Veröffentlicht am 26. Oktober 2022
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Mobiles Arbeiten: Chance und Herausforderung zugleich

Nicht zuletzt bedingt durch die Corona-Pandemie verliert das Büro als regelmäßiger Arbeitsort in vielen Branchen – insbesondere in der Start-up-Szene – mehr und mehr an Bedeutung. Gleichzeitig wird Arbeitnehmern Flexibilität zunehmend wichtiger, weshalb die mobile Arbeit ein beliebtes Konstrukt ist.

Auch aus Kostengesichts­punk­ten kann die Einräumung mobiler Arbeit für den Arbeitgeber, bspw. im Hinblick auf etwaige entfallende Mietkosten für Büros, eine interessante Alternative sein. Dabei wird oftmals nicht nur die Möglichkeit eingeräumt, die mobile Arbeit im Inland, sondern auch im Ausland auszuüben.

In dem Zusammenhang ist z.B. die Erscheinungsform „Workation“ entstanden. Darunter versteht man die Ver­schmelzung von Arbeit und Urlaub. Arbeitnehmer suchen sich ein Urlaubsziel ihrer Wahl aus und verrichten dort ihre Arbeit. Der Arbeitnehmer erfährt dabei eine besondere Wertschätzung und zugleich wird seinem Bedürfnis nach Flexibilität Rechnung getragen. Reiseanbieter haben Unterkünfte, die Workation ermöglichen, bereits in ihr Repertoire aufgenommen. Solche Gestaltungsmöglichkeiten sind insbesondere vor dem Hinter­grund des aktuell vorherrschenden arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsmarktes ein interessantes Marketing­instrument für viele Arbeitgeber.

Fazit

Der Wunsch der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität in der Arbeitsplatzgestaltung steigt insbesondere seit der Corona-Pandemie stetig. Die Ermöglichung mobiler Arbeit bringt auch für die Arbeitgeberseite einige Vorteile mit sich. Allerdings besteht sowohl bei der Möglichkeit des mobilen Arbeitens im Inland als auch im Ausland ein hoher Prüfungs- und Abstimmungsbedarf.

Trotz diesem Streben nach steigender Flexibilität sollten die arbeits-, steuer- und sozialver­sicherungs­recht­lichen Grundsätze beachtet, im konkreten Fall überprüft und durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesichert werden. Hierfür ist nicht nur ein Blick auf die inländischen Rechtsgrundsätze, sondern auch auf die Rechtsgrundsätze des jeweiligen Tätigkeitsortes zu werfen. Dann können gemeinsame Rege­lungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden, die diese Aspekte beachten und die gegen­seitigen Interessen nach Flexibilität und rechtssicherem Arbeiten wahren.