Veröffentlicht am 30. Januar 2025
Lesedauer ca. 1 Minute

Meldefristen: Begünstigung StromNEV-Umlage 2024

Julian Hartl
Senior Associate
Prüfungsassistent
Florian Bär
Partner
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
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Hat Ihr Unternehmen im Jahr 2024 an einer Lieferstelle mehr als 1 GWh verbraucht? Dann können Sie sich auch in diesem Jahr wieder die „Letztverbrauchergruppe B“ sichern. Hierfür müssen Sie – wie auch in den Vorjahren – eine Meldung über die selbstverbrauchten Strommengen bis zum 31. März 2025 an den zuständigen Verteilnetzbetreiber abgeben.

Die StromNEV-Umlage reduziert sich hierdurch für die selbstverbrauchten Strommengen oberhalb von 1 GWh von 0,643 Cent/kWh auf 0,050 Cent/ kWh.

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes besteht auch die Möglichkeit sich in die „Letztverbrauchergruppe C“ einordnen zu lassen. Hierfür müssen neben den Bedingungen der Kategorie B zusätzlich die Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr des Unternehmens mindestens 4 Prozent der Umsatzerlöse des vorangegangenen Geschäftsjahr betragen haben. Die Erfüllung dieser Voraussetzung muss durch ein Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Die Frist für die Einreichung der Bestätigung ist der 31. März des auf die Begünstigung folgenden Kalenderjahres.

StromNEV-Umlage 2024

Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauchergruppe B Letztverbrauchergruppe C
0,643 Cent/ kWh 0,050 Cent/ kWh 0,025 Cent/ kWh

Berechnung: Entlastung – Beispiele

Eigenverbrauch an Lieferstelle: 20.000.000 kWh

Letztverbraucher-gruppe A Letztverbraucher-gruppe B Letztverbraucher-gruppe C
Berechnung bis 1.000.000 kWh 1.000.000 kWh x 0,643 Cent/ kWh 1.000.000 kWh x 0,643 Cent/ kWh 1.000.000 kWh x 0,643 Cent/ kWh
Berechnung ab 1.000.000 kWh 19.000.000 kWh x 0,643 Cent/ kWh 19.000.000 kWh x 0,050 Cent/ kWh 19.000.000 kWh x 0,025 Cent/ kWh
Höhe der Belastung durch StromNEV-Umlage 128.600 Euro 15.930 Euro 11.180 Euro

Entwicklung der StromNEV-Umlage 2025

Im Jahr 2025 steigt die StromNEV-Umlage in der „Letztverbrauchergruppe A“ um 0,915 Cent/ kWh an. Die Belastungen der „Letztverbrauchergruppe B und C“ bleiben unverändert. Aufgrund dieser Entwicklung steigt das Einsparpotential durch eine Meldung an den Verteilnetzbetreiber im Kalenderjahr 2025 weiter an.

Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauchergruppe B Letztverbrauchergruppe C
1,558 Cent/ kWh 0,050 Cent/ kWh 0,025 Cent/ kWh

Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der Daten, der Wirtschaftsprüferbestätigung oder der Abwicklung mit Ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber in diesem und kommenden Jahr. Sprechen Sie uns an!

 

Aus dem Newsletter „Energy+ Kompass“