wenn der Term Sheet bereits auf dem Tisch liegt oder der Letter of Intent unterschrieben ist. Zu diesem Zeitpunkt sind die wesentlichen kommerziellen Parameter gesetzt – der Verhandlungsspielraum ist gering.

Sinnvoller ist eine Einbindung bereits in der Verhandlungsvorbereitung: Wer die steuerlichen und rechtlichen Implikationen verschiedener Deal-Strukturen kennt, bevor er in die Verhandlung geht, kann aktiv gestalten statt nur reagieren.

Rödl begleitet forschende Pharma- und Biotech-Unternehmen bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung von Lizenz- und Partnering-Deals – von der Deal-Vorbereitung über die Vertrags- und steuerliche Gestaltung bis zur laufenden steuerlichen Compliance. Mit eigenem internationalem Netzwerk unterstützen wir bei grenzüberschreitenden Transaktionen.