Mobiles Arbeiten: Chance und Herausforderung zugleich
Auch aus Kostengesichtspunkten kann die Einräumung mobiler Arbeit für den Arbeitgeber, bspw. im Hinblick auf etwaige entfallende Mietkosten für Büros, eine interessante Alternative sein. Dabei wird oftmals nicht nur die Möglichkeit eingeräumt, die mobile Arbeit im Inland, sondern auch im Ausland auszuüben.
In dem Zusammenhang ist z.B. die Erscheinungsform „Workation“ entstanden. Darunter versteht man die Verschmelzung von Arbeit und Urlaub. Arbeitnehmer suchen sich ein Urlaubsziel ihrer Wahl aus und verrichten dort ihre Arbeit. Der Arbeitnehmer erfährt dabei eine besondere Wertschätzung und zugleich wird seinem Bedürfnis nach Flexibilität Rechnung getragen. Reiseanbieter haben Unterkünfte, die Workation ermöglichen, bereits in ihr Repertoire aufgenommen. Solche Gestaltungsmöglichkeiten sind insbesondere vor dem Hintergrund des aktuell vorherrschenden arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsmarktes ein interessantes Marketinginstrument für viele Arbeitgeber.
Fazit
Der Wunsch der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität in der Arbeitsplatzgestaltung steigt insbesondere seit der Corona-Pandemie stetig. Die Ermöglichung mobiler Arbeit bringt auch für die Arbeitgeberseite einige Vorteile mit sich. Allerdings besteht sowohl bei der Möglichkeit des mobilen Arbeitens im Inland als auch im Ausland ein hoher Prüfungs- und Abstimmungsbedarf.
Trotz diesem Streben nach steigender Flexibilität sollten die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundsätze beachtet, im konkreten Fall überprüft und durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesichert werden. Hierfür ist nicht nur ein Blick auf die inländischen Rechtsgrundsätze, sondern auch auf die Rechtsgrundsätze des jeweiligen Tätigkeitsortes zu werfen. Dann können gemeinsame Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden, die diese Aspekte beachten und die gegenseitigen Interessen nach Flexibilität und rechtssicherem Arbeiten wahren.

