M&A Vocabulary – Experten verstehen: „Covenants”
Covenants sind Verpflichtungen im Sinne von Nebenabreden in einem Vertrag. Im Unternehmenskaufvertrag werden diese relevant, wenn sich dieser in zwei Schritten vollzieht: Signing und Closing. In der Phase zwischen schuldrechtlicher Verpflichtung zum Kauf (Signing) und eigentlicher Übertragung (Closing) liegt das Eigentum am und die Leitungsmacht über das Unternehmen noch beim Verkäufer. Seitens des Käufers besteht daher ein berechtigtes Interesse daran, dass das Unternehmen wie bisher weitergeführt wird.
Covenants können sowohl positiven als auch negativen Charakter haben, je nachdem ob sie in Handlungs- oder Unterlassungspflichten bestehen. In der Praxis übliche Covenants sind beispielsweise:
- Ordnungsgemäße Fortführung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs und Festlegung genehmigungsbedürftiger Maßnahmen (Ordinary-Course-of-Business-Clause);
- Auskunfts- und Informationsrechte;
- Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Finanzierungen;
- Mitwirkungsrechte zur Einholung von Genehmigungen und Zustimmungen;
- Bestimmungen zur Vertraulichkeit;
- Bestimmungen zu Mitteilungen und öffentlichen Bekanntmachungen (Pressemitteilungen).
Covenants kommen auch nach dem Closing zur Geltung. Hierbei sind typische Beispiele Wettbewerbs- und Abwerbeverbote, um zu verhindern, dass der Verkäufer ein konkurrierendes Geschäft aufbaut oder finanziert.
Durch Vereinbarung können Covenants in Post-Closing Covenants umgewandelt werden, für den Fall, dass sie nicht bis zum Closing erfüllt werden konnten.
Insgesamt ermöglichen Covenants eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und eine bessere Planbarkeit der Zeit nach Übergabe des Unternehmens.
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