Veröffentlicht am 6. Mai 2026
Lesedauer ca. 1 Minute

Modellregionen für autonomes Fahren

  • Übergang zum Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge, voraussichtlich ohne Förderung
  • „Modellregion“ nur bei klaren Mindestanforderungen und Skalierbarkeit
  • Einheitliche Standards und Kooperation sind für einen effizienten Einsatz nötig
Till Stegemann
Senior Associate
Rechtsanwalt
Von der Verkehrsministerkonferenz im März 2026 geht das Signal aus, dass die Ära der Pilot- und Erprobungsbetriebe in die Ära der Regelbetriebe übergehen soll – allerdings nach aktuellem Stand wohl ohne finanzielle Unterstützung seitens der öffentlichen Hand.

Einheitliches Label

Um zu vermeiden, dass der Begriff „Modellregion“ im Zusammenhang mit dem autonomen Fahren inflationär gebraucht wird und damit unklar wird, um was es sich bei solchen Modellregionen eigentlich handelt, wurde sich darauf verständigt, nur dann von „Modellregionen“ zu sprechen, wenn diese folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • die Entwicklungsstrategie wird in Umsetzungsschritten beschrieben und die Skalierungsfähigkeit der Erkenntnisse dargelegt
  • unterschiedliche Verkehrsräume (urban, suburban oder ländlich) werden berücksichtigt
  • der Betrieb hat einen relevanten Umfang (> 100 Fahrzeuge) mit verkehrlichem Mehrwert
  • ein ausreichendes Skalierungspotenzial für den Anbietermarkt und wirtschaftliche Effizienzvorteile wird gewährleistet
  • zusammenhängende (oder zumindest für die notwendigen Synergien bei der Nutzung erforderliche) infrastrukturelle und betriebliche Strukturen und Investitionen werden beschrieben
  • übertragbare Erfahrungsgewinne zu Datensammlung, Sicherheit, Leitstellentechnologie, Akzeptanz, Interoperabilität, Kosten und Wirtschaftlichkeit werden ermöglicht

Standardisierung

Die Betriebsbereichsgenehmigung liegt im Aufgabenbereich der Bundesländer. Um zu vermeiden, dass genehmigungsrechtliche Flickenteppiche entstehen, soll auf einheitliche Standards hinsichtlich Abläufe, Prüfkriterien, Schnittstellen und Zuständigkeiten hingearbeitet werden.

Bedeutung für die Praxis

Für Verkehrsunternehmen, die sich vorbereiten wollen, heißt es nun, sich strategisch zu positionieren, um Teil (auch im Verbund mit Aufgabenträgern und Kommunen) einer Modellregion werden zu können.

Außerdem muss der Betrieb neu gedacht werden: Der Einsatz autonomer Fahrzeuge bedeutet neue Aufgaben (wie z.B. Technische Aufsicht), sowie (technologische) Integration der Fahrzeuge und Schulung/Qualifizierung des Personals für den Umgang mit autonomen Fahrzeugen.

Entscheidend dürfte auch das Kooperieren mit anderen Akteuren sein. Gemeinsame Beschaffung und standardisierte Anforderungen, sowie Erfahrungsaustausch bringen (Skalierungs-)Vorteile.

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