Neuauflage – ERP-Förderkredit Innovation & Digitalisierung
ERP-Förderkredit Innovation
Gefördert werden innovative Vorhaben – von Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsverbesserungen bis hin zu umfassenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten inklusive Umsetzung. Gefördert werden sowohl Investitionen als auch laufende Kosten.
Antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Größere mittelständische Unternehmen bis 500 Mio. € Jahresumsatz
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am antragstellenden Unternehmen beteiligt sind.
Förderstufen und Konditionen
- Stufe 1 – Basisinnovationen (z. B. einfache Produktverbesserungen und Markteinführung von Innovationen, innovative Unternehmen)
- Stufe 2 –LevelUp-Innovationen (z. B. Grundlagenforschung, industrielle Forschung, Durchführbarkeitsstudien)
- Stufe 3 –HighEnd-Innovationen (z. B. Innovationen mit auf KI basierenden Entwicklungsmethoden)
Mit zunehmendem Innovationsgrad verbessern sich Zinssätze und ggf. Zuschüsse (bestmögliche Konditionen in Stufe 3).
Zusätzlich kann die KfW optional bis zu 50 % des Kreditrisikos übernehmen. Unabhängig davon, ob eine Risikoübernahme vereinbart wird oder nicht, gelten für die maximalen Kreditbeträge folgende Grenzen:
- bis zu 7,5 Mio. Euro in Stufe 1
- bis zu 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3
Für LevelUp- und HighEnd-Vorhaben kann ergänzend zum ERP-Förderkredit Innovation ein direkter Zuschuss beantragt werden:
- Stufe 2:bis zu 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags
- Stufe 3:bis zu 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags
Der Zuschusshöchstbetrag beträgt 200.000 Euro.
Interesse geweckt? Kommen Sie gerne auf uns zu.