Veröffentlicht am 31. August 2026
Lesedauer ca. 8 Minuten

Neue MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie: Was Krankenhäuser seit dem 1.8.2026 beachten müssen

  • Die neue MD-QP-RL strukturiert Qualitätsprüfungen neu und setzt klare Fristen.
  • Doppelprüfungen sollen reduziert und bereits anerkannte Nachweise weiter genutzt werden.
  • Mitwirkungspflichten werden verschärft und können bei Verstößen erhebliche Folgen haben.
  • Krankenhäuser sollten Zuständigkeiten, Dokumentation und Fristenmanagement jetzt anpassen.
Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.
Partner
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.), Mediator & Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator
Die MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL) bringt seit dem 1.8.2026 neue Spielregeln für Qualitätsprüfungen in Krankenhäusern. Klare Fristen, differenzierte Prüfverfahren und strengere Mitwirkungspflichten erhöhen den organisatorischen Handlungsdruck. Zugleich eröffnen neue Vorgaben zur Vermeidung von Doppelprüfungen Entlastungspotenzial. Was Krankenhäuser jetzt wissen und beachten sollten.

Neue MD-QP-RL seit 1.8.2026: Was müssen Krankenhäuser jetzt beachten?

Die MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL) bringt seit dem 1.8.2026 neue Spielregeln für Qualitätsprüfungen in Krankenhäusern. Klare Fristen, differenzierte Prüfverfahren und konkretisierte Mitwirkungspflichten erhöhen die Anforderungen an interne Abläufe. Zugleich schafft die Richtlinie Entlastungspotenzial, etwa durch die Vermeidung von Doppelprüfungen. Für Geschäftsführung, Qualitätsmanagement und Medizincontrolling lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die neuen Vorgaben.

Mit Beschluss vom 21.5.2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisherige MD-Qualitätskontroll-Richtlinie grundlegend überarbeitet. Die Neufassung trägt den Titel „MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL)“ und gilt seit dem 1. 8.2026.

Hintergrund sind insbesondere die gesetzlichen Änderungen durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sowie die Weiterentwicklung der Vorgaben in den §§ 137 und 275a SGB V. Für Prüfverfahren, die bis einschließlich 31.7.2026 beauftragt wurden, gilt weiterhin das bisherige Recht.

Wann kann der Medizinische Dienst eine Qualitätsprüfung durchführen?

Der Medizinische Dienst kann Qualitätsprüfungen künftig auf unterschiedliche, klar definierte Prüfanlässe stützen. Gegenstand der Prüfung können insbesondere

  • die Richtigkeit der Qualitätssicherungsdokumentation sowie
  • Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

eines Krankenhauses sein.

Die MD-QP-RL unterscheidet insbesondere zwischen Prüfungen

  • aufgrund konkreter und belastbarer Anhaltspunkte,
  • als repräsentative Stichprobenprüfung sowie
  • aufgrund gesetzlich definierter besonderer Prüfanlässe.

Der Prüfumfang richtet sich dabei nach Anlass und Gegenstand der Prüfung. Die Richtlinie verfolgt zugleich das Ziel, die Verfahren strukturiert durchzuführen und den Aufwand für Krankenhäuser auf das erforderliche Maß zu begrenzen.

Wann müssen Krankenhäuser nicht erneut geprüft werden?

Ein Krankenhausstandort soll grundsätzlich 36 Monate lang von einer erneuten Stichprobenprüfung verschont bleiben, wenn die vorherige Prüfung erfolgreich und mängelfrei abgeschlossen wurde. Diese Regelung soll unnötige Doppelprüfungen vermeiden und eröffnet Krankenhäusern ein konkretes Entlastungspotenzial.

Auch bei den vorzulegenden Nachweisen gelten Erleichterungen. Bereits vom Medizinischen Dienst anerkannte Berufsabschlüsse, Urkunden und Qualifikationsnachweise müssen bei späteren Prüfungen grundsätzlich nicht erneut vorgelegt werden.

Für die Praxis empfiehlt es sich deshalb, frühere Prüfungsergebnisse und bereits anerkannte Nachweise zentral und nachvollziehbar zu dokumentieren. So kann das Krankenhaus im nächsten Prüfverfahren schnell belegen, welche Unterlagen und Sachverhalte bereits Gegenstand einer früheren Prüfung waren.

Welche vier Prüfverfahren sieht die MD-QP-RL vor?

Die neue Richtlinie unterscheidet vier Prüfverfahren und ermöglicht damit eine stärker am jeweiligen Prüfanlass orientierte Durchführung.

Vorgesehen sind:

  • schriftliche Prüfungen,
  • angemeldete Vor-Ort-Prüfungen,
  • kombinierte Prüfverfahren sowie
  • unangemeldete Prüfungen.

Unangemeldete Prüfungen bleiben die Ausnahme. Sie kommen insbesondere dann in Betracht, wenn konkrete Tatsachen darauf hindeuten, dass eine Vorankündigung den Erfolg der Prüfung gefährden würde. Für Krankenhäuser bedeutet die Differenzierung, dass sie sowohl auf kurzfristige Unterlagenanforderungen als auch auf Vor-Ort-Prüfungen organisatorisch vorbereitet sein müssen.

Welche Fristen müssen Krankenhäuser im Prüfverfahren beachten?

Die MD-QP-RL enthält zahlreiche konkrete Fristen, die ein verlässliches internes Fristen- und Eskalationsmanagement erforderlich machen.

Die wesentlichen Fristen im Überblick:

Verfahrensschritt Frist nach MD-QP-RL
Anzeige der zu übermittelnden prüfrelevanten Unterlagen durch den MD im schriftlichen Verfahren innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Mitteilung des Einleitungsdatums
Übermittlung der angeforderten Unterlagen durch das Krankenhaus innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Anzeige
Abschluss der schriftlichen Prüfung durch den MD innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der prüfrelevanten Unterlagen
Vereinbarung eines Termins für eine angemeldete Vor-Ort-Prüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Mitteilung des Einleitungsdatums
Durchführung der angemeldeten Vor-Ort-Prüfung innerhalb von 12 Wochen ab Einleitungsdatum
Nachholung der Mitwirkung und Stellungnahme nach Aufforderung durch die beauftragende Stelle innerhalb von 2 Wochen
Prüfbericht bei erfüllten Qualitätsanforderungen innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Prüfung
Mitteilung der Bewertung bei nicht erfüllten / nicht beurteilbaren Qualitätsanforderungen innerhalb von 4 Wochen
Stellungnahme des Krankenhauses hierzu innerhalb von 2 Wochen
Abschließender Prüfbericht nach Stellungnahmeverfahren innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Stellungnahmefrist

Für Krankenhäuser folgt daraus: Prüfanforderungen müssen unmittelbar erkannt, intern zugeordnet und fristgerecht bearbeitet werden. Unklare Zuständigkeiten oder verzögerte interne Abstimmungen können schnell zu vermeidbaren Risiken führen.

Was passiert, wenn ein Krankenhaus nicht ausreichend mitwirkt?

Fehlende Mitwirkung kann einer Nichteinhaltung der geprüften Qualitätsanforderungen gleichgestellt werden und damit erhebliche Folgen haben. Verweigert ein Krankenhaus die gesetzlich erforderliche Mitwirkung ohne ausreichenden Grund und bleibt auch eine zweiwöchige Nachfrist erfolglos, kann dies wie ein Qualitätsverstoß behandelt werden.

In der Folge kommen insbesondere Meldungen an die zuständige Landesaufsicht sowie weitere Maßnahmen nach der Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie (QFD-RL) in Betracht.

Krankenhäuser sollten deshalb intern klar festlegen,

  • wer Prüfaufforderungen entgegennimmt,
  • wer die erforderlichen Unterlagen zusammenstellt,
  • wer die Vollständigkeit und Plausibilität prüft und
  • wann eine Eskalation an Geschäftsführung, Qualitätsmanagement oder Rechtsabteilung erfolgt.

Eine strukturierte Mitwirkung ist damit nicht nur eine organisatorische Frage, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Risiko- und Compliance-Managements.

Wie läuft das Verfahren nach Abschluss der MD-Prüfung ab?

Werden Qualitätsmängel festgestellt, erhält das Krankenhaus grundsätzlich Gelegenheit, zu der Bewertung Stellung zu nehmen. Der Medizinische Dienst soll seinen Prüfbericht grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen erstellen. Stellt er Qualitätsmängel fest, erhält das Krankenhaus die Bewertung zunächst zur Stellungnahme.

Diese Phase sollte aktiv genutzt werden. Das Krankenhaus kann tatsächliche Unklarheiten aufklären, Unterlagen einordnen und seine Bewertung des Sachverhalts darlegen.

Eine wichtige Ausnahme gilt bei schwerwiegenden Mängeln mit einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Patientinnen und Patienten. In diesen Fällen sind die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren.

Wie unterscheiden sich Prüfumfang und Prüftiefe je Qualitätsbereich?

Die MD-QP-RL folgt keiner einheitlichen Prüflogik, sondern differenziert nach Qualitätsbereich und Prüfanlass. Bei der Prüfung der Dokumentationsrichtigkeit nach der DeQS-RL erfolgen die Prüfungen standortbezogen und vorangemeldet vor Ort. Dabei können Originalpatientenakten aus bis zu drei Erfassungsjahren herangezogen werden. In der Regel umfasst die Stichprobe 20 Zufallsfälle je Leistungsbereich und Erfassungsjahr.

Bei Qualitätsanforderungen nach § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V unterscheidet die Richtlinie zwischen anhaltspunktbezogenen Prüfungen und Stichprobenprüfungen.

Liegen nur wenige konkrete Anhaltspunkte vor, soll sich die Prüfung grundsätzlich auf die betroffenen Anforderungen beschränken. Bei mehr als drei Anhaltspunkten kann eine umfassendere Prüfung erfolgen.

Eigene Vorgaben zu Prüfumfang, Stichprobengrößen und Fristen enthält die Richtlinie außerdem insbesondere für

  • Notfallstrukturen,
  • Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) sowie
  • die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik.

Krankenhäuser sollten deshalb nicht nur einen allgemeinen MD-Prüfprozess etablieren, sondern zusätzlich prüfen, ob für einzelne Leistungs- und Qualitätsbereiche besondere interne Abläufe erforderlich sind.

Was sollten Krankenhäuser jetzt konkret tun?

Krankenhäuser sollten ihre internen MD-Prüfprozesse jetzt überprüfen und an die neue Richtlinie anpassen.

Besonders relevant sind dabei folgende Maßnahmen:

Was? Warum?
Zuständigkeiten eindeutig festlegen Sicherstellung, wer die Prüfung koordiniert, wer Unterlagen zuliefert und wer bei Eskalationen entscheidet?
Fristenmanagement etablieren Sicherstellung, dass die neuen Fristen zentral erfasst und überwacht werden
Frühere Prüfungen dokumentieren Sicherstellung, dass mängelfreie Prüfungen innerhalb des 36-Monats-Zeitraums für Folgeprüfungen fruchtbar gemacht werden können
Qualifikationsnachweise zentral hinterlegen Sicherstellung, dass bereits anerkannte Nachweise schnell auffindbar sind
Prüfunterlagen strukturiert vorhalten Sicherstellung, dass Qualitäts- und Leistungsdokumentation jederzeit nachvollziehbar und prüfbar ist
Vor-Ort-Prüfungen vorbereiten Sicherstellung, dass Ansprechpartner, Räume, Zugriffsrechte und Aktenbereitstellung vorab geregelt sind
Stellungnahmeprozesse definieren Sicherstellung der kurzfristigen fachlichen, medizinischen und rechtlichen Bewertung festgestellter Mängel
Eskalationswege festlegen Sicherstellung der Einbeziehung wesentlicher Funktionen in der Organisation bei kritischen Feststellungen

Gerade angesichts der möglichen Folgen fehlender Mitwirkung sollte die Organisation einer MD-Prüfung nicht erst mit Eingang einer konkreten Prüfankündigung beginnen.

Warum ist die neue MD-QP-RL für das Krankenhausmanagement besonders relevant?

Die neue Richtlinie verbindet Entlastungsmöglichkeiten mit höheren Anforderungen an Organisation, Dokumentation und Reaktionsfähigkeit. Positiv wirken vor allem die klareren Verfahrensregeln, die stärkere Differenzierung nach Prüfanlass und Prüfgegenstand sowie die Vorgaben zur Vermeidung wiederholter Prüfungen.

Gleichzeitig steigt die Bedeutung belastbarer interner Prozesse (Compliance-Management). Kurze Fristen, konkrete Mitwirkungspflichten und mögliche Folgemaßnahmen bei festgestellten Qualitätsdefiziten machen MD-Prüfungen zu einem Thema, das nicht allein im Qualitätsmanagement verortet, sondern eng mit dem Compliance-Management-System verzahnt werden sollte. Geschäftsführung, Medizincontrolling, Qualitätsmanagement und gegebenenfalls Rechtsabteilung sollten ihre Abläufe deshalb entsprechend aufeinander abstimmen.

Fazit: Gute Vorbereitung reduziert Prüfungsrisiken und schützt vor Vermögensverlust

Wer Zuständigkeiten, Dokumentation und Fristenmanagement frühzeitig an die neue MD-QP-RL anpasst, kann Prüfungsrisiken reduzieren und zugleich die vorgesehenen Entlastungen nutzen. Die Neuregelung schafft ein stärker formalisiertes und zugleich differenziertes System für Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst. Für Krankenhäuser liegt die zentrale Aufgabe nun darin, die neuen Vorgaben in belastbare interne Prozesse zu übersetzen. Damit wird eine gute Prüfungsorganisation zum entscheidenden Faktor: Sie erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst, verhindert Fristversäumnisse und schafft die Grundlage dafür, auf Prüfungsfeststellungen schnell und fundiert reagieren zu können.

Wie können wir Sie unterstützen?

Die neue MD-QP-RL stellt Krankenhäuser vor organisatorische, medizinische und rechtliche Herausforderungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre bestehenden Prüfprozesse zu überprüfen, Zuständigkeiten und Eskalationswege klar zu definieren und sich gezielt auf MD-Qualitätsprüfungen vorzubereiten. Auch bei laufenden Prüfverfahren, der Bewertung von Feststellungen und der Erstellung von Stellungnahmen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

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