Mit Beschluss vom 20.11.2025 im Verfahren BK6-24-125 hat die Bundesnetzagentur den bestehenden Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV) überarbeitet und erstmals standardisierte Vorgaben für Messstellenverträge mit Anschlussnutzern (MSV-AN) sowie mit Lieferanten (MSV-LF) festgelegt.
Die von der Bundesnetzagentur vorgesehene Übergangsfrist zur Umsetzung der Vorgaben endete mit Ablauf des 30.6.2026. Seit dem 1.7.2026 sind die standardisierten Vertragstexte verbindlich anzuwenden. Bereits abgeschlossene Messstellenbetreiberrahmenverträge sowie bestehende Messstellenverträge sind an die standardisierten Vertragstexte anzupassen. Für Neuabschlüsse sind die Vertragsmuster zu verwenden.
Konkret bedeutet dies, dass Netzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber jetzt sicherstellen müssen, dass
- die standardisierten Vertragsbedingungen auf ihrer Website veröffentlicht sind,
- bestehende Messstellenbetreiberrahmen- und Messstellenverträge auf die neuen Vorgaben umgestellt werden und
- für Neuabschlüsse die aktualisierten bzw. neuen Vertragsmuster herangezogen werden.
Ein „Weiterlaufenlassen“ von Altverträgen und die Weiterverwendung der bisherigen Vertragsunterlagen ist riskant. Die Bundesnetzagentur verfolgt mit der Festlegung erkennbar das Ziel, einen einheitlichen vertraglichen Rechtsrahmen für den Messstellenbetrieb zu schaffen und erachtet eine solche Praxis daher ausdrücklich als unzulässig.
Werden die neuen Vorgaben nicht umgesetzt, besteht aufgrund der Anwendungs- und Anpassungspflicht das Risiko regulatorischer Beanstandungen. Im Raum stehen insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahmen der Bundesnetzagentur zur Abstellung fortbestehender Zuwiderhandlungen bzw. Vollzugsmaßnahmen.
Für Netzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber besteht daher seit dem 1.7.2026 akuter Umsetzungsbedarf. Insbesondere sollte kurzfristig geprüft werden, ob alle relevanten Dokumente, Veröffentlichungen und Prozesse entsprechend der Festlegung BK6-24-125 umgestellt wurden.
Wir bereiten den Weg und begleiten Sie bei der Umsetzung neuer Vorgaben
Wir unterstützen Netzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber als Wegbereiter bei der rechtssicheren Einordnung der neuen Vorgaben und als Wegbegleiter bei der praktischen Umsetzung – von der Prüfung bestehender Vertragsunterlagen über die Umstellung von Altverträgen bis hin zur Einführung belastbarer Prozesse für Neuabschlüsse.
Aus dem Newsletter
„Stadtwerke Kompass“ Hier Newsletter
abonnieren

