Neue Abgaben für die Stromerzeuger in Spanien
Maßnahmen zur Beseitigung des Tarifdefizits
In den letzten Jahren hat sich das Tarifdefizit (Differenz zwischen dem vom Verbraucher gezahlten Preis und den Produktionskosten des Stromerzeugers) immer mehr verschärft und erreichte Beginn des Jahres 2012 24 Milliarden Euro. Während des laufenden Jahres hat die spanische Regierung verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung dieses Defizits verabschiedet. Die jüngste Maßnahme besteht in der Einführung verschiedener Abgaben für die Stromerzeuger.
Mit viel Verspätung zum ursprünglich angekündigten Datum (Juni) hat die spanische Regierung am 14. September beschlossen, dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Tarifdefizits mittels der Einführung verschiedener Abgaben für den Energiesektor vorzulegen. In den letzten Jahren ist die Differenz zwischen dem von den Verbrauchern gezahlten Strompreis (dieser Preis ist mehrheitich reguliert) und den Produktionskosten stets gewachsen.
Einführung neuer Abgaben
- “Atommüll-Steuer” (Impuesto sobre la producción de residuos radioactivos resultantes de la generación de energía nuclear). Steuerpflichtig sind die Erzeugung von verbrauchten atomaren Brennstäben und die bei der Erzeugung der Atomkraftenergie anfallenden radioaktiven Abfälle. Der Steuersatz beträgt 2.190 Euro pro Kilogramm Schwermetall.
- Steuer auf die Lagerung von radioaktiven Abfällen (Impuesto sobre el almacenamiento de residuos radiactivos). Diese Steuer wird die gegenwärtig von den autonomen Regionen diesbezüglich erhobenen Steuern ersetzen.
- Abgabe auf Wasserkraft: Hierbei handelt es sich um eine Abgabe, die für die Nutzung von Binnengewässern für die Stromerzeugung erhoben wird. Sie wird von den sogenannten Organismos de Cuenca (Wasserschutzbehörden) erhoben, deren Aufgabe es ist, über den Schutz und die Verbesserung der staatlichen Gewässer zu wachen. Steuerpflichtig ist der wirtschaftliche Wert des aus Wasserkraft erzeugten Stroms, auf den ein bestimmter Steuersatz angewandt wird.
- „Grüner Cent“ – Abgabe auf Erdgas (2,79 Cent pro Kubikmeter).
- „Grüner Cent“ – Abgabe auf Kohle (14,97 Euro pro Tonne).
- „Grüner Cent“ – Abgabeauf Heizöl und Dieselkraftstoff (12,00 Euro/Tonne/Heizöl und 29,15 Euro/Tonne/Diesel).
- Und zuletzt eine „Steuer auf den Wert der Stromerzeugung“. Steuerpflichtig sind sämtliche Stromerzeuger, die auf dem spanischen Energiemarkt, sowohl im Rahmen der normalen Verordnung (also Atomkraftwerke, Kohlekraftwerke, große Wasserkraftwerke sowie Gas-Dampf-Kombi-Kraftwerke) als auch unter Sonderverordnung (Windkraft, Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse, usw.) erzeugten Strom anbieten. Der Veranlagungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr und der Steuersatz beträgt 6 Prozent des dem Steuerpflichtigen für die, an der Einspeiseschnittstelle des Verteilers gemessene, angebotene Energie bezahlten Gesamtbetrages. Die Stromerzeuger sind zur Selbstabführung dieser Steuer innerhalb der ersten 20 Kalendertage des Monats Dezembers nach dem entsprechenden Monat der Fälligkeit dieser Steuer verpflichtet. Sie sind ferner innerhalb der ersten 20 Tage der Monate Mai, September, November und Februar zur Leistung von Steuervorauszahlungen für den entsprechenden Veranlagungszeitraum verpflichtet. Die Höhe dieser Steuervorauszahlungen wird nach Maßgabe des Wertes des in dem unmittelbar vorangehenden Quartal erzeugten Stromes berechnet, unter Anwendung eines Steuersatzes von 6 Prozent. In diesem Sinne wird als Wert der Stromerzeugung der Gesamtbetrag herangezogen, dessen Bezug dem Steuerpflichtigen für die für jede einzelne Anlage jeweils an dem Einspeisepunkt des Stromverteilers gemessene Produktion auf dem Strommarkt in genanntem Quartal entspricht.Die direkten Auswirkungen dieser Steuer hängen von den genutzten Technologien ab: Kombi-Kraftwerke, Kohle und Heizöl (also Technologien, die die Preis-Margen des Tagesgeschäfts diktieren) könnten diesen Aufwand durch eine Preiserhöhung wieder reinholen; die Atommeiler und Wasserkraftwerke, sowie die Erneuerbaren Energien und die Kraft-Wärme-Kopplung, die ihren Strom auf dem freien Markt anbieten, könnten von der Erhöhung der Strompreise profitieren; die Anlagen erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, die einem Regeltarif unterliegen, werden diese Aufwendungen jedoch nicht auf den Markt übertragen können.