Veröffentlicht am 2. September 2026
Lesedauer ca. 5 Minuten

Knappe Netzanschlusskapazitäten – Was folgt nach dem Windhundprinzip?

  • Netzanschlusskapazitäten werden zunehmend knapper.
  • Das bislang dominierende Windhundprinzip verliert an Bedeutung.
  • Repartierungs- und Reifegradverfahren prägen bereits die aktuelle Praxis.
  • Die im Netzpaket vorgesehenen §§ 17a ff. EnWG schaffen erstmals Regeln für die Priorisierung.
Dr. Matthias Koch
Partner
CVA, Dr. Ing., MBA
Kris Bühler
Senior Associate
Rechtsanwalt
Die Zuteilung knapper Netzanschlusskapazitäten wird zu einer zentralen Herausforderung der Energiewende. Das bislang verbreitete Windhundprinzip („First come, first served“) stößt angesichts stark steigender Anschlussanfragen an seine Grenzen. Nachdem ein Reformansatz der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2024 nicht weiterverfolgt wurde, entwickelten die Übertragungsnetzbetreiber Anfang 2026 ein Reifegradverfahren („First ready, first served“). Eine Reihe von Verteilnetzbetreibern hat inzwischen eigene Verfahren entwickelt und umgesetzt.

Priorisierung der Vergabe von Netzanschlusskapazitäten: Für welche Verfahren entscheiden sich Netzbetreiber?

Netzanschlusskapazitäten werden zunehmend knapp. Die Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Wärmeversorgung sowie der wachsende Anschlussbedarf von Batteriespeichern und Rechenzentren erhöhen die Nachfrage. Treffen mehrere Anschlussbegehren auf begrenzte Kapazitäten, müssen Netzbetreiber entscheiden, nach welchen Kriterien sie diese verteilen.

§ 17 EnWG verpflichtet Betreiber von Energieversorgungsnetzen, Anschlusspetenten zu angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten technischen und wirtschaftlichen Bedingungen an ihr Netz anzuschließen. Die Vorschrift bestimmt jedoch weder ein konkretes Netzanschlussverfahren noch die Rangfolge konkurrierender Anschlussbegehren bei Kapazitätsengpässen. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur liegt die Verfahrensgestaltung bis zur verbindlichen Kapazitätsverteilung grundsätzlich im Ermessen des Netzbetreibers, solange die Anforderungen des § 17 EnWG gewahrt bleiben.

Netzbetreiber müssen daher sachgerechte, diskriminierungsfreie und transparente Kriterien entwickeln. Anschlusspetenten müssen sich zugleich auf unterschiedliche Verfahren, Fristen und Nachweise einstellen. Das schafft auf beiden Seiten Rechtsunsicherheit.

Warum das Windhundprinzip häufig nicht mehr ausreicht

Beim Windhundprinzip („First come, first served“) entscheidet grundsätzlich die zeitliche Reihenfolge vollständig eingegangener Anträge. Das Verfahren ist einfach, transparent und mit vergleichsweise geringem Prüfungsaufwand verbunden.

Bei knappen Kapazitäten stößt es jedoch an Grenzen: Projektreife und Umsetzungswahrscheinlichkeit bleiben unberücksichtigt. Früh eingereichte, aber unreife oder spekulative Vorhaben können Kapazitäten langfristig blockieren. Das erschwert die Netzplanung und verzögert möglicherweise anschlussreife Projekte. Eine Abkehr vom Windhundprinzip ist daher insbesondere bei dauerhafter Übernachfrage vielfach angezeigt. Netzbetreiber benötigen hierfür transparente und sachgerechte Priorisierungskriterien, die dem Diskriminierungsverbot entsprechen.

Die Bundesnetzagentur stellte im November 2024 unter dem Aktenzeichen BK6-24-245 verschiedene Modelle zur Konsultation und favorisierte ein Repartierungsverfahren in Form eines Pro-Kopf-Modells. Nach Auswertung der Stellungnahmen verfolgte sie die Erarbeitung eines Positionspapiers mangels Konsensfähigkeit nicht weiter.

Netzpaket: Gesetzlicher Rahmen für die Kapazitätszuteilung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vom 14.8.2026 – das sog. Netzpaket – sieht mit den geplanten §§ 17a ff. EnWG-E erstmals einen gesetzlichen Rahmen für Netzanschlussverfahren vor. Danach sollen die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsame Verfahren entwickeln und der Bundesnetzagentur diese bis zum 1.1.2027 zur Bestätigung vorlegen. Nach § 17b EnWG-E könnten sie bei der Neuausrichtung ihrer Verfahren bestimmte Anschlussbegehren priorisieren. Als Kriterien nennt der Entwurf insbesondere Beiträge zur Versorgungssicherheit, Ausbauziele für Erzeugungs- und Speicheranlagen sowie Flächenausweisungen in Raumordnungs- und Bauleitplänen. Verteilnetzbetreiber können die Vorgehensweise der Übertragungsnetzbetreiber übernehmen, müssen dies aber nicht. Sie können aber andere Verfahren und Priorisierungskonzepte anwenden und die Erkenntnisse aus den Regionalszenarien sowie die Bedarfe der vorgelagerten Netze berücksichtigen.

Welche Alternativen zum Windhundprinzip bestehen?

Neben dem Windhundprinzip werden aktuell regelmäßig das Repartierungsverfahren und das Reifegradverfahren („First ready, first served“) angewandt und diskutiert. Teilweise gelangt auch ein kriterienbasiertes Punkteverfahren zur Anwendung. Welches Modell sich für den jeweiligen Netzbetreiber eignet, hängt insbesondere von der verfügbaren Kapazität, der Netzebene und den konkurrierenden Anschlussbegehren ab.

Repartierungsverfahren

Beim Repartierungsverfahren ermittelt der Netzbetreiber die zu einem Stichtag verfügbare Kapazität. Reicht sie nicht für alle berücksichtigungsfähigen Anschlussbegehren aus, wird sie anteilig unter den Anschlusspetenten verteilt.

Das Verfahren ermöglicht eine transparente und gleichmäßige Verteilung teilbarer Kapazitäten. Es verhindert, dass einzelne Anschlusspetenten allein wegen eines früheren Antragseingangs vollständig zum Zuge kommen. Bei unteilbaren Engpassressourcen stößt es jedoch an Grenzen. Auch für Projekte, die technisch oder wirtschaftlich eine bestimmte Mindestanschlussleistung benötigen, kann eine anteilige Zuteilung ungeeignet sein.

Reifegradverfahren

Das Reifegradverfahren priorisiert Vorhaben nach ihrer Umsetzungswahrscheinlichkeit statt allein nach dem chronologischen Eingang des Anschlussbegehrens. Kriterien können insbesondere erforderliche Genehmigungen, Finanzierungsnachweise sowie weitere Nachweise der Projektreife sein.

Dadurch können Kapazitäten vorrangig Projekten zugewiesen werden, die voraussichtlich tatsächlich realisiert werden. Das reduziert spekulative Anträge und verbessert die Planbarkeit. Dem stehen ein höherer Prüfungsaufwand und umfangreichere Nachweispflichten gegenüber. Netzbetreiber müssen die Kriterien hinreichend konkretisieren, einheitlich anwenden und regelmäßig prüfen.

Kriterienbasiertes Punkteverfahren  

Beim kriterienbasierten Punkteverfahren legt der Netzbetreiber Kriterien für die Bewertung der jeweiligen Netzanschlussbegehren fest. Bei der Bepunktung können der Reifegrad, örtliche Abhängigkeiten (z.B. Erweiterung bestehender Anschlüsse) oder Beiträge zur Erfüllung von Klimazielen einfließen. Die Anschlusspetenten mit der höchsten Punktzahl erhalten gemäß verfügbaren Netzanschlusskapazitäten eine Anschlusszusage.

Übertragungsnetzbetreiber setzen auf Projektreife

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten im Februar 2026 gemeinsam das Reifegradverfahren für Bezugs-, Speicher- und Mischanlagen am Übertragungsnetz. Es sieht zyklische Bearbeitungsrunden, feste Fristen, Mindestanforderungen an Anträge und die Zahlung einer Realisierungskaution vor. Bei Übernachfrage werden die Projekte anhand definierter Reifegradkriterien priorisiert.

Damit richtet sich die Zuteilung stärker nach der tatsächlichen Umsetzungswahrscheinlichkeit. Der erste Verfahrenszyklus begann am 1.4.2026. Das gemeinsame Vorgehen der Übertragungsnetzbetreiber zeigt besonders deutlich, dass das Windhundprinzip bei massenhafter Überzeichnung nicht mehr als sachgerechter alleiniger Verteilungsmaßstab angesehen wird.

Welche Ansätze verfolgen Verteilnetzbetreiber? 

Auch Verteilnetzbetreiber entwickeln vereinzelt eigene Verfahren und wenden sich vom bislang vorherrschenden Windhundprinzip ab. Die Ausgestaltung der jeweiligen Verfahren unterscheidet sich nach Netzgebiet, Netzebene und Leistungsbedarf und es werden unterschiedliche Ansätze verfolgt:

  • Die Stromnetz Berlin GmbH setzt für Anschlussbegehren mit einem Leistungsbedarf von mehr als 3,5 MVA in Mittel- und Hochspannung ein verpflichtendes Repartierungsverfahren ein. Verfügbare Kapazitäten werden in Vergaberunden grundsätzlich anteilig auf fristgerecht eingereichte und vollständige Anträge verteilt.
  • Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH wendet ein sog. „Pro-Rata-Verfahren“ an und verteilt Kapazitäten größerer Anschlussbegehren proportional zum angemeldeten Leistungsbedarf.
  • Die Netze BW GmbH wendet ein sog. „Punkteverfahren“ an und verteilt bei bestimmten Anschlussvorhaben Kriterien wie Projektreife, Standortbindung und Umsetzungswahrscheinlichkeit.
  • Die Bayernwerk Netz GmbH nutzt ein sog. „kriterienbasiertes Zuteilungsverfahren“, das insbesondere Projektreife, effiziente Netznutzung und lokale Abhängigkeiten bei der Bewertung berücksichtigt. Bei identischer Punktzahl gelangt ergänzend ein Losverfahren zur Anwendung.

Was folgt daraus für Netzbetreiber?

Netzbetreiber sollten prüfen, ob eine rein zeitliche Reihung konkurrierender Anschlussbegehren unter den Bedingungen ihres Netzgebiets noch zu sachgerechten Ergebnissen führt. Bei struktureller Übernachfrage spricht vieles dafür, das Windhundprinzip durch ein Repartierungs-, Reifegrad- oder kriterienbasiertes Punkteverfahren zu ersetzen. Welcher Ansatz vorzugswürdig ist, hängt von der Engpassart, der Netzebene und den Projektanforderungen ab. Ein belastbares Verfahren muss nicht nur die Zuteilungsentscheidung strukturieren. Es sollte auch die Netzplanung verbessern, spekulative Kapazitätsbindungen begrenzen und Anschlussinteressenten frühzeitig erkennen lassen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Das geplante Netzpaket greift diese Entwicklung auf, gibt jedoch kein starres Zuteilungsmodell vor. Auch ist dort keine Kontingentierung von Anschlusskapazitäten für Kundengruppen zu finden. Netzbetreiber bleiben daher gefordert, für ihr Netz sachgerechte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren zu entwickeln.

Kontaktieren Sie uns! Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung und Prüfung und bereiten Ihnen den Weg für ein auf Ihr Netz zugeschnittenes Verfahren zur Verteilung knapper Netzanschlusskapazitäten.

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